ja, der Rennleiter saß auf einer BMW, allerdings einem Boxer...



Ich bin jetzt noch stinksauer, denn (habe ich vergessen, Euch gestern noch zu schreiben) der Fahrstreifen, auf dem ich mich befand, war ca. 5 Meter breit, d.h. es hätten sogar glatt zwei PKW nebeneinander fahren können. Der Fuzzi stand versteckt in einer Grundstückseinfahrt (zwecks Rotlichtüberwachung an einer Fußgängerampel).
Ich bin wirklich der Meinung, dass zum Überholen zwangsläufig der Fahrstreifenwechsel gehört, also ein- und ausscheren. Ich habe den Fahrstreifen jedoch nicht gewechselt, sondern bin an einem Stau vorbeigefahren, um am Ende des Rückstaus nach links abzubiegen. Mir geht es nicht um die 70 Euro (obwohl ich sie natürlich auch lieber woanders ausgebe) und auch nicht um das 1 Pünktchen in der Kartei, aber dennoch werde ich Widerspruch einlegen und das von einem Richter entscheiden lassen (das habe ich ihm übrigens noch gesagt, als klar war, dass er die Anzeige auf jeden Fall schreiben würde, dass er für mich keine "herrschende Meinung" darstellt und mir egal ist, was er sagt und ich es mir von einem Richter erklären lassen würde - klar, hat ihn auch nicht interessiert.
Ich werde dann mal berichten,
Harry
Nachtrag: Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich habe mich jetzt mal kurz durch die "Literatur" gequält und einen befreundeten Rechtsanwalt angerufen. Meinung von Literatur & RA: Ich habe keine Chance. Der Rennleiter hatte recht. Wer an einer verkehrsbedingt wartenden Schlange vorbeifährt, der überholt - und wenn das durch Verkehrszeichen untersagt ist, fängt man sich den besagten Ärger ein. Also werde ich's hinnehmen und die staatliche Kaffeekasse etwas auffüllen.