... im übrigen hat Gerschell recht. Die Versicherung ist verpflichtet dir den Wertverlust anzurechnen. Diesen kann man am einfachsten durch Gutachten bewerten lassen. 1500 Euro sehe ich als durchaus realistisch an. Somit also wären es bis zu 6.500€ die du dir auszahlen lassen kannst.
In diesem Falle kannst du dir jedoch keine Nutzungasausfallentschädigung anrechnen lassen. Und soweit ich informiert bin wird dir von dem Gesamtschadensbetrag die Mehrwertsteuer abgezogen.
martin