von Frank@KS » 17.10.2008, 11:36
Warnwestenpflicht im Ausland:
Belgien
Seit 1. Februar 2007 müssen Autofahrer in Belgien nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen.
Die Verpflichtung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer. Obwohl gesetzlich nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Das Nichtanlegen der erforderlichen Warnweste wird mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 50 Euro (bis maximal 1.375 Euro) geahndet; das bloße Nichtmitführen dieser Schutzweste ist dagegen sanktionsfrei.
Bulgarien
Es besteht für alle Insassen, die bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen, Warnwestenpflicht.
Auch Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht betroffen.
Frankreich
Seit 1. Juli 2008 muss in jedem Kraftfahrzeug mindestens eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden.
Verlässt jemand nach einer Panne oder einem Unfall das Auto, ist er verpflichtet, eine solche Weste anzulegen. "Von der Warnwestenpflicht sind zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Quads ausgenommen.
Das Nichtanlegen der erforderlichen Warnweste wird in Frankreich mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 90 € geahndet.
Die Westen (in den Farben gelb, orange, oder rot) müssen mit dem Kontrollzeichen EN471 versehenen sein.
Italien
Seit April 2004 müssen in Italien Autofahrer eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z.B. bei Panne oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Wer in Italien künftig die Weste im Bedarfsfall nicht trägt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens € 36 rechnen.
Sinn und Zweck der Warnwesten-Vorschrift ist - so der italienische Gesetzgeber - der Schutz und die Sicherung derjenigen Person, die das Warndreieck aufstellt. Der Gesetzeswortlaut sieht im Hinblick auf die Warnweste ausdrücklich nur eine Tragepflicht für den Fahrer des betreffenden Fahrzeugs ("conducente") vor. Dieser muss, wenn er das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall verlässt und ein Warndreieck aufstellt, die Warnweste tragen. Nimmt sich dagegen ein Beifahrer dieser Aufgabe an, so trifft nach dem Schutzzweck des Gesetzes natürlich auch diesen die Tragepflicht - auch wenn das Gesetz (vielleicht etwas zu sehr einschränkend) nur vom "Fahrer" spricht. Da sich im Normalfall aber ohnehin nur eine Person zu diesem Zweck auf der Fahrbahn aufhält, genügt es regelmäßig, nur eine Warnweste mitzuführen.
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Kroatien
Alle Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten. Zuwiderhandlungen werden derzeit allerdings nicht geahndet.
Luxemburg
Seit 1. April 2008 besteht in Luxemburg eine Warnwestenpflicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen Autofahrer nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn und auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Es können hierfür die in Deutschland erhältlichen und der europäischen Standardnorm EN 471 entsprechenden gelben, roten oder orangefarbenen Schutzwesten verwendet werden.
Die Verpflichtung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer. Obwohl gesetzlich nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Darüber hinaus müssen Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, generell nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber, eine Warnweste tragen. Dies gilt aber nur dann, wenn für Fußgänger keine Möglichkeit besteht, auf Rad- oder Fußgängerwegen zu gehen.
Norwegen
Seit 1. März 2007 müssen Fahrer von in Norwegen zugelassenen Kraftfahrzeugen und Motorrädern eine reflektierende Warnweste anlegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus sonstigen Gründen außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen. Die Weste muss im Auto so deponiert sein, dass sie vom Fahrersitz aus gut erreichbar ist. Vorgeschrieben ist sie nur für den Fahrer. Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift wird allerdings noch nicht geahndet.
Diese Neuregelung gilt zwar nur für Fahrer von Fahrzeugen, die in Norwegen zugelassen sind. Betroffen sind aber auch ausländische Fahrer, wenn sie mit Mietfahrzeugen mit norwegischem Kfz-Kennzeichen unterwegs sind. Ihnen wird geraten, sogleich bei der Anmietung nachzufragen, ob das Fahrzeug mit einer Warnweste ausgestattet ist.
Österreich
In Österreich müssen seit dem 1. Mai 2005 Warnwesten sowohl im Fahrzeug mitgeführt als auch im Bedarfsfall getragen werden:
Steigt der Lenker eines Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße wegen eines Unfalls oder Panne aus dem Fahrzeug, muss eine Warnweste angelegt werden.
Auf Landstraßen gilt die Warnwestenpflicht, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird.
Einspurige Fahrzeuge (also z.B. Motorräder) sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Verstöße werden mit einer Geldbuße ab 14,-- € geahndet.
Portugal
Seit Anfang 2005 ist es in Portugal vorgeschrieben, eine Warnweste im Kfz mitzuführen und im Bedarfsfall zu tragen (während des Aufstellens eines Warndreiecks bei Unfall oder Panne). Die Geldbuße für das Nichtmitführen der Warnweste beträgt 60 bis 300 Euro, für das Nichttragen 120 bis 600 Euro. Laut Anordnung der portugiesischen Straßenverkehrsbehörde DGV vom August 2005 betrifft die Warnwestenpflicht allerdings nur Fahrer von Fahrzeugen, die auf ein portugiesisches Kennzeichen zugelassen sind. (z.B. Mietwagen). Ebenfalls nicht betroffen von dieser Verpflichtung sind Fahrer von Motorrädern und Trikes.
Rumänien
Alle Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sind verpflichtet, eine reflektierende Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen. Die Zuwiderhandlung wird mit einer Geldbuße geahndet.
Slowakei
Seit 1. November 2006 müssen Auto- und Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße von mindestens 50 Euro.
Slowenien
Seit 30. April 2008 sind Autofahrer in Slowenien verpflichtet, eine Warnweste anzulegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen verlassen. Wer die neue Vorschrift nicht befolgt, muss mit einer Geldbuße von 40 Euro rechnen. Wer bei einer normalen Verkehrskontrolle ohne Warnweste im Auto angetroffen wird, muss jedoch keine Geldstrafe befürchten (keine Mitführungspflicht). Für Motorradfahrer gilt die Warnwesten-Pflicht nicht. Zur eigenen Sicherheit ist sie allerdings dringend empfohlen.
Spanien
In Spanien sind die Warnwesten seit dem 24. Juli 2004 für Autofahrer vorgeschrieben. Hier drohen Bußgelder bis € 90.
Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern sind nach dem Gesetzeswortlaut von der Warnwesten-Tragepflicht nicht betroffen.
Tschechien
Fahrer von gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
Reflektoren in Finnland
In Finnland wird Fußgängern (also auch Autofahrern, die das Kfz verlassen) empfohlen, bei Dunkelheit reflektierende Kleidung zu tragen oder reflektierende Streifen an der Kleidung anzubringen. Die Nichteinhaltung dieser Empfehlung wird allerdings nicht geahndet.
Ungarn
Seit 1. Juni 2007 müssen Radfahrer in Ungarn in der Nacht oder bei schlechter Sicht außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Touristen, die beispielsweise rund um den Neusiedler See oder am Plattensee radeln. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, riskiert eine Geldstrafe bis zu 30.000 Forint (ca. 120,--€)
Beschaffenheit der vorgeschriebenen Warnwesten
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Warnwesten, die diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim Erwerb sollte auf diese Kennzeichnung geachtet werden, da teilweise noch ältere Westen im Handel sind, welche die Anforderungen an die Norm EN 471 noch nicht erfüllen.
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Frank@KS am 17.10.2008, 12:07, insgesamt 2-mal geändert.