Ich war sehr verwundert, da ich mir keiner Schuld bewusst war.
Ich war der Meinung ich befide mich auf einer Zubringerstraße zum nächsten Ort. Da ich mit meiner Tochter unterwegs war bin ich sowieso nach Vorschrift gefahren.
Ich fragte den netten Polizisten warum der Hinweis auf die Geschindigkeitsbegrenzung 50 km/h erst am nächsten Dorfeingang wieder angegeben ist bekam ich nur die lapidare Antwort "Auf dieser Strecke gilt generell 50".
Beim Abbiegen auf besagten Anstieg war aber kein zusätzlicher Hinweis erkennbar.
Passt an dieser Stelle auf, denn das wird richtig teuer (140-150 Euronen).



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