Zitat: Mit dem 55er verliert jeder bei der K12 sofort - auch durch einen Grünen problemlos überprüfbar - die Betriebserlaubnis, die zwingend die Reifendimension vorschreibt. Seht mal in Eure Papiere!
Hallo Thomas,
da muss ich dich leider korrigieren. Es müssen nicht alle Reifengrößen zwingend in den Papieren eingetragen sein. Da hat sich die Gesetzeslagen ein wenig geändert.
Meinem PIRO3 liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei, die immer mitzuführen ist.
Hier ist unter Anderem die Reifenkombination
2) vo.3.50x17 - hi.6.00x17 120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Pilot Road 2 190/55 ZR 17 M/C (75W) TL Pilot Road 3
gelistet.
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2) Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Überereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. (§ 19 Abs. 3 Nr.2 StVZO)
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Zu 1) und 2) Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht (§ 13 Abs.1 i.V.m.Anl. 5 - Zulassungsbescheinigung Teil I - Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV).
Dieses wurde mir von meinem TÜV auch so bestätigt.
Nur mal so am Rande. Ich habe meiner Frau einen neuen Fiesta gekauft der serienmässig 15Zoll Alufelgen hat aber nur 14 Zoll in den Papieren eingetragen hatt. Auch hier wurde ich auf Nachfrage von meinem Händler darauf hingewiesen – nicht alle Freigaben müssen eingetragen werden.
Und jetzt du …

Schönen Gruß aus Kölle
Detlef