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Radarwarner

BeitragVerfasst: 14.12.2015, 20:31
von gtlcruiser
Hallo!
Auf meinem Navi V von BMW (Garmin) ist ein Radarwarner installiert. Den kann ich in einem kleinen Kästchen durch Anklicken aktivieren/deaktivieren. Wie sich aus dem Forum ergibt, sind derartige Einrichtungen in etlichen Ländern verboten und führen zu empfindlichen Strafen und Einzug des Geräts.
Ist schon mal jemand in eine entsprechende Kontrolle des Geräts gekommen? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
Genügt die eventuelle Deaktivierung?
Wie kann ich den Radarwarner vom Gerät entfernen (löschen)?
Viele Grüße von Wolfgang

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 14.12.2015, 20:52
von Moirana.Norge
Guten Abend,

bin noch keine Kontrolle gekommen, seit Jahren nicht.

Bis dann

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 14.12.2015, 21:27
von ludwig45
Soviel ich weis, wird das nur in der Schweiz kontrolliert, und da genügt das deaktivieren nicht.
Die Schweizer Kollegen werden sicher mehr dazu sagen können.

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 14.12.2015, 22:56
von Didilein
Kann man doch nachlesen:

Wer für eine Fahrt in die Schweiz ein Navigationsgerät benutzt, das vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnt, macht sich strafbar. Dabei spielt es laut ADAC keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Er muss mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem werden die Geräte eingezogen und vernichtet. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern vor einer Reise in die Schweiz, Navis oder vergleichbare Geräte so einzustellen, dass sie nicht über die illegalen Warnfunktionen verfügen können. Ist dies nicht möglich, darf ein solches Gerät nicht mitgenommen werden.

Auch in Deutschland sind Geräte mit Radarwarnfunktion verboten. Wer sie trotzdem benutzt, riskiert eine Geldbuße von mindestens 75 Euro und einen Eintrag von vier Punkten ins Flensburger Verkehrszentralregister. Auch in Deutschland kann die Polizei, die Geräte beschlagnahmen und vernichten.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Pressestelle
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: (089) 76760, Telefax: (089) 76762500
E-Mail: presse@adac.de
Internet: http://www.adac.de/



Meiner Meinung nach völlig überzogen. plemplem

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 14.12.2015, 23:49
von Sir Arthur
Kleine Korrektur : Die 4 Punkte stammen aus dem alten Bußgeldkatalog (wo bei 18 Punkten Feierabend war)

Im neue Bußgeldkatalog steht dafür "nur" noch ein Punkt verzeichnet.

In Relation zum Entzug der Fahrerlaubnis also mal positiv verändert.

[/Scherzmodus an]

Meine Radarwarnung ist bauseits in der K1600 fest verbaut und nennt sich Tacho. Ein gelegentlicher Blick darauf verhindert das gröbste.

Böse Zungen behaupten, dass mein 3. Rad sozusagen als Bremsfallschirm fungiert und ich somit eh nie über die zulässige Höchstgeschwindigkeit kommen kann...

arbroller [/Scherzmodus aus]

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 15.12.2015, 04:22
von Tourenfahrer
ludwig45 hat geschrieben:Soviel ich weis, wird das nur in der Schweiz kontrolliert, und da genügt das deaktivieren nicht.
.



So ist es

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 15.12.2015, 04:43
von Tourenfahrer
Didilein hat geschrieben:Kann man doch nachlesen:

Wer für eine Fahrt in die Schweiz ein Navigationsgerät benutzt, das vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnt, macht sich strafbar. Dabei spielt es laut ADAC keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Er muss mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem werden die Geräte eingezogen und vernichtet. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern vor einer Reise in die Schweiz, Navis oder vergleichbare Geräte so einzustellen, dass sie nicht über die illegalen Warnfunktionen verfügen können. Ist dies nicht möglich, darf ein solches Gerät nicht mitgenommen werden.

Meiner Meinung nach völlig überzogen. plemplem



Ja das ist leider so und es kostet so richtig Stutz ( Franken ) die nehmen auch Euro :mrgreen: WENN man erwischt wird.

Es ist halt immer die frage nach dem WENN man erwischt wird
also sagen wir mal so es wird dich nun keiner an der Grenze rausziehen und das Gerät durchsuchen.

Aber Hochsommer - auf dem Pass-Motorradgruppe-Kontrolle-da könnte es schon einmal eng werden.


Da ich selber in der Grenze-Region wohne und ich auch in einer anderen Grenzregion arbeite ist die Situation wie folgt

Ich sehe täglich min 10 Autos
Grenzwache,Regionalpolizei,Kantonspolizei,Stadtpolizei,
Ich habe 5 Grenzübergänge von denen ich beruflich und privat alle zwei Tage mal einen überquere.
Ich sehe fast täglich einen mobilen Blitzer

Von daher ist auf meinem Navi nichts drauf.


Ich selber sehe das so , die mobilen Blitzer sind die wahren Fallen"

Aber wie gesagt man sollte das Ganze Thema nicht zu hoch hängen
Muss halt jeder für sich selber entscheiden

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 15.12.2015, 10:13
von stma
Wie begründet die Schweizer Polizei das durchsuchen des Navi bzw. Mobilfunkgerätes??

Gruß

Stefan

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 15.12.2015, 15:53
von X4ier
Und wie ist es mit COYOTE ?

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 15.12.2015, 20:10
von Panomatic
Im Navi ist doch kein "Radarwarner" verbaut.

Da werden doch nur die stationären Blitzer angezeigt. Ergo stört das doch niemanden bei einem Motorrad...

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 15.12.2015, 20:24
von Tourenfahrer
Panomatic hat geschrieben:Im Navi ist doch kein "Radarwarner" verbaut.

Da werden doch nur die stationären Blitzer angezeigt. Ergo stört das doch niemanden bei einem Motorrad...



also machen wir es doch einfach so, DU hast Recht

Ergo stört es mich doch mich nicht , wenn Sie DICH hier in der Schweiz mit einem Navi erwischen welches vor stationären Messanlagen warnt und "POI s"und Unfallschwerpunkte anzeigt.

Aber bitte nicht rumjammern wenn du mit geplünderter Urlaubskasse nach DE zurückfahren musst 8)

Zum letzten mal

ES IST VERBOTEN

-----------------------------------------------------------------------------------

GESETZESARTIKEL FUER GERÄTE MIT RADARWARNUNGEN

Sobald ein GPS-Gerät Warn-POIs (Points of interest) enthält, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) warnen, wird es zu einem verbotenen Gerät nach Artikel 57b und 99 Ziffer 8 SVG (http://www.admin.ch/...sr/c741_01.html).

Das Eidgenössische Parlament hat diesen Artikel seinerzeit mit folgender Begründung beschlossen:

- Radarwarngeräte erlauben Fahrzeugführenden ein ungestraftes Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeiten und schliessen damit die Erfassung gerade der notorischen Schnellfahrer aus. Solche Führer stören die Homogenität des Verkehrs und das Verkehrsklima, und sie animieren überdies andere Strassenbenützer zu Geschwindigkeitsmissachtungen.
- Die Formulierung des Artikels bezieht sich nicht nur auf die genannten Radarwarngeräte, sondern ist so allgemein gehalten, dass auch andere Mittel zur Störung oder Erschwerung der Polizeikontrollen untersagt sind.

GPS-Geräte mit Warn-POIs sind eine qualitativ hochstehende Weiterentwicklung von Radarwarngeräten. Sie sind höchst präzis, zuverlässig und bequem, denn Fahrzeugführende werden automatisch und metergenau vor tausenden von Messstellen gewarnt. ..."

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 15.12.2015, 20:31
von K-Reiter
Sir Arthur hat geschrieben:Meine Radarwarnung ist bauseits .... fest verbaut und nennt sich Tacho. Ein gelegentlicher Blick darauf verhindert das gröbste.


clap Dem habe ich nix hinzuzufügen

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 15.12.2015, 21:46
von Panomatic
Tourenfahrer hat geschrieben:Aber bitte nicht rumjammern wenn du mit geplünderter Urlaubskasse nach DE zurückfahren musst


Wenn das Geld alle ist bleib ich einfach in der Eidgenossenschaft und stelle einen As..antrag.

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 15.12.2015, 21:48
von Macfritz
In der Schweiz ist der offizielle Handel mit jeglichen Geräten die eine der genannten Warnfunktionen aufweist seit Jahren verboten und somit gibt auch keine "Warner" legal zu kaufen. Auch der Grauhandel hat heute grossen Respekt vor den amtlichen Sanktionen.
Der Markt wird schon über die Importvorschriften geregelt. Als diese Vorschrift vor einigen Jahren inkraft gesetzt wurde, mussten die noch nicht "kastrierten" Geräte sofort per Stichtag aus den Regalen genommen werden. Erst nach einer nachgewiesenen Anpassung der Software und einer speziellen Markierung durften diese wieder in den CH-Verkauf gelangen. Betroffen waren TomTom und Garmin.
Konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden, so wurden die Lagerbestände in andere EU-Länder verschoben oder vernichtet, denn kein Grossverteiler lehnte sich damals mit "heikler Ware" aus dem Fenster und verscherbelte illegale Restware.

Gruss Fritz

Re: Radarwarner

BeitragVerfasst: 15.12.2015, 21:57
von Tourenfahrer
ganz aktuell von eben


http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/ ... --22456452

Der letzte Satz ist der beste :mrgreen: