Fahrverbot war gestern

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Re: Fahrverbot war gestern

Beitragvon Heinz » 24.01.2014, 18:42

In etwa so, ich würde es zwar trotzdem riskieren, aber die Tel. Nr. Vom Anwalt hätte ich immer parat.


Send mid dabaquadsch.
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Re: Fahrverbot war gestern

Beitragvon Rudi L. » 24.01.2014, 18:47

Mecki hat geschrieben:Ein Fahrverbot kann in D auch für Personen mit einem EU-Führerschein erteilt werden.
Ist in Deutschland ein Fahrverbot ausgesprochen, nütz wahrscheinlich auch kein
EU-Lappen etwas. Aber das wird die erste Gerichtsverhandlung in so eine Sache
klären.
Man hat zwar einen EU-Führerschein, die Fahrerlaubnis in D ist aber entzogen
bleibt fahren ohne Erlaubnis, Lappen noch länger weg und höhere Strafe.


Das ergibt einen Sinn und sehe ich genauso.

Wenn ich als Deutscher z.B. in der Schweiz ein Fahrverbot kassiere, darf ich zuhause weiterfahren, bis zur Schweizer Grenze. Das gleiche gilt wenn die FE in D entzogen wird oder ein Fahrverbot besteht, dann kann ich zwar in manch anderen Ländern der EU mit dem EU Führerschein legal fahren, aber nicht in Deutschland.

Ich würde es nicht drauf ankommen lassen.
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Re: Fahrverbot war gestern

Beitragvon FrankLT » 24.01.2014, 18:49

Wenn ich in Deutschland Fahrverbot habe, nutzt auch der Lappen aus England nix. Wenn ich für zu schnelles Fahren 4 Wochen Fahrverbot in Deutschland habe, darf ich z.B in Frankreich fahren. Denn das Fahrverbot gilt für die BRD. plemplem
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Re: Fahrverbot war gestern

Beitragvon paradiesquell » 24.01.2014, 19:05

Die Fahrverbote bei uns werden über Monatszeiträume ausgesprochen, nicht wöchentlich.

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Re: Fahrverbot war gestern

Beitragvon paradiesquell » 24.01.2014, 19:08

FrankLT hat geschrieben:Wenn ich in Deutschland Fahrverbot habe, nutzt auch der Lappen aus England nix. Wenn ich für zu schnelles Fahren 4 Wochen Fahrverbot in Deutschland habe, darf ich z.B in Frankreich fahren. Denn das Fahrverbot gilt für die BRD. plemplem


Bei einem Fahrverbot muss man den Führerschein bei der Behörde abliefern.
Also kann man z.B. beim Fahren und einer Kontrolle in Frankreich kein Dokument vorzeigen!
Und dann?

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Re: Fahrverbot war gestern

Beitragvon FrankLT » 24.01.2014, 19:39

Kannst dir ja noch einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. scratch
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Re: Fahrverbot war gestern

Beitragvon Werner_München » 24.01.2014, 20:16

FrankLT hat geschrieben:Kannst dir ja noch einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. scratch

Der gilt nur in Kombination mit dem nationalen Führerschein.
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Re: Fahrverbot war gestern

Beitragvon unusmultorum » 25.01.2014, 00:44

Ach, immer diese populären Irrtümer.

Hier wird der geneigte Interessent mit einer klassischen Fehlinterpretation gefoppt.

Wer denkt: "mir wurde die Fahrerlaubnis - sprich: das Dokument Führerschein - entzogen, dann besorge ich mir einfach andernlands einen neuen. Dank EU doch gar kein Problem."
.. der übersieht folgendes: Die Entziehung der Fahrerlaubnis gilt nicht bezogen auf das Dokument (auch wenn es z.B. behörlich hinterlegt werden muss). Die Fahrerlaubnis ist der Person entzogen. Egal welche und wieviel Führerscheine da noch in der Hinterhand sind.

Wer also noch ein zweites, drittes (europäisches) Führerscheindokument in Händen hält, mag damit überall das Stück Plastikkarte vorzeigen und herumfahren. Ausser in dem einen Land, in welchem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde!
Wer das dennoch tut, hat nicht nur das Risiko, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwischt zu werden. Der steht - gerade im Falle eines Unfalls - wohl auch vor unangenehmen versicherungsrechtlichen und damit kostspieligen Fragen.
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Re: Fahrverbot war gestern

Beitragvon Beule » 25.01.2014, 20:31

FrankLT hat geschrieben:Kannst dir ja noch einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. scratch


Der gilt nur in Kombination mit dem nationalen Führerschein.


Und Du wirst explitzit aufgefordert beide abzugeben.
Sonst zählt es nicht. Kenn ich aus eigener Erfahrung... :evil:
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Re: Fahrverbot war gestern

Beitragvon Werner_München » 26.01.2014, 11:46

Bei meinem Fahrverbot, musste ich nur den nationalen FS abgeben.
Gruß Werner
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