Andi#87 hat geschrieben:Also unser lieber Hase hat mal geschrieben, das Manipulaitionen an der Beleuchtungsanlage lediglich eine Ordnungswiederigkeit darstellen (20€ in die Kasse und Mängelkarte) jedoch NICHT zum erlöschen der Betriebserlaubniss führen....nach neuem EU Recht, so sprach er.
Das nehme ich gerne in kauf, wenn ich
mit der Umrüstung meine Sicherheit erhöhen kann.