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Mischbereifung zulässig?

Verfasst:
22.08.2011, 10:28
von fidel
Hallo,
bei mir steht ein Reifenwechsel an. Möchte nun im Sinne der Haltbarkeit von PiPo auf PiRo2 unsteigen. Mein Problem: der Vorreifen kommt bald, während der Hinterreifen noch recht frisch ist.
Nun habe ich online bei Michelin geschaut, wo mir eine Liste der verschiedensten Variationen angeboten wird. Aber leider nicht: vorne: PiRo2 hinten: PiPo
Nun meine Frage:
Ich glaube im Forum gelesen zu haben, dass wir in D keine Reifenbindung mehr haben, und die Freigaben lediglich als Haftungsbasis seitens des Herstellers gelten.
Stimmt das so? Hat jemand oben beschriebene Kombi schon mal gefahren?
Tobi
Re: Mischbereifung zulässig?

Verfasst:
22.08.2011, 14:16
von Lindenbaum
Hallo Tobi,
ich denke nicht, dass das zulässig ist.
Mein Vorschlag: Kauf dir einen kompletten Satz (vielleicht bleibst Du ja doch beim PiPo?). Und verkaufe ggf. gebrauchte Reifen in der Bucht.
Lohnt sich der Mehrpreis des PiRo2 gegenüber dem Verschleiß des PiPo?
Re: Mischbereifung zulässig?

Verfasst:
22.08.2011, 14:37
von rossi
Tourenreifen und Sportreifen gehören nicht in kombi aufs Moped .
Re: Mischbereifung zulässig?

Verfasst:
22.08.2011, 14:45
von Christian GT
Hatte auf meiner XX mal für ca 2 tkm vorne den PiPo und hinten den Road 2 drauf, da ich den PiPo nicht mit 50 % Profil wegschmeissen wollte. Ging ganz gut...man musste dem PiPo halt nur paar km zum warm werden lassen...der Road ist kalt wesentlich besser fahrbar.
Aber generell ist eine Mischbereifung verboten und nicht zu empfehlen. Vorallem da die Kontur der beiden Reifen unterschiedlich ist...der PiPo ist eher spitz und der Road flach. Sofern man aber nicht am Limit unterwegs ist, sodass man den PiPo ausreizt und der Road den Grip verliert, sollte es als Übergang gehen.
Auf der XX hatte der PiPo lediglich 3500 km gehalten...der Road 2 hingegen knapp 7000 km. Hängt halt immer von der Fahrweise ab. Der PiPo nutzt sich selbst bei normaler Fahrt recht schnell ab, während der Road deutlich weniger Gummi verliert. Wenn man jetzt nur am Hahn reisst, kann es beim Road schon wieder anders aussehen. Andere hatten ihn auf der XX auch nach knapp 5000 km runter.
Re: Mischbereifung zulässig?

Verfasst:
31.08.2011, 15:16
von Maxell63
was für ein Motorrad hast du? Bei einer aktuellen BMW ist Mischbereifung dann zulässig, wenn die Reifen von EINEM Hersteller sind
Re: Mischbereifung zulässig?

Verfasst:
31.08.2011, 15:29
von Werner-Michael
Maxell63 hat geschrieben:was für ein Motorrad hast du? Bei einer aktuellen BMW ist Mischbereifung dann zulässig, wenn die Reifen von EINEM Hersteller sind
Schau mal das Benutzeravatar an

Re: Mischbereifung zulässig?

Verfasst:
31.08.2011, 15:38
von fidel
ne 1200S
Maxell63 hat geschrieben:was für ein Motorrad hast du? Bei einer aktuellen BMW ist Mischbereifung dann zulässig, wenn die Reifen von EINEM Hersteller sind
Re: Mischbereifung zulässig?

Verfasst:
31.08.2011, 17:28
von Maxell63
ich blindflansch

was steht in deinem Fahrzeugschein??" Reifen gemäss Betriebserlaubnis??"
dann brauchst du keine Freigabe
Re: Mischbereifung zulässig?

Verfasst:
31.08.2011, 18:39
von fidel
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Re: Mischbereifung zulässig?

Verfasst:
02.09.2011, 08:29
von Maxell63
dann kannst du drauf machen, was du möchtest.....