Sprich mm Falle der K1600GT (wie bei fast alles Motorrädern heutzutage) wo keine Bindung in den Papieren steht darf man alles fahren was man will es muss halt den Ansprüchen des jeweiligen Bikes erfüllen.
Also es muss die entsprechende Größe aufweisen und der Minimum an Lastindex muss gegeben sein.
So ist die Rechtliche Seite.
Aber selbst Polizei, TÜV, Versicherungen, Straßenverkehrsamt, oder gar die Reifenhersteller sehen das anders.
Hat mich letzte Woche 4 Stunden telefonieren gekostet von Polizei über KBA, bis zu den einzelnen Herstellern und Versicherungen um da wieder auf dem neuesten Stand zu kommen aber ich musste zwangsläufig.
Unsere Polizei sagt schlicht liegt keine Freigabe bekommt der Halter eine Mängelkarte, der Tüv stellt sich auf die Seite der Reifenhersteller die an ihrer Freigabe beharren (was ich auch für sinnvoll halte).
Die Versicherungen probieren natürlich im Fall der Fälle auf der Freigabe herum-zureiten um so nicht bezahlen zu müssen.
Ist zum Beispiel auch ein Grund warum sich viel Reifenhändler wehren Reifen ohne Freigabe aufzuziehen, weil man sich dann wieder mit dem Kunden auseinandersetzen muss wenn der weinend ankommt und über die geringe Laufleistung zu jammern oder oder oder oder.
Deswegen ist es wirklich nicht sinnvoll einen MPP auf die K16600 zu ziehen der würde die würde den quasie zerfetzen.
Würde man z.B. den Hernn am KBA der die K1600 freigegeben hat neben den Pressesprecher von Metzeler setzen und da ein Messer mit auf den Tisch legen ......

Ich finde diese Freigaben der Hersteller durchaus für Sinnvoll da die entsprechenden Reifen explizit für das entsprechende Modell getestet und freigegeben wurden.
Der Angel GT in Ausführung A wird z.B. gerade für die K1600GT freigegeben bzw. industrialisiert.
Man kann sich den GT zwar jetzt aufziehen und ist es auch rechtlich i.O aber nicht sinnvoll da es die Ausführung A noch nicht gibt der speziell für die schwere 1600er freigegeben wird.