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Gebrauchtmotorrad-Garantie

BeitragVerfasst: 12.08.2009, 20:52
von Reiner 50
Hallo Leute,
hab Anfang Juni eine Gebrauchtmotorrad-Garantie von Car-Garantie (285 € f. 2 Jahre) bei meinem BMW Händler abgeschlossen.
Vor ca. 2 Wochen erster Schadenfall ZFE defekt - wurde für mich kostenlos repariert.
Heute ruft mich mein Händler an und erklärt mir, dass er Probleme hat mit Car-Garantie, weil das Fahrzeug nicht bei Ihm gekauft wurde,
sondern von Privat erworben wurde und daher ein Garantie-Abschluss nicht möglich ist.
Er hat mich daher gebeten vorbei zukommen und die Garantie rückgängig zu machen, irgendwelche Kosten würden auf mich nicht zukommen.
Angeblich gibt es keine Möglichkeit ein Gebrauchtmotorrad das nicht von einem Händler gekauft wurde, zu versichern.
Was sagt Ihr dazu?
Könnte Rat gebrauchen

Gruß
Reiner

Re: Gebrauchtmotorrad-Garantie

BeitragVerfasst: 12.08.2009, 21:52
von Riviero
Hallo Reiner!

Ich würde das nicht so ohne weiteres hinnehmen. Der Händler hat Dir die Garantie verkauft und somit ist ein Vertrag zustande gekommen. Er muss wissen, ob dies möglich ist oder nicht und Du musst Dich auf die Aussagen des Händlers verlassen können und die war, dass Du die Garantie abschließen konntest. Meiner Meinung würde eine Rücknahme der Garantie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wie es so schön im BGB heißt, verstoßen. Hol Dir eventuell mal juristischen Rat ein, wenn Du einen Juristen kennst ohne gleich Honorar zahlen zu müssen. Eventuell bei der Rechtsberatungsstelle Deines zuständigen Amtsgerichtes.


Gruß
Heinrich

Re: Gebrauchtmotorrad-Garantie

BeitragVerfasst: 12.08.2009, 22:55
von Mitch
ich habe meine auch privat gekauft und habe bei meinen Händler auch die 2jährige Garantieverlängerung gemacht. Da kam auch kein Hinweis, das sie nur von Händler verkaufte Motorräder gilt. Hatte aber bisher auch noch keinen Garantiefall. Dann bin ich ja mal gespannt wie das ausgeht. Werde auch mal die AGB genauer durchlesen.

Re: Gebrauchtmotorrad-Garantie

BeitragVerfasst: 12.08.2009, 23:36
von jkruells
Hi Reiner,
das hört sich ja seltsam an. So eine echt verbindliche Auskunft kann Dir nur ein Jurist geben, aber so weit ist es ja noch nicht.

Ich habe gerade in meinen CarGarantie-Unterlagen nachgeschaut. Dort steht nichts davon, dass die Garantie nur gilt, wenn das Mopped beim Freundlichen gekauft wurde. Vielmehr ist es ja so, dass der :D Dir eine Garantie verkauft (ihr beide seid Vertragspartner), die er sich bei einem Rückversicherer absichert. Wenn diese Rückversicherung jetzt problematisch ist, so ist das ja in erster Linie ein Problem des :D .
Ob der Händler die Garantie/Versicherung kündigen kann – ich schätze schon (eher ein Gefühl, keine Gewissheit). Denn hätte er bei Vertragsabschluss gewußt, dass er keine Rückversicherung hat, so hätte er den Vertrag nicht geschlossen. Daher könnte der Vertrag nicht zustande gekommen sein ......

Jetzt sollte der Händler aber mal einen konstruktiven Vorschlag machen, wie er sich eine Lösung vorstellt. Eine Rückabwicklung geht ja nur zu Deinen Lasten.

Er könnte ja Dein Mopped kaufen und es Dir danach - evtl. nach einer technischen Durchsicht, die für den Garantieabschluss vorgesehen ist - zurück verkaufen. Zum gleichen Preis! Er hat ja kein Problem (wenn das Mopped ok ist), weil er selbst keine Gewährleistung geben muss - denn das übernimmt ja die CarGarantie. ;-) Und dass er den bereits aufgetretenen Schaden übernimmt, ist ja wohl klar – denn er hat Dir ja eine Garantie gegeben/verkauft.

So long - ich wünsche Dir viel Erfolg

Jo

Re: Gebrauchtmotorrad-Garantie

BeitragVerfasst: 13.08.2009, 07:33
von RHEINPFEIL
Hört sich ja seltsam an, soweit mir bekannt, muss die Anschlussgarantie nur abgeschlossen werden, während noch Werksgarantie besteht.
Sie gilt dann 2 Jahre vor Ablauf soll nach Auskunft von CG ein Schreiben kommen wonach die Garantie jeweils um ein Jahr verlängert werden kann.

Als ich die Maschine von Bugi kaufte, war sie ein Jahr alt, zum Jahresende hab ich anlässlich der Inspektion die Anschlussgarantie abgeschlossen.
Ohne wenn und aber. Ende diesen Jahres wollte ich verlängern :D

Re: Gebrauchtmotorrad-Garantie

BeitragVerfasst: 13.08.2009, 12:25
von Rainer
Hallo,

habe meine K12R (7-2005) auch von privat gekauft. Vor Ablauf der Werksgarantie habe ich beim Händler eine 24-monatige Car-Garantie abgeschlossen. Im Juli 09 habe ich dann nochmals 24
Monate Car-Garantie für € 231,00 beim Händler abgeschlossen. Alles problemlos.
Schäden die auf die CG laufen hatte ich bisher allerdings nicht.

Gruß
Rainer

Re: Gebrauchtmotorrad-Garantie

BeitragVerfasst: 13.08.2009, 13:20
von Meister Lampe
Keine Panik , es ist absolut egal ob von einem Händler gekauft oder von Privat , eine Garantieverlängerung kann von jedem Autorisierten Fachhändler vorgenommen werden , wenn noch eine Garantie besteht, nur während einer bestehenden Garantie kann verlängert werden , sie darf nicht 1 Tag abgelaufen sein , dann geht es nicht , deshalb immer 4 Wochen vor ablauf die Garantie verlängern , ich bekomme immer von der CG vorher Bescheid das es wieder Zeit wird zu verlängern .

Es gibt eine Versicherungsnummer bei CG , dort anrufen und eine Auskunft über die Historie des Moped`s holen und bis wann sie dort versichert war , dann weißt du auch das Enddatum .

Gruß Uwe Bild

Re: Gebrauchtmotorrad-Garantie

BeitragVerfasst: 13.08.2009, 20:19
von Reiner 50
Uwe Du hasst recht, genau das war das Problem ,beim Abschluss der CG hatte noch eine Garantie laufen müssen,
oderr ich hatte das Fahrzeug vom Händler kaufen müssen und dieser hätte zu Zeitpunkt des verkaufes eine Garantie abschließen müssen.
Aber trotzdem Achtung ob ein Garantie gültig oder ngültig abgeschlossen wurde stellte sich hier erst im Schadensfall
heraus, hier hat CG den Fahrzeugschein angefordert und festgestellt, dass das Fahrzeug schon lange vor Abschluss der Garantie auf mich zugelassen war.
Gibt es eigentlich als Privatman noch andere Möglichkeiten eine Gebrauchtmotorrad-Garantie abzuschließen?

Gruß
Reiner

Re: Gebrauchtmotorrad-Garantie

BeitragVerfasst: 13.08.2009, 22:57
von Pussy
Reiner 50 hat geschrieben:Uwe Du hasst recht, genau das war das Problem ,beim Abschluss der CG hatte noch eine Garantie laufen müssen,
oderr ich hatte das Fahrzeug vom Händler kaufen müssen und dieser hätte zu Zeitpunkt des verkaufes eine Garantie abschließen müssen.
Aber trotzdem Achtung ob ein Garantie gültig oder ngültig abgeschlossen wurde stellte sich hier erst im Schadensfall
heraus, hier hat CG den Fahrzeugschein angefordert und festgestellt, dass das Fahrzeug schon lange vor Abschluss der Garantie auf mich zugelassen war.
Gibt es eigentlich als Privatman noch andere Möglichkeiten eine Gebrauchtmotorrad-Garantie abzuschließen?

Gruß
Reiner


Ich glaube nicht deshalb hab ich mir nun eine K13S gekauft damit ich wieder Garantie habe.

Thomas