Carboner hat geschrieben:Ergo fahren alle Biker welche ein Bike mit BE - Zulassung nach 06/06 haben und einen Ersatzschalldämpfer mit E-Nummer kaufen und damit den Serienkat entfernen oder dies mit einem Zwischenrohr tun illegal herum, egal ob man einen Einschubkat hat oder nicht.
Was ist wenn man den ESD mit Einschubkat im Schein eingetragen hat?
Fährt man dann trotzdem illegal rum?

Moin Carboner .
Das ist nun einer der letzten wirklich interessanten Fragen zu diesem Thema, welche leider niemand bis heute richtig klären konnte oder wollte.
Das Risiko bei einer solchen Nachfrage wäre, daß ein evtl. Fehler (z.B. Eintragung ohne Emmisionsprüfung) dann auffallen würde und der entsprechende Prüfer evtl. ein Problem hätte.
Aber wie gesagt wir reden hier von Bikes ab BE 06/2006
Theoretisch bist Du als ordnungsliebender Bürger wohl auf der formal legalen Seite, aber es gab auch schon Ärger wenn ein neuer E-geprüfter Austauschschalldämpfer ab Werk und ohne Eingriff zu laut war
Ein Hinweis gibt der folgende Beitrag:
Ich rezitiere einen Beitrag aus dem mittlerweile 14 Seitigen Thread von GSX-R1000.net
Quelle Beitrag ecki954:
http://www.gsx-r1000.net/forum/viewtopi ... &start=225
Zit.:
So zu Thema Kat die Kilo K7/K8 hab ich mal ne Mail an das PS Magazin geschrieben:
Hier die Frage:
Ihre Frage: Hallo, möchte Euch bitten, nachfolgendes Thema mal zu recherchieren und die Biker da draußen aufzuklären. Schön wärs natürlich auch wenn sich die Zubehörhersteller und die Prüfstellen dazu äußern würden. Man kauft einen Zubehörendtopf mit vermeindlicher EG-ABE, z.B. einen Single Endtopf für eine GSXR1000 Modell 2008. Die beiden Serientöpfe und der Brotkasten (Katalysator) werden entfernt und der Topf wird montiert. Auf der Hompepage von Leovince steht noch im Kleingedruckten, "Vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Fahrzeug auch noch nach der Montage der Auspuffanlage den für die Beibehaltung der ABE vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abgaswerten entspricht! Ggf. kann es notwendig sein einen als Ersatzteil separat angebotenen Einschubkatalysator zu montieren.... Die entscheidende Frage ist nun hat diese Konfiguration eine Betriebserlaubnis oder nicht. Wie kann der Singleendschalldämpfer eine EG-ABE erhalten, und die Abgasnorm nicht einhält? Anstoß der ganzen Sache ist dieser Thread im GSXR1000 Forum (
http://gsx-r1000.net/phpBB2/viewtopic.php?t=22948) , die Problematik läßt sich aber sicher auf viele andere Bikes übertragen.
Viele Grüße
Die erste Antwort:
Hallo,
eigentlich wurde Deine Frage in den angegebenen Forumsthread bereits weitgehend beantwortet: Da alle Motorräder, die nach Euro 3 homologiert wurden, über einen Kat verfügen (nur so lässt sich die Euro 3 Norm erreichen), muss auch beim Zubehörendtopf ein Kat vorhanden sein. Wenn der Kat dabei Bestandteil des Endtopf-Kits ist und vom Hersteller in dieser Kombination mit ABE angeboten wird, müsste laut TÜV Nord dieser Kit inkl Kat straßenzulässig sein (diese Regel gilt auch für Modelle, bei denen der Kat im Endtopf sitzt). Wird ein AuspuffKit ohne Kat (Endtopf + Zwischenrohr) vom Käufer durch einen Zubehör-Kat ergänzt, um die Euro 3 zu erreichen, ist wie im Forum beschrieben ein Abgasgutachten nötig.
Bei Modellen bis Euro 2 besteht eine rechtliche Grauzone, da Motorräder mit Kat unter Umständen die geforderten Abgasnormen auch ohne Kat erfüllen können. Je nach dem, an wen man beim TÜV oder bei einer Kontrolle gerät, ist es dann möglich, dass das Fahrzeug entweder durchkommt, da es die Abgasnorm erfüllt, oder aber bemängelt wird, dass das Motorrad nicht mehr dem Homologationszustand entspricht und demnach nicht mehr zugelassen ist.
Seit Euro 3 ist wie oben geschrieben die Abgasnorm nicht mehr ohne Kat zu erreichen.
Die zweite Frage:
Hallo Hr. xxx,
Eine Frage ist zu dem Thema noch offen. Wie ist es möglich daß ein Endtopf ne EG-ABE (nach 97/24) erhalten kann, die voraussetzt, daß der originale Kat entfernt werden muß, der Zubehörtopf selbst aber keinen einen KAT hat? So wie den hier
http://www.leovince.de/item.php4?7747 , Den hab ich an meinem Bike montiert.Hat ja ne EG-ABE, hab ich vom Händler gehört.
Sollte demnach der Richtlinie EG 97/24 entsprechen. In dieser Richtlinie sind Auflagen bezüglich Geräusch und Emission.
Daß ein Zubehörendtopf wie der obig genannte ne EG-ABE erhält, die Richtlinie aber nur zum Teil erfüllt, halte ich für ne große Sauerei.
Wenn ich mir z.B. nen SBK-Kit oder andere Fußrasten kaufen und die Teile haben ne ABE gehe ich davon aus daß ich die Teile ans Bike schrauben darf ohne wenn und aber. Aber es kann nicht sein, daß ich erst noch die ABE analysieren muß welchen Kapiteln der EG-Richtlinie ein Zubehörteil entspricht und welchen nicht.
Und das, denke ich ist vielen Bikern da draußen nicht bewußt. In meinem Fall, nicht mal dem Händler.
Die zweite Antwort:
Hallo,
die Thematik ist sehr kompliziert. Eine Nachfrage bei Leovince brachte vereinfacht gesprochen folgende Antwort: in Ihrem speziellen Fall, eines Zubehörendtopfs mit Zwischenrohr, für dessen Montage der Originalkat entfernt werden muss, bietet Leovince einen Einschubkat an, dies wird auch auf der Webseite beschrieben. Da dieser Kat die Euro3 Werte erreicht, ist für Leovince in diesen Fällen das Thema erledigt. Auf die Anmerkung, dass diese Lösung von TÜV-Prüfern bemängelt werden könne, da der Einschubkat nicht homologiert ist, gab es folgende Antwort: bis vor Kurzem war eine Homologation eines Kats nur in Verbindung mit der Motorsteuerung möglich, da Abgaswerte über Lambdasonde ja die Einspritzmischung beeinträchtigen. Deshalb konnte nur der Fahrzeughersteller einen Kat homologieren (Die Regelung wurde inzwischen geändert und Leovince bietet für neuere Modelle nun auch homologierte Zwischenrohre mit Kat an, auf denen auch eine ABE-Nr steht, die also straßenzulässig sind). Allerdings würden nur sehr wenige TÜV-Prüfer diese Lösung mit Einschubkat im Zwischenrohr bemängeln.
Dass der Endtopf trotzdem homologiert werden kann, hängt damit zusammen, dass - laut dem Leovince-Sprecher - zur Zeit der Homologation des GSX-R Endtopfs trotz der neuen "Chapter 5" Regelung, die die Abgasvorschriften beinhaltet, die EG-ABE auch bei lediglichem Erfüllen der alten "Chapter 9" (Lautstärke + Leistung) vergeben wurde, was für mich heisst, dass das Motorrad also auch bei Nichterfüllen der Abgasvorschriften eine ABE erhalten konnte. Warum dies so ist, ist mir nicht bekannt, eventuell hängt dies aber mit der oben geannten Tatsache zusammen, dass Zubehör-KATs bis vor Kurzem aufgrund des Zusammenhangs von Motormanagement und KAT nicht homologiert werden konnten.
Zit. Ende .
Ist schon ein Hammer und wie immer in D. alles sehr kompliziert

Vernünftig schnell fahren ist die Kunst.
Ein serienmäßiges Bike ist langweilig