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EU Typgenehmigung Reifenfabrikatsbindung Superbikelenker

BeitragVerfasst: 31.03.2025, 13:12
von Schrauber
Dieses Thema wurde ja schon öfter diskutiert. Motorräder mit EU Typgenehmigung haben in der Regel keine Reifenfabrikatsbindung. Nachdem Michael jetzt die aktuellen Reifen Serviceinformationen gepostet hat, ist mit dieser Disclaimer aufgefallen: "Die Verwendung der aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet."

Hat man einen Superbikelenker nachgerüstet, ist das Motorrad nicht mehr im Originalzustand gemäß der EU Typgenehmigung. Gilt damit automatisch eine Reifenfabrikatsbindung, die man im Fahrzeugschein eintragen muss? Ich hoffe nicht. plemplem

Re: EU Typgenehmigung Reifenfabrikatsbindung Superbikelenker

BeitragVerfasst: 31.03.2025, 13:18
von BMW-Frank
Nein, keine Panik.

Re: EU Typgenehmigung Reifenfabrikatsbindung Superbikelenker

BeitragVerfasst: 31.03.2025, 21:28
von Schrauber
BMW-Frank hat geschrieben:Nein, keine Panik.

Danke, das hört sich schon mal vernünftig an. Hast du einen Link wo man nachlesen kann, warum die Veränderung durch den SBL nicht relevant ist?

Re: EU Typgenehmigung Reifenfabrikatsbindung Superbikelenker

BeitragVerfasst: 01.04.2025, 05:49
von Duese
Also, war mit der Dicken letzten November zum T.ÜV.
Der DUNLOP RS3 war nicht eingetragen und die seit 2.007 eingetragene SR RACING Komplettanlage hat den Stempel auch nicht verhindert.

Re: EU Typgenehmigung Reifenfabrikatsbindung Superbikelenker

BeitragVerfasst: 01.04.2025, 09:03
von BMW-Frank
Hallo,

vergess mal die Service Informationen, die sind für Dein Moped nicht relevant. Solange Du keine ernsthaft eintragungspflichtigen Umbauten am Fahrwerk machst, gilt die EG-Typgenehmigung und somit die Regel aus Verkehrsblatt 15-2019.

Wenn Du aber das Fahrwerk derart veränderst, dann wird das Ganze zur Auslegungssache und muss neu beurteilt werden, wenn es nicht mehr der EG-T entspricht.

Konkretes dazu wirst du aber nicht finden, das regelt sich in der EG-T oder ABE bei älteren Fahrzeugen und nicht in der Service Information der Reifenhersteller. Bei einzelnen Bauteilen ist das etwas Auslegungssache, betrifft aber auch hier nur die Totalumbauten oder Fahrzeuge die nicht mehr der ursprünglichen Genehmigung entsprechen.

Re: EU Typgenehmigung Reifenfabrikatsbindung Superbikelenker

BeitragVerfasst: 03.04.2025, 10:51
von Meister Lampe
Duese hat geschrieben:Also, war mit der Dicken letzten November zum T.ÜV.
Der DUNLOP RS3 war nicht eingetragen und die seit 2.007 eingetragene SR RACING Komplettanlage hat den Stempel auch nicht verhindert.


Ein TÜV Stempel bescheinigt mal garnichts bei einer Kontrolle , die können die Ausrede ich habe gerade TÜV nicht mehr hören , wenn mehrere Sachen per ABE nicht eingetragen werden müssen , bleiben sie auch frei , aber bei einer Abnahme eines Teils muß der Prüfer gucken , ob es Auswirkungen auf die Reifen hat , bei einer älteren Eintragung , einfach den TÜV`tler fragen , ob es Relevant ist ... ;-)

Bei mehreren Eintragungen , kann es sogar die eine und andere Eintragung wieder ausser Kraft setzen , weil sie sich aufheben , da hilft nur der Blick des Prüfers und schriftliche Bestätigung , so bekommen die auch wieder Geld ... :roll:

Da Blickt nicht mal die Rennleitung durch ... ahh

Ich hoffe , ich konnte zur Verunsicherung beitragen ... bugs


Gruß Uwe Bild