Hardy hat geschrieben:@ Georg : Ist eine geänderte Lichtanlage nach dem Umbau eintragungspflichtig wenn die neuen Lampen , Elipsoid oder Xenon , ein E Prüfzeichen haben ?
Theoretisch nicht.
Praktisch ja.
Soll heißen:
Hast du z.B. von einem auf zwei Abblendscheinwerfer, die natürlich auch
gleichzeitig an sind, umgebaut, solltest du dies eintragen lassen.
Anmerkung: Welcher von den Streifenhörnchen weiß denn schon um der
Maximal-Abstände bei baulich getrennten und gemeinschaftlich
leuchtenden Lämpchen bescheid ...
Hast du nur den Fernscheinwerfer durch einen Xenon-Fernscheinwerfer
ersetzt, solltest du das auch eintragen lassen.
Anmerkung: Die Teile haben zwar eine E-Nummer, aber wenn selbst der
TÜV-Spezi die schlauen Seiten blättern muss um nach der Bedeutung der
E-Nummer zu suchen, wird die Rennleitung schier verzweifeln.
Außerdem wird natürlich die Halterung der Scheinwerferaufnahme
verändert. Das würde ich in jedem Fall eintragen lassen. Und dann packt
man halt die Scheinwerfer gleich mit dazu.
