PayPal Käuferschutz

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PayPal Käuferschutz

Beitragvon Piccolo71320 » 28.01.2014, 23:30

Ich hab mir auf der anderen Seite des grossen Teiches eine Grafikkarte gekauft und heute ist das Paket gekommen: schon als ich das Paket sah wusste ich hier stimmt was nicht > anstelle der Grafikkarte war ein alter AMD Opteron Prozessor drin. plemplem

Ne Mail hab ich dem Verkäufer bereits geschrieben, aber die Antwort lässt noch auf sich warten.

Jetzt meine Frage da ich per PayPal bezahlt habe (sofern es nötig werden sollte):
Hat jemand von euch schon mal den Käuferschutz von PayPal in Anspruch nehmen müssen und wen ja mit welcher Erfahrung :?:
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Re: PayPal Käuferschutz

Beitragvon harry 1150 » 29.01.2014, 06:09

Jepp habe ich schon 2 mal.Du mußt einen Problemfall melden bei PayPal.Die versuchen zu vermitteln u.geben den Verkäufer Zeit zu reagieren. Es wird versucht eine Einigung zu bekommen.Falls dies nicht gelingt entscheiddt PayPal ob du Berechtigt bist zum Käuferschutz oder nicht .Falls ja bekommst du dein Geld auf Heller und Pfennig zurück. Falls nein und der Fall wird von Pay Pal geschlossen hast du dein Geld ohne Wiederspruchsrecht verloren.Ich hatte 2mal mein Geld zurück bekommen ohne Gebühren und bin von Pay Pal ùberzeugt
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Re: PayPal Käuferschutz

Beitragvon Alex12349 » 29.01.2014, 09:40

Lass Dich aber nicht vom Verkäufer hinhalten, eröffne sofort den Fall bei Pay pal.
Hatte es schon das mir immer was zugesagt wurde und irgendwann kannst du denFfall nicht mehr melden bei Pay Pal und hast verloren.


Alex
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Re: AW: PayPal Käuferschutz

Beitragvon Piccolo71320 » 29.01.2014, 09:49

Alex12349 hat geschrieben:Lass Dich aber nicht vom Verkäufer hinhalten, eröffne sofort den Fall bei Pay pal.
Hatte es schon das mir immer was zugesagt wurde und irgendwann kannst du denFfall nicht mehr melden bei Pay Pal und hast verloren.


Alex

Ich weiß, 45 Tage ab Zahlung hat man Zeit > wen ich bis heute Abend nichts vom Verkäufer gehört habe, melde ich mich bei Paypal.

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Re: AW: PayPal Käuferschutz

Beitragvon Piccolo71320 » 29.01.2014, 20:26

Wen man bei PayPal auf Konfliktlösung klickt und dann anfängt sein Problem zu schildern, kommt mir irgendwie der Eindruck man solle das Problem zuerst mal selber lösen und dann erst dann kurz vor Ablauf der Frist sich an sie wenden.

Bin jetzt unschlüßig ob ich den Fall sofort melden soll oder ob ich noch bis Ende Woche zuwarten soll in der Hoffung das sich der Verkäufer noch meldet.

Was meint ihr:?:

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Re: PayPal Käuferschutz

Beitragvon K1200R_Wip » 29.01.2014, 20:44

Ich bin kein PayPal Kunde mehr, seitdem ich mich von PayPal beschissen fühle.
Siehe http://motorrad.bergerjoerg.de/?e=9

Jörg
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Re: PayPal Käuferschutz

Beitragvon Alex12349 » 29.01.2014, 21:20

K1200R_Wip hat geschrieben:Ich bin kein PayPal Kunde mehr, seitdem ich mich von PayPal beschissen fühle.
Siehe http://motorrad.bergerjoerg.de/?e=9

Jörg


Wenn Du das schriftlich mitgeteilt hast, also eine Email an den Verkäufer gesendet hast dann hast du deine Fristen doch eingehalten.

Aber so ging es mir glaub auch mal, durch den Zeitaufwendigen Ebay Ablauf verstrich die Rückgabefrist, dann wurde etwas ausgemacht und der Fall war geklärt, nur hatte ich den fall zu früh geschlossen, Teil kam nicht und wiedereröffnen geht nicht.
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Re: PayPal Käuferschutz

Beitragvon Piccolo71320 » 29.01.2014, 21:30

K1200R_Wip hat geschrieben:Ich bin kein PayPal Kunde mehr, seitdem ich mich von PayPal beschissen fühle.
Siehe http://motorrad.bergerjoerg.de/?e=9

Jörg

Das PayPal nur für materielle Artikel gerade steht ist mir bekannt, nur hilft es mir gerade nicht weiter.
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Re: PayPal Käuferschutz

Beitragvon Chucky1978 » 29.01.2014, 21:32

Als Käufer ist Paypal so zu sagen absolut TOP mit Ausnahme der Währungsumrechnung. das Verkäufer sehr bescheiden.
Innerhalb DEs nutze ich nur Lastschrift, Rechnung oder Paypal, und niemals Vorkasse/Giropay, ausser bei der Post für Briefmarken usw.
Oder wirklich guten Unternehmen wie Conrad/Völkner/Reichelt und Co
Bei International NUR Paypal.

Einen Fall kannst du jederzeit eröffnen. Warte nicht bis zum 45. Tag ab, das kann in die Hose gehen.
Du MUSST bei einem Problem den Fall zum 45. Tag eröffnet haben. Sprich du kannst dir also
etwas Zeit lassen für Kommunikation mit dem Verkäufer. Dieses solltest du auch in deinem Problembericht
dann schildern und die eMails mit dem Header speichern auf Papier oder dem PC.
Das Paypal hier sagt, du solltest dich selbst erstmal drum kümmern, oder den Eindruck vermittelt, ist ok.
Dem kannst du nachgehen, musst du aber nicht. Ich selbst tue es, aber melde mich meist bei dem
Verkäufer im Vorfeld und warne ihn vor, das hier was nicht stimmt, und ich zwecks meiner Sicherheit einen
Fall eröffne.. Freundlichkeit ist meist das A und O, und man muss einfach anderen auch Fehler zugestehen
und kann nicht immer von 100% Genauigkeit ausgehen.

Da hier von Fristwarung gesprochen wurde. Ich bin kein RA daher mein Halbwissen. Die Frist müsste Schriftlich innerhalb von
3 Monaten gesetzt werden. Hier zählt aber kein Nationales Recht, da Ausland. Die einzige Art günstg und gut den Fall
zu klären ist die Frist der 45 Tage von Paypal, und in diesen 45 Tagen den Fall zu ERÖFFNEN. Ein Anschreiben
an den Verkäufer reicht nach den Statuten von Paypal höchstwahrscheinlich nicht. Dieses ANschreiben kannst du
höchstens dann für die Gerichte in den USA verwenden, aber soweit soll es ja nicht kommen.

Auch auf Anfragen des Verkäufers, nach dem Motto : "Wenn sie den Fall schließen, schick ich ihnen die Ware solltest du
NICHT eingehen"

In deinem Fall wird es "vermutlich" folgt ausgehen:

- Du eröffnest einen Fall und wirst gebeten dich an den Verkäufer zu wenden
- Der Fall wird eröffnet
- Du musst die "falsche Ware" zurück schicken, und diesbezüglich eine Sendungs-ID verschicken.
- Der Verkäufer schickt dir die "richtige" Ware zu auch mit einer Sendungs-ID.
- Du und der Verkäufer erhalten ihre Pakete
- Wenn alles ok, wird der Fall von dir und dem Verkäufer geschlossen.

Das Geld wirst du vermutlich nicht sofort zurück bekommen, durch die doppelte Abwicklung. Das wäre der Fall, wenn du NICHTS oder ein leeres Paket erhalten hättest. Dann
bekommst du die Gutschrift nach kurzer Zeit.
Wie es mit dem Rückversand ausschaut, also der Kostenübernahme weiß ich allerdings nicht mehr.

Ich hatte mal aus naivität den Fall zu früh geschlossen, und kann am ende froh sein, was erhalten zu haben. Hier kam nach etwa 6 Monaten mal
die Ware an. Ging aber auch nur um 20€.

Aber reine Einschätzung. Der Verkäufer hat sich einfach vertan, daher würde ich hier auch keine Panik schieben. Fall eröffnen und zu 99% wird
alles gut ausgehen.
Zuletzt geändert von Chucky1978 am 29.01.2014, 21:52, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Ingo
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Re: PayPal Käuferschutz

Beitragvon marocel » 29.01.2014, 21:37

PayPal Käuferschutz im Ausland? Ein Paket hast Du ja bekommen; die können aber auch nicht wissen, was da drin war....ich würde trotzdem sofort einen Fall eröffnen, ein Versehen war das bestimmt nicht.
In der Regel setzt sich Paypal mehr für Käufer als für Verkäufer ein. Ist trotzdem ein mit Vorsicht zu betrachtendes Unternehmen.
PayPal als Käufer nutze ich noch, da ist es gut, zumindest im Inland; als Verkäufer NIEMALS ahh wieder. Wird gerne zum Preisdrücken/Betrug durch unseriöse Käufer mißbraucht.
Dann geht das PingPong Spiel zwischen z.B Ebay und PayPal los. Das habe ich einmal durch, brauche ich nieeee wieder.
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Re: AW: PayPal Käuferschutz

Beitragvon Piccolo71320 » 30.01.2014, 07:47

Ich hab gestern Abend noch den Käuferschutz beantragt, hoffe das die Sache sauber und in meinem Sinne über die Bühne geht.

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Re: PayPal Käuferschutz

Beitragvon paradiesquell » 30.01.2014, 08:15

Guten Morgen,

eine Frage, die mich in diesem Zusammenhang beschäftigt.
Warum kauft man eine Grafikkarte per Internet bei einem
unbekannten Verkäufer im Ausland jenseits des grossen Teiches,
wo der normale Weg doch wäre, in ein Fachgeschäfts zu gehen
oder bei bekannten deutschen Unternehmen im Internet zu bestellen?

Grüsse aus >NI
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Re: PayPal Käuferschutz

Beitragvon Alex12349 » 30.01.2014, 08:30

paradiesquell hat geschrieben:Guten Morgen,

eine Frage, die mich in diesem Zusammenhang beschäftigt.
Warum kauft man eine Grafikkarte per Internet bei einem
unbekannten Verkäufer im Ausland jenseits des grossen Teiches,
wo der normale Weg doch wäre, in ein Fachgeschäfts zu gehen
oder bei bekannten deutschen Unternehmen im Internet zu bestellen?

Grüsse aus >NI
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Denke das ist das gleiche wie wenn Du fragen würdest:

Warum kauft sich einer eine Ducati wenn doch der Normale Weg zu einem Inländischen BMW Händler führen sollte?!


Grüße

Alex
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Re: PayPal Käuferschutz

Beitragvon paradiesquell » 30.01.2014, 08:38

Na ja, ich denke, der Vergleich hinkt!

Grüsse aus NI
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Re: AW: PayPal Käuferschutz

Beitragvon Piccolo71320 » 30.01.2014, 09:43

paradiesquell hat geschrieben:Guten Morgen,

eine Frage, die mich in diesem Zusammenhang beschäftigt.
Warum kauft man eine Grafikkarte per Internet bei einem
unbekannten Verkäufer im Ausland jenseits des grossen Teiches,
wo der normale Weg doch wäre, in ein Fachgeschäfts zu gehen
oder bei bekannten deutschen Unternehmen im Internet zu bestellen?

Grüsse aus >NI
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Sind ~40% (inkl. CH-Zoll) sprich ~400€ unter schweizer Marktpreis ein guter Grund dafür?

Hab das schon paar Mal gemacht, aber jetzt das erste Mal eine schlechte Erfahrung gemacht.

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