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Re: Garage Zweckentfremdung

BeitragVerfasst: 09.05.2022, 15:02
von Uwe Linnemann
In Reihe stehen zehn Garagen, die alle vermietet sind. Und ja, einige Mieter nutzen diesen Raum als Ablageort, es steht nicht immer ein Auto drin.
Ich habe auch schon damit angefangen, einiges auszuräumen. Aber die Problematik mit dem 6-Zyl-Zweirad bleibt ja.

Wenn ich nach meinem Gefühl "sauber" bin, werde ich es darauf ankommen lassen.
Der Vermieter könnte mir allerdings bei Bedarf einfach kündigen und dann steht die gute Lady im Regen.

Gruß,
Uwe

Re: Garage Zweckentfremdung

BeitragVerfasst: 09.05.2022, 15:55
von 1600er
Hast du schon mal drüber nachgedacht, auf dem dir gehörenden Flächen eine Motorradgarage aufzustellen?
Gibt es ja mittlerweile in allen Größen und Ausführungen.. auch zum Selberbauen,

Re: Garage Zweckentfremdung

BeitragVerfasst: 09.05.2022, 16:30
von Duese
Vielleicht mal dem Abgeordneten schreiben, dass dieses Gesetz überarbeitet gehört... Besser wäre wahrscheinlich eine Petition.
Du hast Stellplätze auf eigenem Grund, belegst also keinen öffentlichen Raum..
Meine Dicke hat ihren eigenen kleinen Schuppen, handmade aus Holz. Leider gab es zur Bauzeit noch die unsinnige Begrenzung auf 15 CBM umbauter Raum, heute dürfte ich grösser bauen.
Also schraube ich (temporär) an der Dicken in der Garage.
Nachbar hat seine 2 Garagen derart zugemüllt, der käme nicht mal mit Schwung mit dem Auto da rein, interessiert aber (noch) niemanden.

Was versiegelte Flächen angeht, haben sie bei mir auch versucht. ;)
"Leider" Hydropflaster und Regenwasser von Garage und Schuppen läuft in einen Sickerschacht (der natürlich eher ein Brunnen ist).

Wenn es eine eigene Garage ist, kann man immer noch -gegen Gebühren- eine Umwidmung versuchen, aber dann darf das Teil keine Grenzbebauung sein, nur Garagen dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Mir wollten Sie wegen meiner Holzhütte für die Dicke auch auf die Nüsse gehen, meine Worte: "Okay, kommt weg, ich stelle dann einen 20" Container hin und den könnt ihr nicht einmal verhindern. ;)
Kreativer bürgerlicher Widerstand ist ja nicht verboten. Jedenfalls steht der Schuppen immer noch und keiner will mehr was von mir.





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Re: Garage Zweckentfremdung

BeitragVerfasst: 09.05.2022, 17:59
von Oldie
Jedes Bundesland strickt da sein eigenes Süppchen! Ein "Beiblatt" oder ein "Schreiben vom Rechtsanwalt" - mir wäre das alles viel zu unkonkret.
Schreibe deinem Vermieter, dass du ein ordnungsliebender und gesetzestreuer Bürger bist und ob er dir den Gesetzestext oder die Gemeindeverordnung nennen kann, wo du genau nachlesen kannst, was du darfst und was nicht. Oder richte die Anfrage direkt an die Gemeindeverwaltung. Schriftlich, nicht anrufen! Die sollen dir erklären, ob es eher im öffentlichen Interesse ist, wenn du deinen 6-Zylinder statt in der Garage auf der Straße abstellst.

Ich bin da leidgeprüftes Kind und habe mal ein Schreiben von der Stadtverwaltung mit einer ellenlangen Liste bekommen, was alles nicht in die Garage darf. War allerdings eine abschließbare Garage in einer Tiefgarage. Ich habe um eine rechtssichere Antwort gebeten, wo der Schreiberling die Liste her hätte und auf welcher rechtlichen Basis sie beruht. Von dem Schreiberling habe ich dazu keine Antwort bekommen, nur "dass die Angelegenheit damit erledigt" wäre.

Re: Garage Zweckentfremdung

BeitragVerfasst: 09.05.2022, 18:29
von topolino_rosso
Uwe Linnemann hat geschrieben:
stma hat geschrieben:Kann das dann auf kommunaler Ebene verboten werden?


Anscheinend ja, denn ich wurde von einer Rechtsanwaltkanzlei mit einem Brief darauf hingewiesen.

[Wann, ob und wie man einen Baum fällen darf, wird ja auch von Dorf zu Dorf unterschiedliche geregelt. Habe die Erfahrung auch hier gemacht.]

Uwe

Als (in Ruhestand eintretender) Rechtsanwalt denke ich, das bedeutet noch gar nichts. Der gute (=geschäftstüchtige) Anwalt schreibt hemmungslos und brilliant, wofür er bezahlt wird. Geh auch zu so einem, gib ihm einen 1'000er, und der schreibt entweder so zurück, dass die Sache erledigt ist. Oder er sagt dir für wenige 100er, warum es dabei bleibt.
Selbst zu wursteln bringt nichts. Diese Rechtsgebiete sind so spezialisiert und komplex, dass man zwingend auf eine Fachperson angewiesen ist. Leider haben darum oft die weniger Liquiden unrecht, und die Zahlungskräftigen (gerade der Staat) können sich skrupellosen Bluff leisten.
Manche vermögen es Kraft eigener Sturheit und bedenkenlosem anwaltlichem Beistand, selbst eindeutig illegale Zustände über viele Jahre andauern zu lassen. Irgendwann ändert wieder die Rechtslage oder die Regierung oder das Problem erledigt sich anderweitig.
Manchmal hilft es auch, eine/n Schreiber/in der Lokalpresse über den Schildbürgerstreich berichten zu lassen.Oft sind die aber vorsichtig: sie könnten ja der Umtrünke verlustig gehen, zu denen die Regierung sie regelmässig einlädt.

Re: Garage Zweckentfremdung

BeitragVerfasst: 10.05.2022, 07:13
von Oldie
Daß in der Garage nur Pkw abgestellt werden dürfen ist Quatsch. Man muss nur lange genug suchen:

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068

§ 2 Begriffe, Absatz 8
"Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern."

Alles andere wäre nicht nachvollziehbar. Man stelle sich vor, man hat in der Garage eine Ladestation und darf seinen Elektroroller nicht in die Garage reinstellen ...

Re: Garage Zweckentfremdung

BeitragVerfasst: 10.05.2022, 08:19
von stma
Oldie hat geschrieben:Daß in der Garage nur Pkw abgestellt werden dürfen ist Quatsch. Man muss nur lange genug suchen:

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068

§ 2 Begriffe, Absatz 8
"Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern."

Alles andere wäre nicht nachvollziehbar. Man stelle sich vor, man hat in der Garage eine Ladestation und darf seinen Elektroroller nicht in die Garage reinstellen ...


Genau so habe ich das auch gelesen. In der Verordnung in BaWü ist auch immer die Rede von Kraftfahrzeugen und dazu zählen auch Motorräder!