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Probefahrt beim Verkauf?

BeitragVerfasst: 23.09.2010, 08:10
von Sven07
Guten Morgen zusammen,

wenn Ihr Euer Motorrad privat verkauft und nicht in Zahlung gebt, wie macht Ihr das mit der Probefahrt. Laßt Ihr in jedem Fall einen wildfremden eine Probefahrt machen. Fahrt ihr mit? Wie sichert Ihr Euch ab, Personalausweis?

Danke für Tipps!

Re: Probefahrt beim Verkauf?

BeitragVerfasst: 23.09.2010, 08:27
von Wolfe
schau Dir einfach den Vertrag beim :D an, den Du bei einer Probefahrt unterschreiben musst.
Da dürfte alles Wichtige geregelt sein.

Gruss
Wolfe

Re: Probefahrt beim Verkauf?

BeitragVerfasst: 23.09.2010, 08:38
von Nolimit
Sven07 hat geschrieben:Guten Morgen zusammen,

wenn Ihr Euer Motorrad privat verkauft und nicht in Zahlung gebt, wie macht Ihr das mit der Probefahrt. Laßt Ihr in jedem Fall einen wildfremden eine Probefahrt machen. Fahrt ihr mit? Wie sichert Ihr Euch ab, Personalausweis?

Danke für Tipps!



Ich bestehe auf , Kaufpreishinterlegung .....falls was passiert.....!!!

Re: Probefahrt beim Verkauf?

BeitragVerfasst: 23.09.2010, 08:45
von harry 1150
Morgen , lasse dir den Führerschein zeigen und behalte den Perso. Setze für alle Fälle ein Schreiben auf wo verursachte Schäden die verursacht werden übernommen werden.Damit bist du auf der sicheren Seite.
gruß Harry

Re: Probefahrt beim Verkauf?

BeitragVerfasst: 23.09.2010, 09:12
von Smarty
Sven07 hat geschrieben:Guten Morgen zusammen,

wenn Ihr Euer Motorrad privat verkauft und nicht in Zahlung gebt, wie macht Ihr das mit der Probefahrt. Laßt Ihr in jedem Fall einen wildfremden eine Probefahrt machen. Fahrt ihr mit? Wie sichert Ihr Euch ab, Personalausweis?

Danke für Tipps!


Hallo,

in der aktuellen Motorrad News ist ein interessanter Bericht darüber zu lesen ...

Ein "Käufer" kam mit einem angemeldeten Mopped und wollte mit dem Motorrad des Verkäufers eine Probefahrt machen.
Da der gute Interessent ja mit einem zugelassenen Fahrzeug kam, schöpfte der Verkäufer keinen Verdacht ...

Doch falsch gedacht :shock: das Motorrad war noch gar nicht auf den Namen des Interessenten umgemeldet ... und der machte sich mit dem Probefahrmotorrad aus dem Staub ... auf nimmer Wiedersehen :cry:

Die Versicherung lehnte die "Schadensregulierung" ab, weil der Verkäufer fahrlässig gehandelt habe. Kein Perso, kein Führerschein ... er hatte sich nichts zeigen lassen.

Laut Anwalt hatte der Geschädigte sehr viel Glück, dass ein Gericht die Tatsache anders sah ... er bekam wohl ein paar € zurück.

Also ... immer die Perso und auch den Führerschein zeigen lassen und ggf. den Perso während er Probefahrt einbehalten. So mache ich das auch.

Im Internet gibt es wohl Vorlagen für Probefahrten, die man sich herunterladen und den Interessenten unterschreiben lassen kann.

Re: Probefahrt beim Verkauf?

BeitragVerfasst: 23.09.2010, 11:34
von Martin
immer cool bleiben.

alles im BGB geregelt.

Deine Pflicht ist es dir den FS und Perso zeigen zu lassen. Perso darfst du während der Probefahrt einbehalten.

schäden müssen vom verursacher beglichen werden.

Re: Probefahrt beim Verkauf?

BeitragVerfasst: 23.09.2010, 15:03
von pejott
Martin hat geschrieben:immer cool bleiben.

alles im BGB geregelt.

Deine Pflicht ist es dir den FS und Perso zeigen zu lassen. Perso darfst du während der Probefahrt einbehalten.

schäden müssen vom verursacher beglichen werden.


Beruhigend !

Re: Probefahrt beim Verkauf?

BeitragVerfasst: 23.09.2010, 18:42
von Riviero
Martin hat geschrieben:immer cool bleiben.

.........
schäden müssen vom verursacher beglichen werden.



Aber nur, wenn bei ihm auch was zu holen ist!!!