Rechtliche Frage / Gleichheitsgrundsatz

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Rechtliche Frage / Gleichheitsgrundsatz

Beitragvon Tourenfahrer » 18.05.2014, 22:58

Mal eine rechtliche Frage

Das Thema

Nachdem ich letztes und dieses Jahr im Odenwald war,ist uns/mir besonders folgendes aufgefallen

Tempobegrenzungen ohne Ende,teilweise an Stellen an denen ich es leider nicht mehr nachvollziehen kann.
Naja egal aber was mich wirklich stört sind Tempobegrenzungen nur für Motorradfahrer

Landstrasse Tempobegrenzung auf 70

für Motorradfahrer gilt aber 50 finger finger finger
Da werde ich so richtig sauer ahh ahh ahh


Es würde mich wirklich mal interessieren das wenn man das Thema mal bis zum bitteren Ende durchklagt ob das am Ende so bestand hat. cofus cofus .


Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verkündet in Art. 1 Satz 1:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Zudem enthält Titel III der EU-Grundrechtecharta („Gleichheit“) mehrere Artikel (insbesondere Art. 20) zur Gewährleistung des Gleichheitssatzes.

Was ich noch gelesen habe ist:
Gleichheitssätze verbieten also nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung überhaupt. Sie fordern lediglich, dass eine Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss.

Wahrscheinlich wird dann gesagt das ein Auto immer grundsätzlich leiser ist als ein Motorrad :evil: :evil: :evil: :evil:
Jetzt ist Sie weg weg ,und ich bin wieder allein allein
mal sehen was kommt
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Re: Rechtliche Frage / Gleichheitsgrundsatz

Beitragvon xj600 » 19.05.2014, 00:22

Das liegt nicht am Menschen, sondern eher an dem fahrbaren Untersatz. Mit einem LKW über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse darf auch nur maximal 60 km/h auf Landstrassen gefahren werden. Und das muss nicht einmal durch ein Schild angekündigt sein.

Und zu allem Frust gesellt sich dann noch die Tatsache, das Überholverbote sich auf das überholen zweispuriger Fahrzeuge beziehen. In deinem geschilderten Fall darf dann der PKW und LKW sogar das Motorrad im Überholverbot überholen. Als Biker/in darfst du also trotz Überholverbot immer überholt werden (sofern dabei nicht bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen überschritten werden).

Auch an Altenheimen und Krankenhäusern dürfen die Bikes oft nicht forbeifahren, Linienbusse oder LKW dagegen schon. Ich wüsste nicht, das die 1600er schon zu einer der beiden Gruppen gehört winkG
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Re: Rechtliche Frage / Gleichheitsgrundsatz

Beitragvon Chucky1978 » 19.05.2014, 07:35

Das mit dem Überholverbot stimmt nicht so ganz meiner Meinung nach.

Zar sagt das Schild ganz klar das lediglich nur Mehrspurige Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen, ABER meist ist dieses Schild in Verbindung mit einer durchgezogenen Linie als
Fahrbahnbegrenzung. Da wiederrum gilt überholverbot für ALLES, sofern das Fahrzeug das überholt dieses durchgezogene Mittellinie überfahren müsste, um den Sicherheits-Seitenabstand zum
überholenden Fahrzeug einhalten zu können. Sprich, meist kann das Auto rein rechtlich auch gar nicht überholen, weil es die Mittellinie überfahren müsste, um den Sicherheitsabstand zum Mopped von
ich glaube 1,5m einhalten zu können. Bei Zusatzschildern ist das wieder anders.

Zum Topic.

Wegen Menschenrechtsverletzungen. Sachliche Gründe gibt es IMMER. Mir fällt jetzt z.B bei Cochem die B257??? (Panorama-Strasse) ein. Dort ist für PKW 70 und 50 für Moppeds ab 2011, seitdem es dort
2011 einen toten oder gar zwei Tote Moppedfahrer gab bei einem Unfall. Ich bin die Strecke hoch und runter gefahren mit wesentlich mehr als 50 um mir selbst ein Bild machen zu können, ob hier 50
wirklich angemessen ist.. mein Fazit.. mit 100 oder sagen wir um mir den Rücken frei zu halten, mit 70 ist diese Strecke "locker" selbst für Mopped-Anfänger. Woran sich die meisten aber dann wohl aufgeilen sind die Moppeds die dort mit 150+ runter heizen und dadurch
Schaden nehmen. Die Polizei weiß selbst, das die Unfälle mit Geschwindigkeiten jenseits der 100 passieren, aber da die Unfallverursacher natürlich sagen das es maximal 100 war, können sie hier mit
leichtigkeit sagen, das mit 100 hier arg viele Unfälle passieren.. und das jetzt keine mehr vorkommen liegt vermutlich daran, das alle 71 oder 89 Km/h fahren statt der 50 oder früher 121 bzw 139 um den Führeschein nicht zu verlieren.

Aber es stimmt schon... Hier in der Eifel sind zwar einige Schilder, also nicht wenige, die wirklich gerechtfertigt sind mit von wegen 70... Aber oft werden die 70 aufgehoben, und in der nächsten Kurve hauts dich sogar mit 50 raus, weil dort Sprungschanzen sind, und kein Teer mehr.. und das ist bei den STrecken die ich kenne, schon seid 10,15 Jahren so, also die Schäden sind nicht erst neu im letzten Winter hinzugekommen. Es gibt aber auch sehr viele Schilder da ist es in meinen Augen reine Geldmacherei wie auch einfach nur unsinnig.

Zu den Streckensperrungen für Moppeds ist für mich ein NoGo.. es kann nicht sein, das ich für das vergehen weniger verantwortlich gemacht werde. (Gott sei Dank gibt es in meiner Gegend solche Schilder noch nicht, zumindest kenne ich sie nicht) Und wenn. scheiß drauf.. mein db-Eater ist IMMER drin, ich fahre wenn möglich und nötig untertourig, und ich gebe da dann einen scheiss drauf.. sollen sie die Strecke komplett entfernen und gut ist, weil Anlieger bin ich eh immer weils immer was zu gucken/Fotografieren/Auskundschaften gibt irgendwo auf der Strecke..
Auch Geschwindigkeitsbeschränkungen für Moppeds im Vergleich zum PKW bei Strecken die wirklich keine Strassenschäden wie Spurrillen usw aufweisen, sehe ich ebenso nicht ein.. In meinen Augen reine
Lokalpolitik um die wenigen Wähler der Ortschaft genüge zu tun.

Problem bei dem ganzen ist aber wie schon zu Addys Zeiten.. wer stellt sich mit seinen Koffern voller Geld alleine vor den Ritter auf dem Pferd mit Schwert und Lanze, und sagt frech du bekommst meine Kohle nicht für dieses Unsinn den du da machst... leider hat man da keine Chance, es sei den, es macht einem nichts aus Märtyrer zu spielen.

Also Rechtlich hat man in der BRD am ende da keine wirkliche handhabe.. Die Gründe für dies und jenes zieht sich ein Sesselpupper sofort aus dem Stuhlkissen... Ob man das als Kfz-Steuerzahler mit sich machen lässt, bleibt jedem dann aber selbst überlassen... Das einzige was da fruchten könnte... KÖNNTE ganz dick geschrieben sind Petitionen gegen einzelne Sperrungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen, wenn man zigtausend Unterschriften zusammen bekommt, und einen guten Lobbyisten wie Mobilclubs usw. in der Hinterhand hat, die die jeweilige Partei schmieren ähm..meine natürlich sponsoren.... so nennt man das ja heute.. :-)
Gruß Ingo
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