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Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 18:14
von gtlcruiser
Hallo!
Meine BMW K 1600 GTL (Bj. 2013) ist mit den originalen Zusatzscheinwerfern ausgestattet.
Darf ich diese beiden Scheinwerfer im Tagbetrieb bei normalen Witterungsverhältnissen zusammen mit dem Hauptscheiwerfer benutzen?
Gruß von Wolfgang

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 18:23
von Fuboner
Hallo Wolfgang,

so fahre ich auch Tagsüber herum, hat mich noch kein Gesetzeshüter angehalten
obwohl sie schon vor/hinter mir her gefahren sind.
Bild ThumbUP

Gruß Joachim

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 18:30
von gtlcruiser
Hallo Joachim!
Ich habe es ja auch schon so gemacht. Aber jetzt hatte ich eine Diskussion mit einem anderen Motorradfahrer. Der behauptet, es sei ausdrücklich verboten.
Mich würde die juristische Regelung interessieren.
Gruß von Wolfgang

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 18:56
von GT-Biker
Hallo, ich habe schon neben Polizei-Kranfahrer gestanden und der hat auch nichts gesagt.

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 19:04
von Piccolo71320
Deutschland wie auch Schweiz ist es nicht erlaubt, wird aber von der Polizei geduldet da diese aktiv zur Sicherheit der Mopedfahrer beiträgt. popcorn

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 20:23
von Panjo
Hallo zusammen,
es sind Nebelscheinwerfer und so sind sie auch zu führen. ThumbUP
Schöne Grüße...Joachim

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 21:12
von Chucky1978
gtlcruiser hat geschrieben:Mich würde die juristische Regelung interessieren.


§17 Abs3 der STVO

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 22:41
von Tourenfahrer
Schönes Thema
naja es ist ja erst das x te mal das wir das hier diskutieren,aber egal.

klärt doch einfach mal was es überhaupt ist :?:
Sind es Nebelscheinwerfer oder sind es Zusatzleuchten :?:

kleiner Tipp am Rande

also was steht den im SA-Nr. 431 von der K48 geschrieben
LED Zusatzscheinwerfer,geil oder :mrgreen:

Und wenn ihr das geklärt habt schaut ihr euch mal

§ 52 StVZO sowie vorab noch § 50 StVZO an.
und dann sag mir mal noch einer wo das steht das man diese nicht benutzen darf :?:
Ich finde das gerade nicht :roll: :roll:

Nicht das die Dinger vl doch erlaubt sind 8) 8)
Könnte ja sein,aber da bin ich rechtlich kein Experte :mrgreen:

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 22:43
von Tourenfahrer
Panjo hat geschrieben:Hallo zusammen,
es sind Nebelscheinwerfer und so sind sie auch zu führen. ThumbUP
Schöne Grüße...Joachim


Wo steht den das wenn ich fragen darf
Was ist den die rechtliche Definition von Nebelscheinwerfern an einem einspurigen Fahrzeug ?

Zeig mir das mal bitte

Danke

Nicht das die Dinger vl doch erlaubt sind 8) 8)
Könnte ja sein,aber da bin ich rechtlich kein Experte :mrgreen:

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 23:01
von AndreGT
Diese Diskussion gab es hier doch schon mal. winkG

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 12.08.2016, 23:14
von Tourenfahrer
AndreGT hat geschrieben:Diese Diskussion gab es hier doch schon mal. winkG


Das habe ich schon um 22:41 Uhr schon geschrieben :)

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 13.08.2016, 01:23
von Chucky1978
Tourenfahrer hat geschrieben:§ 52 StVZO sowie vorab noch § 50 StVZO an.
und dann sag mir mal noch einer wo das steht das man diese nicht benutzen darf :?:
Ich finde das gerade nicht :roll: :roll:

Nicht das die Dinger vl doch erlaubt sind 8) 8)
Könnte ja sein,aber da bin ich rechtlich kein Experte :mrgreen:


Mir ist aber langweilig daher.

Zusatzscheinwerfer nur EINER nach §52 als Suchscheinwerfer mit maximal 35W

§52 Abs2
Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.

Also die STVO ist Eindeutig... nur Ein Zusatzscheinwerfer

Die EU-RIchtline Richtlinie 93/92/EWG besagt jedoch Scheinwerferpaar (Also ich habe nichts lesen können von wegen Abblendlicht, Fernlicht oder Nebellampenpaar). Und hier geht es dann wie mit dem Blinkerabstand von 200irgendwas runter auf die 180mm, darum ob das FzG nach EU oder STVO-Recht zugelassen wurde.. Bei der K1600 darf man von EU-Recht ausgehen

Tourenfahrer hat geschrieben:Was ist den die rechtliche Definition von Nebelscheinwerfern an einem einspurigen Fahrzeug ?

Zeig mir das mal bitte



Was der Unterschied zwischen den Beleuchtungstypen angeht.. das besagt die ECE-Regelung R48, R50 , R57, R72, R87, R98, R112, R113, R119, R128.. Das wären alle für Beleuchtung.. glaub ich
Bis auf ECE-R19, der ist speziell für Nebelscheinwerfer und nachzulesen unter
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 001.01.DEU

Und die jeweilige Nummer müsste auf dem Scheinwerferglas drauf stehen. Und die definiert dann auch, was es für ein Scheinwerfer ist. Die rechtliche Definition ist in dem bzw dem jeweiligen Amtsblatt der jeweiligen ECE-Richtlinie zu entnehmen, die diesmal länger als mein Post ist und ich daher nicht durchgelesen habe ;-) Wer interessiert sich den auch dafür ? ;-)

Wird Zeit das ich müde werde.. will morgen doch Mopped fahren :-)

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 13.08.2016, 07:53
von Moirana.Norge
Tourenfahrer hat geschrieben:
Panjo hat geschrieben:Hallo zusammen,
es sind Nebelscheinwerfer und so sind sie auch zu führen. ThumbUP
Schöne Grüße...Joachim


Wo steht den das wenn ich fragen darf
Was ist den die rechtliche Definition von Nebelscheinwerfern an einem einspurigen Fahrzeug ?

Zeig mir das mal bitte

Danke

Nicht das die Dinger vl doch erlaubt sind 8) 8)
Könnte ja sein,aber da bin ich rechtlich kein Experte :mrgreen:


Moin Kai Uwe,

das steht z.B. in der Betriebsanleitung zumindest in der der GS winkG
Es sind Nebelscheinwerfer und die jeweilige Straßenverkehrsordnung ist zu beachten, dass die Kurzform.
Also formal verboten wenn die Sichtverhältniss nicht eingeschränkt sind.

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 13.08.2016, 09:14
von K1600GT Driver
Guten Morgen zusammen,
auch in der Betriebsanleitung der K 1600 GTL von 2015 steht es folgendermaßen drin:

Die Zusatzscheinwerfer sind als
Nebelscheinwerfer zugelassen
und dürfen nur bei schlechten
Witterungsverhältnissen eingesetzt
werden. Die länderspezifische
Straßenverkehrsordnung ist
einzuhalten.

Re: Zusatzscheinwerfer tagsüber erlaubt?

BeitragVerfasst: 13.08.2016, 09:21
von Tourenfahrer
K1600GT Driver hat geschrieben:Guten Morgen zusammen,
auch in der Betriebsanleitung der K 1600 GTL von 2015 steht es folgendermaßen drin:

Die Zusatzscheinwerfer sind als
Nebelscheinwerfer zugelassen
und dürfen nur bei schlechten
Witterungsverhältnissen eingesetzt
werden. Die länderspezifische
Straßenverkehrsordnung ist
einzuhalten.



Danke ThumbUP
für die Info