tom0779 hat geschrieben:Angenommen ich möchte jetzt auf Nummer sicher gehen, so dass mir die Rennleitung gar nichts mehr anhaben kann und ich also meine Carbonteile beim TÜV absegnen lassen möchte.
Würden die das überhaupt machen??
Splitterbescheinigung ist zum Teil vorhanden, zum Teil nicht... ich glaube, ich würde hier unnötig ein Faß aufmachen bzw. schlafende Hunde wecken.
Sicher wird Dir der TÜV das eintragen.
Ich würde es machen lassen. Du hast ja nichts zu verlieren.
Alleine schon für den Fall eines Unfalles. Wenn dann ein Sachverständiger kommt, der sich richtig auskennt und auch noch Zeit hat, gibt's Zoff.
Das Problem bei vielen "Billigcarbonteilen" ist, dass diesen eine Kennzeichnung fehlt. (Auch Illmberger klebt oft nur einen kleinen gelben Aufkleber innen fest, denn kann man abziehen, verlieren oder auch kopieren

)
Somit weiß der TÜVer nicht, ob das Gutachten auch zu den Teilen gehört oder Du versuchst, mit EINEM Gutachten 10 Teile von 5 verschiedenen Herstellern durch zu kriegen.
Aber das sind ja keine Unmenschen. Die packen das an, rütteln, und wenn es hält, ist alles gut und es gibt den Eintrag bzw. die Bescheinigung, die man ja heute auch nicht mehr in die Papiere eintragen lassen muss. Praktisch beim Rückrüsten.