Moin,
Peter aus Bremen hat geschrieben:Und auf Grund einer Mail, auf die man nicht antwortet, können die auch keinen Mahnbescheid erwirken.
ich würde mich ein wenig zurückhalten mit den Ratschlägen/Beratungen hier, wenn man - wie ich - nicht wirklich vom Fach ist. Insoweit jetzt ohne Gewähr: Soweit ich informiert bin - wenn ich falsch liege, möge dies jemand richtig stellen - muss man zum Erwirken eines Mahnbescheides lediglich einen geringen Geldbetrag bei Gericht einzahlen und den vermeintlichen Anspruch behaupten. Die Behauptung wird vom Gericht weder geprüft, noch in Zweifel gezogen, der Mahnbescheid wird erteilt, für den Fall, dass man keinen Widerspruch einlegt, wird auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid erteilt und dann ist der Titel in der Welt, wenn man auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Widerspruch einlegt.
Also, bei allem Respekt vor der großen Hilfsbereitschaft hier im Forum: Nicht erst großartig selbst schreiben, ab zum Anwalt, den machen lassen.
Nix für ungut!
Holgi