Lasermessung in Dortmund

Alles was nirgends reinpasst!

Beitragvon stormcloud » 27.05.2007, 14:05

Oliver1960 hat geschrieben: Im übrigen ist mir gestern von einem Expolizisten mitgeteilt worden, das sehr viele Beamten das Zeugengeld fest einkalkuliert haben, da sie sonst nicht " über die Runden " kommen würden.


Hallo,

das wirft aber ein sehr trauriges Licht auf die Polizei deines Bundeslandes.
Wenn man sich vorstellt, wie wenig Zeugengeld es gibt und wie oft die Jungs im Monat als Zeugen auftreten... :shock:
Davon kann man vielleicht einmal die K volltanken.... :roll:


Viele Grüße von Josef
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Lasermessung

Beitragvon Cathiejean » 28.05.2007, 18:31

Ich halte die Lasermessung für das fragwürdigste Instrument das nach meiner Meinung keinerlei Beweissicherheit beinhaltet.
Der Beschuldigte hat in vielen Fällen null Chance seine Intressen zu wahren.Wenn ich nach Wochen einen Anhörungsbogen oder Strafbefehl erhalte,wie will ich dann die Situation vor Ort klären?Auto vor oder hinter einem,zwei oder nur ein Polizist am Gerät,gibt es überhaupt eine Messung oder wird gerade reine Willkür ausgeübt? Man gilt solange als unschuldig,bis das Gegenteil bewiesen wurde.Jetzt gilt doch,du bist schuldig,weil du das Gegenteil nicht beweisen kannst.
Schon aus diesem Grund sollten so viel Klagen wie möglich anhängig gemacht werden,irgendwann wird ein Richter diese o.g.Fragwürdigkeiten
auch erkennen und entsprechend entscheiden.

Gruß
Cathiejean
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Re: Lasermessung

Beitragvon stormcloud » 28.05.2007, 21:47

Cathiejean hat geschrieben:Ich halte die Lasermessung für das fragwürdigste Instrument das nach meiner Meinung keinerlei Beweissicherheit beinhaltet.
Der Beschuldigte hat in vielen Fällen null Chance seine Intressen zu wahren.Wenn ich nach Wochen einen Anhörungsbogen oder Strafbefehl erhalte,wie will ich dann die Situation vor Ort klären?Auto vor oder hinter einem,zwei oder nur ein Polizist am Gerät,gibt es überhaupt eine Messung oder wird gerade reine Willkür ausgeübt? Man gilt solange als unschuldig,bis das Gegenteil bewiesen wurde.Jetzt gilt doch,du bist schuldig,weil du das Gegenteil nicht beweisen kannst.
Schon aus diesem Grund sollten so viel Klagen wie möglich anhängig gemacht werden,irgendwann wird ein Richter diese o.g.Fragwürdigkeiten
auch erkennen und entsprechend entscheiden.

Gruß
Cathiejean


Hallo,

ich glaube, die "Berufsehre" der Polizisten sollte hier nicht angezweifelt werden - ebenfalls nicht, ob die Messung seitens des Gerätes richtig ist.

Aber eine Fehlmessung im fließenden Verkehr ist nicht völlig auszuschließen: Vor Kurzem musste das Ordnungsamt Idar-Oberstein eine fehlerhafte Messung infolge eines falschen Standortes (Kurve) vor Gericht einräumen und alle "Sünder" erhalten ihr Geld zurück bzw. die Punkte entfallen. Widerspruch hatten aber nur ein paar Leute eingelegt.

Bin auch kein Freund von Messungen, die nur auf der Aussage von "Berufszeugen" beruhen, da (wie du schon schreibst) die entlastenden Beweise im Verkehrsumfeld nicht mehr nachvollziehbar sind....



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Beitragvon Bugi » 28.05.2007, 23:07

Und nun stell sich mal einer vor, der Beamte hat versehentlich einen Fehler gemacht und nicht das schmale Motorrad drauf gehabt, sondern den PKW oder den LKW.

Man unterstellt dem Beamten ja keine Langeweile oder gar Absicht, aber Fakt ist doch, dass es sich hier auch nur um einen Menschen handelt, der Fehler machen kann.

Daher bin ich der Meinung, dass ohne Foto und damit verbundenem Protokoll Lasern ohne 2ten Mann als Zeuge unzulässig ist.


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Beitragvon Klaus, Lohfelden » 29.05.2007, 05:57

Bugi hat geschrieben:Daher bin ich der Meinung, dass ohne Foto und damit verbundenem Protokoll Lasern ohne 2ten Mann als Zeuge unzulässig ist.
Bugi


...und genauso is`es auch in unserem guten Heimatländle - ob der Gute (zweiter Mann) aber gerade ein Stückchen Torte verschlingt oder den Kaffee vom Frühstück wegbringt.... :roll: - na, wenn interessiert das schon, wenn`s mal einen Einspruch gibt.... :? :?:
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Beitragvon BJS » 29.05.2007, 11:46

Hi,
kleine Ergänzung in diesem Rahmen noch zu Verjährungsfristen, bis ein Schreiben den Beschuldigten erreicht.
Dies kommt per Einschreiben. Mit Quittierung oder Dokumentation, dass das Schreiben zugestellt wurde, läuft die 3-Monatsfrist.
Dies gilt nicht für Bescheide aus BAYERN !!!!!
Ich habe schmerzlich und vom Rechtsanwält nachgeprüft, erfahren müssen, dass dort die Frist läuft wenn der Beamte am Schreibtisch aufwacht und beschließt, "so jetzt schreib ich dem BJS einen Brief". Ab dann läuft die Frist, denn in Bayern gehen die Uhren anders.
Das war zumindest 2002 so und ich würde mich wundern wenn es heute anders wäre.
Gruß
BJS


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Beitragvon yogi » 29.05.2007, 21:07

Wenn es Dir weiter helfen sollte hier mal die Addy von einem Kumpel der gerade daran arbeitet:

info@rechtsanwaltMG.de

http://www.rechtsanwaltmg.de/

ich denke hier findest Du sehr offene Ohren und auch eine Ehrliche Antwort. Die 3 Point´s finde ich auch nicht gerade gut.

Gruss

Yogi
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Beitragvon stormcloud » 01.06.2007, 11:43

BJS hat geschrieben:Hi,
kleine Ergänzung in diesem Rahmen noch zu Verjährungsfristen, bis ein Schreiben den Beschuldigten erreicht.
Dies kommt per Einschreiben. Mit Quittierung oder Dokumentation, dass das Schreiben zugestellt wurde, läuft die 3-Monatsfrist.
Dies gilt nicht für Bescheide aus BAYERN !!!!!
Ich habe schmerzlich und vom Rechtsanwält nachgeprüft, erfahren müssen, dass dort die Frist läuft wenn der Beamte am Schreibtisch aufwacht und beschließt, "so jetzt schreib ich dem BJS einen Brief". Ab dann läuft die Frist, denn in Bayern gehen die Uhren anders.
Das war zumindest 2002 so und ich würde mich wundern wenn es heute anders wäre.


Hallo,

die nette Frist von 3 Monaten wurde inzwischen leider "gekickt". Sie beträgt jetzt zwischen 1/2 und einem Jahr bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten... :evil:


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