Die Waren können dann Nachts zu jeder Uhrzeit abgeholt werden.
nun meint das innenministerium :
Der Verkauf umfasst nach der Rechtsauffassung des Innenministeriums den Kauf, die Bezahlung und die Mitnahme der Ware.
Deshalb sei es verboten, zwischen 22.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens bestellte alkoholische Getränke abzuholen.
im Gesetz steht jedoch :
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das
Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Ich bin der Meinung, der Trick von ARAL ist im Rahmen des Gesetzes. Hinter dem Alkoholverbot stehe ich eh nicht.
Außerdem ist mein Kaufverhalten ebenfalls eingeschränkt. Irgendwann kommt dann auch noch ein Gesetz, das Zigaretten
nur noch zwischen 03:00h und 03:30h gekauft werden dürfen. So stelle ich mir kein "freies Land" vor ..........
