LikeBMW hat geschrieben:Hier die Statistik
https://www.news.admin.ch/message/index ... g-id=54374
2015 kommt die dritte Stufe:
Am 1. Januar 2015 tritt in Kraft:
Obligatorischer Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen
Bei Schäden, die in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch ein Raserdelikt verursacht werden, müssen die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen Rückgriff auf die Person nehmen, die den Unfall verursacht hat.
Weitere Massnahmen ab 2015
Die restlichen Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» sollen ab 2015 in Kraft gesetzt werden. Es sind dies die Qualitätssicherung bei den Fahreignungsabklärungen, die Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen (inkl. differenzierte Beschränkung des Führerausweises von Senioren), die obligatorische Nachschulung von fehlbaren Fahrzeuglenkenden, der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkohol-Wegfahrsperren sowie die Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe.
Dann ist wohl zu vermuten, dass nach der Einführung der letzten Stufe eine weitere Verdopplung der Strafen und der Kontrollen zu noch weniger Toten und Verletzten führen wird ...
Jörg