Smarty hat geschrieben:Wo steckt nun der Fehler?
Tja. Gute Frage.
In der Argumentationskette von Stevie muss irgendwo der Wurm sein.
Denn in dem von ihm genannten Metzeler Datenblatt werden M3 und M5 gleich behandelt.
Wie kann dann der M3 eine Freigabe haben und der M5 nicht?
Und es sind wohlgemerkt keine Sonderkennungen genannt (steifere Karkasse etc.).
Smarty hat geschrieben:4. Wenn dem so ist, dass die Angaben auf dem Reifen nicht ausreichend sind um die Eignung eines Produkts beurteilen zu können, dann wird die Aufhebung der Reifenfabrikastbindung zur Makulatur, weil vom normalen Menschen nicht zu bewerten ist, ob er einen Reifen nutzen darf oder nicht. Das wiederum kann ich nicht glauben, da, wie bereits erwähnt, der Aufdruck auf dem Reifen die einzig nachprüfbare Information für den Käufer ist.
Deiner Argumentation stimme ich voll zu.
Was nun, wo Stevie leider aufgegeben hat?