Cathiejean hat geschrieben:Ich halte die Lasermessung für das fragwürdigste Instrument das nach meiner Meinung keinerlei Beweissicherheit beinhaltet.
Der Beschuldigte hat in vielen Fällen null Chance seine Intressen zu wahren.Wenn ich nach Wochen einen Anhörungsbogen oder Strafbefehl erhalte,wie will ich dann die Situation vor Ort klären?Auto vor oder hinter einem,zwei oder nur ein Polizist am Gerät,gibt es überhaupt eine Messung oder wird gerade reine Willkür ausgeübt? Man gilt solange als unschuldig,bis das Gegenteil bewiesen wurde.Jetzt gilt doch,du bist schuldig,weil du das Gegenteil nicht beweisen kannst.
Schon aus diesem Grund sollten so viel Klagen wie möglich anhängig gemacht werden,irgendwann wird ein Richter diese o.g.Fragwürdigkeiten
auch erkennen und entsprechend entscheiden.
Gruß
Cathiejean
Hallo,
ich glaube, die "Berufsehre" der Polizisten sollte hier nicht angezweifelt werden - ebenfalls nicht, ob die Messung seitens des Gerätes richtig ist.
Aber eine Fehlmessung im fließenden Verkehr ist nicht völlig auszuschließen: Vor Kurzem musste das Ordnungsamt Idar-Oberstein eine fehlerhafte Messung infolge eines falschen Standortes (Kurve) vor Gericht einräumen und alle "Sünder" erhalten ihr Geld zurück bzw. die Punkte entfallen. Widerspruch hatten aber nur ein paar Leute eingelegt.
Bin auch kein Freund von Messungen, die nur auf der Aussage von "Berufszeugen" beruhen, da (wie du schon schreibst) die entlastenden Beweise im Verkehrsumfeld nicht mehr nachvollziehbar sind....
Viele Grüße von Josef