Hallo Michael,
ich glaube nicht, dass es auf einem Fehler von BMW oder der Zulassungsstelle beruht.
Wenn ich Deinen zweiten Post richtig lese, bist Du der Erstbesitzer und es wird immer noch der erste Fahrzeugschein/-brief von 2005 verwendet.
Damit ist schlicht und einfach keine Ziffer K in der Zulassungsbescheinigung I/II. Unter K wird die Nummer der EG-Typgenehmigung der ABE aufgeführt.
https://bmw-k-forum.de/download/file.ph ... &mode=viewIch erkenne aus Deinen Ausführungen, schlicht die Unkenntnis Deiner Prüfstelle.
U.a. ist hier die aktuelle Regelung nachzulesen:
https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und ... lte-reifenZitat:
"Motorräder mit EU-Zulassung dürfen hingegen weiterhin auch auf Reifen abweichender Hersteller unterwegs sein, wenn die Reifen der eingetragenen Reifendimension entsprechen, Wichtig: Das Bike muss hinsichtlich der Bereiche, welche die Reifen beeinflussen, im Originalzustand sein."
Vielleicht noch ein Hinweis: Den "neuen Fahrzeugschein" mit Bezeichnung Zulassungsbescheinigung I gibt es "erst" seit 10-2005 !
Viel Erfolg
T.