eagle1899 hat geschrieben:Tourenfahrer hat geschrieben:eagle1899 hat geschrieben:Wenn das wirklich so ist, dann ist das ein Grund, das Motorrad nach 500 KM wieder zu verkaufen - und zwar nur deswegen, weil diese Arroganz ja wohl nicht mehr zu schlagen ist.
Wer ist den Arrogant

Dein Händler oder BMW
Welcher Vorfall oder Aussage lässt dich zu dem Entschluss kommen,das der Händler ober BMW Arrogant ist
Kein "Entschluss", sondern eine (meine) Meinung. Und zwar zu diesem Thema: BMW macht aus einem offenen Standard ein proprietäres System.
eagle1899 hat geschrieben: Ich hatte übrigens meinen BMW-Händler (Dreieich bei Frankfurt) vorher gefragt - welche Anbindungen erlaubt das BT-SYstem der K1600GTL? Um es kurz zu machen - die Auskunft war gut und ich wäre zufrieden gewesen, leider blieb außer "USB und Radio über Lautsprecher" nicht viel übrig. Habt ihr vielleicht einen Tipp für mich?.
Das ist aber doch ganz einfach,hast du ihn nur gefragt oder hat er dir diese Eigenschaft schriftlich zugesichert

Nein - nicht schriftlich zugesichert. Wer lässt sich - bei einem Gespräch über das Motorrad - alle Eigenschaften schriftlich zusichern. Ich vermute, ich kenne die Antwort. Immer mit Notizblock und Recorder unterwegs?
Es geht ja nicht darum immer mit Notizblock und Recorder unterwegs zu sein,es geht doch einfach um folgendes.
Dir ist dieser Punkt sooooo wichtig das du überlegst die Maschine weil dieser Punkt nicht erfüllt ist wieder zu verkaufen.
Was meinst du was ich beruflich mache wenn MIR ja MIR ein Punkt soooooo wichtig erscheint,obwohl es für andere vl nicht wichtig ist.
Das ganze kommt in ein ordentliches Gesprächsprotokoll mit Uhrzeit wer,was,wann, etc.
Dann gibt es danach gar keine Diskussionen mehr zu dem Thema.
Das ganze 30 min nach der Sitzung per Mail
wie besprochen zur Kenntniss FERTIG
Ich diskutiere da nicht mehr.
Für solche Punkte gibt es in jedem Kaufvertrag einen Punkt Sondervereinbarungen und hier kann man sich solche Dinge als
vertragliches Leistungsmerkmal eintragen lassen.
Wei ein Lastenheft.
Das ist doch nicht so schwer.
Genau so wie die Leute rumjammern wegen dem Kraftstoff bei Autos der nicht stimmt,was für ein Kindergarten.
Das Auto hat die Leistungsmerkmale und Daten und stimmen diese um X % nicht überein
nachbessern und wenn das nicht hilft Wandlung des Kaufvertrages.
100 % Geld = 100 % Leistung ,das ist doch dein Gutes Recht,so nun kommt es nur noch darauf an was ihr als 100 % Leistung definiert habt.