kry0 hat geschrieben:Stevie hat geschrieben:Wenn der Käufer nicht zahlt hat man schließlich die Ware noch und bekommt die Angebotsgebühr erstattet.
Was will man als Verkäufer mehr?
Wie wäre es mit seinem Recht?
Ein Kaufvertrag ist und bleibt nunmal ein Kaufvertrag.
Und von so einem kann ich auch nicht mal eben so zurücktreten.
Im Endeffekt hat der Verkäufer zusätzlichen Stress durch dieses ganze Gemelde und Wiedereinstellen.
Zudem sollte sich jeder Käufer im klaren sein, was er da tut und vor allem der deutschen Sprache mächtig sein.
Da ich das von einem volljährigen Bundesbürger erwarte, sollten die Strafen dementsprechend höher sein!
Wie gesagt: MEINE Meinung!
eBay ersetzt weder einen Anwalt, noch eine Rechtschutzversicherung.
Wenn Du auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehst kannst Du natürlich den Rechtsweg gehen.
Das ist Dir völlig freigestellt und bei eBay Geschäften genauso wie bei Geschäften außerhalb von eBay.
Wenn Dir das Beispiel mit der Zeitung nicht gefällt nehmen wir als Beispiel halt andere Online-Plattformen wie z. B. Autoscout.
Wenn Du ein Auto verkaufst und der Käufer nicht zahlt soll sich dann Autoscout darum kümmern dass Du Dein Recht bekommst?