Pendeline hat geschrieben:Na ja, Sascha,
wenn du sparen willst, schaffe dir anstatt des Rollers für die Schwarzwaldhochstraße ein Fahrrad an.

. Aber aufpassen. Dort müssen die Pedal-Ritter in den Gefällestrecken darauf achten, nicht zum "Geschwindkeitbeschränkungs-Übertretungs-Kriminellen" zu werden. Immerhin sind die Kollegen im Vorteil. Die haben hinten kein Kennzeichen, vorne schon garnicht.
Gruß - Pendeline (Kein Fahrrad, kein Doping)
Fuer Fahrraeder gelten nur Geschwindigkeitsbeschraenkungen bis 30km/h.
Alles andere ist nicht "strafbar", bzw. nicht "wirksam"
Also mit dem Fahrrad 70 in der Stadt -> waere erlaubt, aber auf dauer wohl schwierig zum durchhalten ...
Es wird eben davon ausgegangen das eh keiner schneller unterwegs ist
Mit 80 oder schneller nen Berg runter ... ist rein rechtlich kein Problem!
Ist dann eigentlich auch ein Tacho am Fahrrad Pflicht ?