neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon Aargauer » 28.03.2023, 10:53

Harro

Mein verbrauch liegt bei 5,5 Liter, dass kommt daher das in der Schweiz alles ein bischen langsamer von statten geht. :lol:

War letzten Herbst ein paar mal im Schwarzwald da kommen dann schnell 6 Liter zusammen.


Gruss Toni
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon harro » 28.03.2023, 10:56

fame hat geschrieben:Moin Harro,

auf die Stellungnahme vom Tuner brauchst du nicht warten.
Habe eben mal auf deren Homepage gesehen.
Dort steht als Hinweis:
2. Das Aufspielen eines Softwaretunings stellt eine Veränderung des Originalzustands dar und muss durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Einbau eines Zusatzsteuergeräts stellt eine bauliche Veränderung dar und muss durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Gruss aus dem Norden

Weißt Du oder jemand anders wie das ablaufen könnte?
Was sollen die da eintragen?
Gehe ich da mit der Rechnung hin und die lachen sich kaputt?
Gruß Harro
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon boxerkolben » 28.03.2023, 11:14

Du brauchst eine Unbedenklichkeitserklärung des Fahrzeugherstellers. Die werden sich kaputtlachen.
Vielleicht mal mit einem TÜV deines Vertrauens reden, evt. genügt denen eine Leistungs-, Abgas- und Geräuschmessung, das dürfte aber sehr teuer werden.
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon fame » 28.03.2023, 11:26

Moin Harro,

wie das eintragen geht kann ich dir nicht sagen.
Das ist ja bei fast allen Tuner das gleiche, es gibt von deinen kein Teile-Gutachten.
Wenn man so etwas hat ist eine Eintragung kein Problem.

Jetzt mal zu eurem Verbrauch. Ich glaube ich habe einen ganz anderen Fahrstil oder es liegt hier am Flachland.
Wenn ich bei uns so rumkurve, dann lag ich immer zwischen 5,1 und 5,2 Liter.
Wenn ich länger Strecken auf der Bahn bei 140Km/h unterwegs war, dann so bei 5,7-5,8 Liter.

Gruss aus dem Norden
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon topolino_rosso » 28.03.2023, 12:22

Ich führe Buch über inzwischen 73'000 km mit meiner 2015er. Der geringste Verbrauch war 3,4l/100km, der Höchstverbrauch 7,9, der Schnitt über die ganze Strecke 5,01.
Ich fahre wenig Autobahn, Landstrasse meist in der Schweiz mit nur 80 km/h, häufig Bergstrecken, meist in oberen Gängen mit tiefen Drehzahlen. Deutsche Autobahnen (Tempomat auf 150-180) kosten 6-7l/100 km.
Die rote 2011er, die ich zuvor 44'000 km lang gefahren hatte, hatte im Schnitt nur 4,91 l/100 km gebraucht, dafür aber auf 10'000 km noch 1l Öl.
Beste Grüsse aus dem Säuliamt
Hans

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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon mimi1967 » 28.03.2023, 14:19

fame hat geschrieben:Moin mimi,

das mit dem Gutachter ist heute Standart, das machen die Versicherungen automatisch.
Selbst wenn ich ganz eindeutig für den Schaden verantwortlich bin, versucht die eigene Versicherung dem Unfallgegner eine Mitschuld zu beweisen, damit sie nicht den vollen Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen müssen. Da ist das auch vollkommen egal was es ist und hat meistens mit dem eigentlichen Unfall überhaupt nichts zu tun.
Wenn ich im Sommer bei strahlendem Sonnenschein auf einer Kreuzung rechts vor links nicht beachte und jemandem in die Seite fahre, ist das für mich eine klare Sache.
Meine Schuld ich muss für den Schaden aufkommen. Meine Versicherung sieht das aber ganz anders.
Hat das gegnerische Fahrzeug aber als Beispiel nicht für sein Fahrzeug vorgeschrieben Leuchtmittel eingebaut, dann gibt es Mitschuld, auch wenn das mit dem Unfallhergang überhaupt nichts zu tun hat.

Gruss aus dem Norden


Hallo fame

das "Märchen" vom Auslesen der Motorsteuerelektronik habe ich zwar schon mal gehört, aber de facto bei den letzten beiden Unfällen im Familienumfeld nicht erlebt!
Das mag in Einzelfällen so sein, die Regel ist es sicher nicht!
Eins meiner Kinder schraubt bei BMW! Anfragen bzgl. Auslesen der Motorelektronik nach Unfällen - so gut wie 0!
Feststellen von Veränderungen bei z.B. nicht angekündigten Updates im Rahmen des Services - kommt schon mal vor... scratch
Manche Optimierungen werden nämlich im Servicetermin "einfach" aufgespielt, ohne dass es dafür eines Rückrufes bedarf...

Es mag Fälle geben, wo man über die Höhe des "Schadens" durch z.B. unzureichende oder fehlende Schutzkleidung reden kann, aber darum geht es hier ja nicht..
Egal, was Versicherungen versuchen um die Schadenssumme zu minimieren, halte ich es für äußerst zweifelhaft bei einem selbstverschuldeten Unfall dem Unfallgegner Kosten aufdrücken zu wollen, selbst wenn evtl. Veränderungen nicht ursächlich sind. Solche Menschen soll der Blitz beim Sch... treffen! Und dazu stehe ich auch!
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon fame » 28.03.2023, 14:38

Moin mimi,

ich bin ganz deiner Meinung.
Leider sind Anstand und Benehmen heute nur noch Wörter nach denen die meisten Google müssen! ahh
Heute zählt nur noch das ich, alle anderen sind schei... egal.
Und bei den Versicherungen geht es wie fast überall nur noch um Kohle. Jeden Euro die sie nicht auszahlen müssen ist ein guter Euro.
Wenn die etwas Zahlen sollen, gibt es meistens eine Klausel warum sie in diesem Fall dann doch nicht zahlen brauchen.

Gruss aus dem Norden
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon mimi1967 » 28.03.2023, 15:02

harro hat geschrieben:
fame hat geschrieben:Moin Harro,

auf die Stellungnahme vom Tuner brauchst du nicht warten.
Habe eben mal auf deren Homepage gesehen.
Dort steht als Hinweis:
2. Das Aufspielen eines Softwaretunings stellt eine Veränderung des Originalzustands dar und muss durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Einbau eines Zusatzsteuergeräts stellt eine bauliche Veränderung dar und muss durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Gruss aus dem Norden

Weißt Du oder jemand anders wie das ablaufen könnte?
Was sollen die da eintragen?
Gehe ich da mit der Rechnung hin und die lachen sich kaputt?
Gruß Harro


Hallo Harro,

das mit dem Eintragen würd ich geflissentlich vergessen.
Zumindest scheidet der TÜV Nord hier bei uns in der Region aus!
Ich habe mich neulich erst bzgl. eines Umbauprojekts and den hiesigen TüV gewandt.
Was der Prüfingenieur alles haben wollte scratch Heieiei!
Wenn ich jetzt nach dem gehe, dann brauchst Du
- eine Bescheinigung über die geänderte Software. Da Du Kein fachbetrieb bist, müsste die das eine Fachwerkstatt bescheinigen.
Der Kauf der Software sagt ja nix darüber aus, ob auch diese Software aufgespielt ist.
- ein physische Leistungsmessung, die Softwareänderung könnte ja auch 25 Mehr-PS bedeuten
- eine Messung des Standgeräuschs (gut, die kann eigentlich jeder TÜV Prüfer vor Ort machen), denn das könnte sich ja ändern
- eine Messung und Bescheinigung über das Abgasverhalten!

Der gute Mann wollte am Ende, dass ich Fahrversuche unternehmen lasse, wenn ich Teile der Verkleidung demontiere... arbroller
(Ich mein, das Projekt ist noch nicht gestorben, ich muss mir halt einen gescheiten Prüfingenieur suchen, also einen der keine Zeichnung braucht um sich die Nase abzuwischen... )

Was ich aber für wichtiger halte ist die Überlegung, dass Du mit der Eintragung gegenüber BMW dokumentierst, dass Du in die Steuerelektronik eingegriffen hast.
Sobald irgendeiner Deine Zulassung in die Finger bekommt, ist der Drops gelutscht, weil aktenkundig!
Lässt Du Dir das Aufspielen in einer BMW Werkstatt bestätigen, ist der Zustand im System!
Die Frage lautet: Wie gut und belastbar ist Dein Verhältnis zu Deinem Händler, denn dann nützt auch nachträgliches Aufspielen der Originalsoftware nix mehr!
(Außerdem würde dann ja auch die Betriebserlaubnis wieder erlöschen! )
"Gundel Gewährleistung" oder "Renate Renegade" - wer soll jetzt Dein Herzblatt sein?

Mein ernstgemeinter Tipp wäre, in eine Werkstatt, natürlich nicht die Deine, zu fahren und das ganze mal mit allen Konsequenzen im Konjunktiv durchzudiskutieren.
Wie würde sich BMW im Gewährleistungsfall verhalten?
Wie oft werden solche Steuergeräte im Schadensfall/Unfall tatsächlich ausgelesen? Also, wie hoch ist das Risiko der Entdeckung durch die Ordnungsmacht?
Der Profi kann Dir da sicher eine bessere Einschätzung geben, als das Forum hier!
Mich inklusive winkG
Ich wünsche Dir "trotzdem" allzeit gute Fahrt!
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon graue_eminenz » 29.03.2023, 08:13

mimi1967 hat geschrieben:
graue_eminenz hat geschrieben:Moin @all,

auch auf die Gefahr hin gesteinigt zu werden und als Korinthenkacker abgestempelt zu werden. Ich sehe das grenzwertig:

Manipulation der Abgasanlage (mittels Softwareeingriff), erlischen der Betriebserlaubnis und somit keine Benutzung im Straßenverkehr erlaubt. Ob bei einem Unfall ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht - KFz ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen (weil manipuliert)

In der heutigen Zeit würde ich bei einem Unfall (Schuld oder nicht Schuld) auf meine Kosten einen Gutachter bezahlen der definitiv das KFz des Unfallgegners auf Manipulationen überprüft. Dann wäre gerichtlich zu klären hätte mein Unfallgegner überhaupt auf der Strasse sein dürfen. Bumms das kann eng werden mit einem guten Anwalt.

Nur meine Meinung / Haltung zum Thema Chiptuning.

Ich denke nicht das diese 30 - 40 Sekunden Kaltlaufanhebung eine so massive Lärmbelästigung / Einschränkung beim losfahren sind das man das ändern muss. Ich glaube auch das die Techniker bei BMW das nicht ohne Grund programmiert haben.

Gruß


Ich finde es eher grenzwertig, dass Du selbst im Falle dass Du selbst Schuld sein solltest, Dich aus der Verantwortung ziehen willst,
in dem Du Deinem Gegenüber eine, womöglich irrelevante, Veränderung nachweisen willst!
Was bist Du für'n Trottel? finger
Sorry - aber wenn Du selbst Scheiße baust, dann steh dazu !!!

Das hat auch nix mit "Steinigung" zu tun - Du solltest mal an Deiner Haltung zu Deinen Mitmenschen arbeiten!
Merkst Du vielleicht selbst, wenn Du nochmal drüber nachdenkst... plemplem


Moin Mimi,

ich denke ich habe, im Gegensatz zu dir, meine Ausdrucksweise einem Mitmenschen gegenüber im Griff und es bedarf keinerlei Emoji / Verbalentgleisungen.

Was zählt denn zu relevanten und unrelevanten Änderungen. Wer will sich selbst anmaßen zu entscheiden ob die Veränderungen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zulässt. Wo fängt es an (Chiptuning, Auspuffmanipulation, Aliexpress Griffe, Minirückspiegel, Scheinwerferumbau) und wo hört es auf (nicht eingetragene Rad/Reifen Kombinationen, selbstgefuckelte Bremsbeläge aus China)? Hierzu gibt es nunmal eine klare StVZO.

Entweder alle halten sich dran oder die Straße wird ein auslegbarer rechtsfreier Raum. Ich bin weder ein Trottel noch muß ich an meiner Haltung Mitmenschen gegenüber arbeiten. Ich stehe dazu, wie auch du zu deiner Meinung allerdings sollte der Umgangston auf einer niveauvollen Ebene bleiben.

Gruß
»aber selbst schmutzig ist das Kleid des Soldaten noch immer von größerer Ehre als jeder saubere Frack des Diplomatentums!«
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon mgleman » 29.03.2023, 09:14

harro hat geschrieben:Weißt Du oder jemand anders wie das ablaufen könnte?
Was sollen die da eintragen?
Gehe ich da mit der Rechnung hin und die lachen sich kaputt?
Gruß Harro


Hallo Harro,

ich finde es toll, dass du dich für das "Tuning" entschieden hast und es auch schnell durchgezogen hast.
Lass dir die Freude daran nicht nehmen. Ich habe vor fast 40 Jahren meine LM III erstanden und die musste
einiges an Umbauten über sich ergehen lassen. Wenn es funktioniert hat immer zur großen Freude aber
auch immer ohne Genehmigung der Rennleitung. Alles natürlich viel auffälliger als ein Eingriff in die
Motorelektronik.

Die letzten Jahre war ich dann auch modern italienisch unterwegs. Auch hier wurde viel experimentiert mit
Software und Power Commander. Die PC waren hier am ehesten das Problem wenn es um Überprüfungen
ging nie aber ein Auslesen der Steuergeräte. Ich denke da müsste schon ein konkreter Verdacht vorliegen
um so weitgehend zu kontrollieren.

Ich hoffe dass es von dir kein Schnellschuss war und du warst dir vor der Bestellung über die Konsequenzen im klaren.
Damit wirst du nämlich leben müssen oder schnell wieder zurückbauen um das ungute Bauchgefühl los zu sein.
Ich denke du wirst niemanden finden der dir eine Abnahme dafür in die Papiere einträgt. Dafür sind die Hürden als Einzelabnahme zu hoch und für
den Tuner viel zu teuer. Das ist meine Erfahrung mit Steuergräten und Co. und ich bin immer noch der
Meinung dass sich einen neue Programmierung durchaus lohnen kann.
Grüße Hermann

Nüchtern betrachtet war es besoffen besser .....
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon harro » 29.03.2023, 09:27

mgleman hat geschrieben:Ich hoffe dass es von dir kein Schnellschuss war und du warst dir vor der Bestellung über die Konsequenzen im klaren.

Hallo Hermann,
ich glaube ich bin der einzige Trollo auf dem Erdenrund der nicht wußte, daß beim ChipTuning die Betriebserlaubnis erlischt.
plemplem
Wieder was gelernt.

Ich lasse das Zeugs jetzt mal drin, weil mich die hohe Leerlaufdrehzahl eben doch seeeeeehr stört.
Lasse mir auch die Freude daran nicht nehmen.

Hoffe auch, daß ich weiterhin unfallfrei fahre.
Und wenn nicht, daß ich nicht auf einen dieser Menschen treffe, die immer ein Grund finden, warum der andere Schuld ist.

Gruß Harro
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon mimi1967 » 29.03.2023, 13:58

graue_eminenz hat geschrieben:Moin Mimi,

ich denke ich habe, im Gegensatz zu dir, meine Ausdrucksweise einem Mitmenschen gegenüber im Griff und es bedarf keinerlei Emoji / Verbalentgleisungen.

Was zählt denn zu relevanten und unrelevanten Änderungen. Wer will sich selbst anmaßen zu entscheiden ob die Veränderungen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zulässt. Wo fängt es an (Chiptuning, Auspuffmanipulation, Aliexpress Griffe, Minirückspiegel, Scheinwerferumbau) und wo hört es auf (nicht eingetragene Rad/Reifen Kombinationen, selbstgefuckelte Bremsbeläge aus China)? Hierzu gibt es nunmal eine klare StVZO.

Entweder alle halten sich dran oder die Straße wird ein auslegbarer rechtsfreier Raum. Ich bin weder ein Trottel noch muß ich an meiner Haltung Mitmenschen gegenüber arbeiten. Ich stehe dazu, wie auch du zu deiner Meinung allerdings sollte der Umgangston auf einer niveauvollen Ebene bleiben.

Gruß


Mahlzeit!
Ich darf zitieren
graue_eminenz hat geschrieben:...
In der heutigen Zeit würde ich bei einem Unfall (Schuld oder nicht Schuld) auf meine Kosten einen Gutachter bezahlen der definitiv das KFz des Unfallgegners auf Manipulationen überprüft. Dann wäre gerichtlich zu klären hätte mein Unfallgegner überhaupt auf der Strasse sein dürfen. Bumms das kann eng werden mit einem guten Anwalt.
...


Erst einmal danke ich für die Entgegnung, Du bestätigst meine Einschätzung bzgl. Deiner Haltung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern!
Dumm nur, dass Du in Deiner Überheblichkeit weder bemerkst, dass ich zum einen weder entgleist bin, noch Du überhaupt auch nur den Funken einer Berechtigung zu Deinem Vorhaben hast!
Bei begründetem Verdacht darf die Verkehrsüberwachende Behörde (umgangssprachlich "Die Polizei") eine Untersuchung des ordnungsgemäßen Zustands anordnen.
Bei dem Versuch über das Vermögen anderer "einfach so" zu verfügen, würden Du und Dein Anwalt schnell Euren Meister finden.
Am Ende ist es wie so oft: "Maulheldentum", das Forum als Stammtischersatz!

Ich gebe zu, dass Kind ohne Umschweife direkt beim Namen genannt zu haben, weil das genauso drastisch war, wie Deine mangelnde Verantwortung für Dein tun!
Aber, nur weil bei Dir zu Hause die blaue Dose mit der weißen Creme noch voll ist, bist Du noch lange nicht niveauvoll!

Viel Spaß noch!
mimi
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon harro » 29.03.2023, 14:49

Hallo mimi,
sich selbst als "graue_eminenz" zu bezeichnen sagt doch schon viel zur Selbsteinschätzung.

Lebensmotto: "Ich bin sehr selbstkritisch, wenn es an mir etwas zu verbessern gäbe, würde ich es sofort tun."

Keep cool popcorn

Komisch, muß die ganze Zeit an Kardinal Woelki denken.
Weiß garnicht warum.

Gruß Harro
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon K48-Power » 29.03.2023, 16:02

harro hat geschrieben:
Ich lasse das Zeugs jetzt mal drin, weil mich die hohe Leerlaufdrehzahl eben doch seeeeeehr stört.
Lasse mir auch die Freude daran nicht nehmen.
Gruß Harro


Viel Freude mit deinerm Tuningteilund stets oben bleiben, das muss doch das Motto am Fahren sein.

Wir sind doch alle alt genug, um zu wissen was man darf oder nicht und man weiß auch welche Konsiquenzen daraus ziehen wenn es mal anders läuft.

Mal Hand aufs Herz, wer hält sich stets an die StVO, derjenige der noch nie einen Übertritt gemacht hat, das wäre der einzige Mensch der den Besserwesser raushängen lassen dürfte, nur den gibt es sicher nicht. winkG

Normalerweise sollte das Thema nun geschlossen werden.
Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen.
https://www.youtube.com/watch?v=j9HtuqmrnY4
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon topolino_rosso » 29.03.2023, 16:57

K48-Power hat geschrieben:Normalerweise sollte das Thema nun geschlossen werden.

Nein, das fehlt doch noch:
harro hat geschrieben:Die 15PS Zusatzleistung werde ich in den nächsten Tagen ausgiebig testen.
Im Moment ist das Wetter ja nicht so toll.
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