


Gruß...Gekko
Helmut hat geschrieben:Er nun wieder......der Schnapsanarchist!![]()
Gruss
Helmut
Dobi hat geschrieben:Helmut hat geschrieben:Er nun wieder......der Schnapsanarchist!![]()
Gruss
Helmut
Lieber Helmut,
wieder einmal muss ich als Kornpolizist auftreten, denn:
Nach der EG-Verordnung Nr. 1576/89 (Art. 1 Abs. 4c) darf Korn ausschließlich aus dem vollen Korn von Weizen, Roggen, Gerste, Buchweizen oder Hafer hergestellt werden. Es dürfen weder Würze, Aromen noch Farbstoffe zugegeben werden. Auch ein Verschneiden ist nicht zulässig.
Die Spirituose darf nur mit folgenden Mindestalkoholgehalten in den Handel gebracht werden:
Korn: 32 Vol.%
Kornbrand: 38 Vol.% (auch Doppel- oder Edelkorn genannt)
Der frühere Begriff „Kornbranntwein“ ist nicht mehr zulässig, da der Begriff „Branntwein“ ausschließlich für Erzeugnisse aus Wein verwendet werden darf.
Die Bezeichnung Korn oder Kornbrand ist ausschließlich Getreidespirituosen vorbehalten, die in Deutschland oder in einem Gebiet mit Deutsch als Amtssprachen hergestellt werden.
Mit minderwertigem Schnaps (z.B. Grappa) habe ich nicht zu tun![]()
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Gruß
Dobi
Helmut hat geschrieben:
Das Treffen liegt erst wenige Tage zurück und ich hatte schon wieder vergessen......![]()
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Helmut
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