Garantieverlaengerung ...

Alles, was noch mit den BMW - K - Modellen zu tun hat.

Garantieverlaengerung ...

Beitragvon golo » 24.10.2006, 21:23

Hallo K-Trieber,

ich habe mal irgendwo im Netz von einer Garantieverlaenderung
ueber die zwei Jahre hinaus gelesen. (weitere 2 Jahre)
Gibts oder hat dazu jemand genauere Informationen.
Wann kann die Garantiezeit verlaengert werden ... nur beim Neukauf?
Welche Leistungen bleiben erhalten ... die gleichen wie Jahr 1 und 2?
Gibts irgendwelche andere Einschraenkungen ... Laufleistung usw.
Und natuerlich ... was kostet der Spass?

Da die K ja relativ anfaellig ist (z.B. Kupplung, ich hab die 3. bei
ca. 20000km) und ich nicht zuletzt wegen dem Wertverlust nicht
verkaufen will, wuerd ich mit einer Garantieverlaengerung doch ein
wenig besser fuehlen .

Evtl. hat ja schon jemand Erfahrung damit gemacht ...

Will eben nicht die Katze im Sack kaufen / bezahlen, ob der Haendler
die ganze Wahrheit ueber das "Angebot" auspackt ...?
Da bin ich mir nicht sicher ...


Gruss
Golo
Benutzeravatar
golo
 
Beiträge: 364
Registriert: 29.01.2006, 12:47
Wohnort: München

Beitragvon OSM62 » 24.10.2006, 21:36

Auf jeden Fall machen, werde ich auch machen, wenn ich nicht vorher noch ne neue bekomme (aber da spricht viel gegen-Haushaltsvorstand).

Kostet für weitere 2 Jahre glaub ich knapp 200 €, und Einschränkungen bei den Lesitungen gibt es erst ab 50TKM.
Benutzeravatar
OSM62
Administrator
 
Beiträge: 14722
Registriert: 29.07.2004, 15:18
Wohnort: Bitzen
Motorrad: R 1250 GS Adventure

Beitragvon BMW Michel » 24.10.2006, 22:25

Hi Golo,

die Anschlußgarantie kannst du bis zu 14Tagen vor Ablauf der normalen
Garantie verlängern.
Kostenpunkt 198 Euronen, allerdings ist die nicht so umfassend wie die
Werksgarantie, die Kupplung ist z.B. nicht mit drin!
Habe mich darüber erst letzte woch beim :) erkundigt.
Also Verschleißsachen fehlen bei der Anschlußgarantie.

Gruß Michel
Benutzeravatar
BMW Michel
 
Beiträge: 6689
Registriert: 13.07.2006, 15:03
Wohnort: 76879 Ottersheim

Beitragvon Dobi » 25.10.2006, 19:20

Hi Folks,

ich war im September bei meinem freundlichen :) , um eine Anschlußgarantie abzuschließen. Meine Biene ist vom 30.09.04
Also es ist eine BMW Händlergarantie (steht so im Vertragsheft), aber nicht von BMW, sondern von der Fa. Car Garantie. Es wird anhand des KFZ-Scheins geprüft, ob das KFZ Überhaupt Garantiefähig ist, heißt die Werksgarantie darf noch nicht abgelaufen sein. Nach der Werksgarantie fängt diese neue Garantie an zu laufen, also am 01.10.06.
Es kann zw. 1 und 2 Jahren gewählt werden.
Ich habe über 2 Jahre abgeschlossen, Kosten hierfür Euro 198,00.
Es gibt diverse Bedingungen. Die Bedingungen habe ich kuhtreiber als Datei per Mail übertragen, vielleich kann er sie ja ins Forum beamen.
Wichtig :!: Die Garantie kann bei jeder BMW Werkstatt eingelöst werden.

Gruß
Dobi


@Kawa
Sorry für das lange Warten :oops:
Gruß
Dobi

Bild
Benutzeravatar
Dobi
 
Beiträge: 861
Registriert: 08.05.2006, 10:24
Wohnort: Billerbeck

Beitragvon kuhtreiber » 25.10.2006, 19:23

Dobi hat geschrieben: Die Bedingungen habe ich kuhtreiber als Datei per Mail übertragen, vielleich kann er sie ja ins Forum beamen.


Bitte sehr: klick mich

Gruß
kuhtreiber
BMW K1300S
Ducati Multistrada 1200

Wer mehr will ist ein Ferkel! (Peter Ludolf)
kuhtreiber
 
Beiträge: 5376
Registriert: 26.08.2004, 16:59
Wohnort: 48324 Albersloh
Motorrad: K1300S u Multistrada

Beitragvon Marty » 26.10.2006, 13:15

Mal ne Frage: Nach meinem Verständnis verlängert sich die Garantie nach Behebung eines (Garantie)Schadens entsprechend, oder? D.h. wenn man z.B. die Kupplung moniert hat und der :D tauscht diese aus, habe ich für diese dann zwei weitere Jahre Garantie.

Was in dem Fall, wenn man (wieder z.B.) das Getriebekrachen und die Torsionsfedern der Kupplung bemängelt, der :D nicht aktiv wird?

Nach meinem Verständnis würde ich darauf bestehen, dass zumindest die Positionen mit dem Vermerk "keine Arbeiten durchgeführt" in der Rechnung erscheint. Wenn dann diese Teile in den nächsten zwei Jahren ab dem Tag der Mängelrüge den Abgang machen hat man wenigstens was in der Hand.

Wie seht Ihr das?
Benutzeravatar
Marty
 
Beiträge: 55
Registriert: 14.01.2006, 09:48
Wohnort: Böblingen
Motorrad: BMW K1200S

Beitragvon BMW Michel » 26.10.2006, 15:52

@Marty,

das kannst du vergessen :!:
Teile die während der Garantiezeit getauscht werden, haben dadurch
keine längere Garantie.
Du hast dann höchstens die Chance das du etwas bessere Karten bei
einem Kulanzantrag hast.
Das einzige was über den normalen Garantiezeitraum hinaus geht, wäre
eine Beanstandung die noch während der Garantiezeit erfolgt, aber erst
nach Garantieende erledigt wird.
Dazu muß aber die Beanstandung schriftlich bestätigt sein, das es dann
keinen Äreger geben kann.

Gruß Michel
Benutzeravatar
BMW Michel
 
Beiträge: 6689
Registriert: 13.07.2006, 15:03
Wohnort: 76879 Ottersheim

Beitragvon Tron » 26.10.2006, 22:44

Ich kann die Garantieverlängerung auch durchaus empfehlen. Bei meiner K ist's zwar noch nicht soweit, aber meine C1 ist gerade aus der Verlängerung raus. Und bei dem Eisenhaufen war dann doch eine ganze Menge teurer Sachen dran, die die Cargarantie ganz oder zumindest teilweise (der Rest war dann Kulanz von BMW) bezahlt hat - u.a. eine komplette Triebsatzschwinge (Motor+Variator) incl. Endtopf...

Das hat sich durchaus gelohnt.
Gruß,
Tron
Benutzeravatar
Tron
 
Beiträge: 491
Registriert: 05.06.2005, 15:46
Wohnort: 21527 Kollow
Motorrad: K1300S


Zurück zu Plaudern rund um die BMW- K - Modelle.

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste

BMW-Motorrad-Bilder |  K 1200 S |  K 1300 GT |  K 1600 GT |  K 1600 GTL |  S 1000 RR |  G 650 X |  R1200ST |  F 800 R |  Datenschutzerklärung |  Impressum