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Fahren ohne Seitenverkleidung erlaubt?

BeitragVerfasst: 17.05.2005, 15:40
von RoadRunner
Hi Leute!
Mein Betreff sagt es ja schon: Ich habe mein linkes Verkleidungsteil zum nachlackieren gegeben. Fraglich ist jetzt, ob es rechtlich erlaubt ist, mit der K und ohne linke Verkleidung zum Lackierer zu fahren. Würde dort nämlich das Teil gleich ranmontieren und noch zu meinem Händler weiterfahren (Aufkleber, Lenkergewicht und Kupplungsbriff holen :evil: ).
Gruß RoadRunner

Re: Fahren ohne Seitenverkleidung erlaubt?

BeitragVerfasst: 18.05.2005, 13:24
von Happy
RoadRunner hat geschrieben:Fraglich ist jetzt, ob es rechtlich erlaubt ist, mit der K und ohne linke Verkleidung zum Lackierer zu fahren.

Warum soll das nicht erlaubt sein? Solange Blinker, Scheinwerfen und Rück-/Bremslicht dran sind und funktionieren (ist ja wohl kaum ein Unterschied zur K12R). Bin schon mehrmals ohne Verkleidung zu meinem Händler gefahren für Wartungsarbeiten.

Happy

BeitragVerfasst: 18.05.2005, 15:36
von RoadRunner
OK. Klingt logisch. Werden wir ja morgen sehen, ob alles gut geht. Und sollte mich grün/weiß doch mal stoppen, so ertappen sie mich zuuuufällig :shock: bei einer Erlkönigfahrt um die veränderte Aerodynamic zu testen :D

Gruß RR