Neuer Michelin gespaxt

Reifen, Freigaben Erfahrungen.

Beitragvon Vessi » 16.06.2008, 20:25

...und wenn er dann seiner frau noch 'nen fernseher direkt an der badewanne stellt,


ergibt es sogar noch einen sinn, gell georg ? :lol:
...107200 tolle km mit der K12s...und nun wird geboxt...Bild
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Beitragvon GSler-Mirko » 26.10.2008, 11:45

Hallo,

will auch mal meinen Senf dazu geben:

Einer FACHMÄNNISCHEN Reifenreparatur wegen eines Nagels steht meines Erachtens nichts im Wege.

Bei mir hat mein Reifenhändler, der wirklich kompetent ist, den Reifen "geröntgt"um zu sehen, ob nur ein Loch im Gummi ist oder auch die Karkasse geschädigt. Nachdem es sich nur um einen Gummischaden handelte, hat der das Loch von innen mit einer Art "Pilz" repariert und die Stelle vulkanisiert.

Der ganze Spaß hat 40 Euro gekostet incl. allem, der Reifen wurde ganz normal abgefahren.

Er sagt, sowas ist heute mit modernen Reparaturmitteln überhaupt kein Problem mehr, was sich in meinem Falle bestätigt hat.
Gruß von Ex-GS Treiber Mirko
...und immer fetten Grip unterm Kardan...
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Beitragvon Achim » 26.10.2008, 11:49

Mahlzeit,

hatte dieses Jahr in den Dolos auch das Pech.
Mein Kumpel und selbstständiger Bikeschrauber hatte zum Glück diese Vulkanisierstopfen dabei. Hält mittlerweile 1.500 km ohne große Probs.
Würde es jeder Zeit wieder machen.
Gruss Achim

>klick Bild mich<

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Beitragvon Valensino » 26.10.2008, 12:21

Achim hat geschrieben:Mahlzeit,

hatte dieses Jahr in den Dolos auch das Pech.
Mein Kumpel und selbstständiger Bikeschrauber hatte zum Glück diese Vulkanisierstopfen dabei. Hält mittlerweile 1.500 km ohne große Probs.
Würde es jeder Zeit wieder machen.


Genau. Wenn man ein Reifendruckkontrollsystem an Bord hat, kann man beruhigt mit 'nem reparieren Reifen fahren, jede Geschwindigkeit. Plötzlicher Druckverlust ist nicht bei so einem kleinen Loch, und langsamer Druckverlsut wird gemeldet. Der Kautschukstift von LOUIS hält auch bei meinem ehemals geschraubten Reifen prima.

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Beitragvon Meister Lampe » 26.10.2008, 12:32

Die Bedingungen der StVZO sind erfüllt

Bundesrepublik Deutschland § 36 der StVZO:

5. Reifeninstandsetzung Die Reifeninstandsetzung muss fachgerecht durchgeführt sein.
5.1 Warmvulkanisation Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenaufbau bzw. Gürtel reichen oder hindurch gehen, sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instand gesetzt sein.
5.2 Kaltvulkanisation Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung an der Reifeninnenseite gemessen zulässig. Dabei muss der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.
5.2.2. Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipfropfen im montierten Zustand des Reifens instand gesetzt sein.
5.3 Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.
5.4 Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.



Dieses habe ich meiner Versicherung vorgelegt und bei einem Schaden (Abflug mit dem Moped oder Unfall) nach der Regulierung gefragt ,
durch die Blume wurde mir gesagt wieviel mir mein Leben wert ist, denen
interessiert die StZVO nicht , bei so einem Moped ganzklar Haftungsausschluß hieß das Schlagwort .

Wenn Platten oder defekt , nur immer neu .

Gruß Uwe
Achtung !!! " Neuer Schutzengel gesucht , meiner ist nervlich am Ende " ...


Bild Bild Bild Bild Bild

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