Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon OSM62 » 02.03.2011, 09:37

Werner_München hat geschrieben:
OSM62 hat geschrieben:....halt das gleiche Felgendesign wie auf dem Zugfahrzeug.


Aber wenn Du Dir jetzt ein richtiges Auto kaufst, musst die Felgen vom Anhänger wechseln. :mrgreen:


Die Felgen vom Auto passen z. B. so wie sie sind auf den Wagen von meiner Frau. :)
Schon drauf geachtet. :wink: :)
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon Kiesi » 02.03.2011, 10:21

OSM62 hat geschrieben:
Die Felgen vom Auto passen z. B. so wie sie sind auf den Wagen von meiner Frau. :)
Schon drauf geachtet. :wink: :)




:mrgreen: du alter Fuchs, sieht klasse aus.... :wink:
besonders die Felgen... :wink:
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon Ralle » 02.03.2011, 10:36

Kiesi hat geschrieben:
OSM62 hat geschrieben:
Die Felgen vom Auto passen z. B. so wie sie sind auf den Wagen von meiner Frau. :)
Schon drauf geachtet. :wink: :)




:mrgreen: du alter Fuchs, sieht klasse aus.... :wink:
besonders die Felgen... :wink:


Wo Er die wohl wieder her hat. :D Da hat wohl jemand mal wieder ne Ausnahme gemacht.
Bei mir isser nimmer so freundlich der Kiesi, da heißts: "Du, mir ham an klasse Onlineshop" :evil:
Gruß aus dem Neckartal

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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon kuhtreiber » 02.03.2011, 16:38

Ist wirklich sehr durchdacht: klick
BMW K1300S
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon Helmut » 02.03.2011, 16:52

OSM62 hat geschrieben:Morgen wird der Anhänger Tüv abgenommen (natürlich mit 100er Zulassung),


Was nütz Dir die.....bei dem Zugfahzeug? :mrgreen:

Klasse Anhänger!
Und nicht vergessen: In Italien hat die 100er Zulassung keine Bedeutung! Generell 80!! Und Überholverbot!!
Da sind sie momentan richtig scharf!
Wenn ich den See seh' , brauch' ich kein Meer mehr.
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon Lachgummi » 02.03.2011, 16:56

Muss ich für eine 100er-Zulassung immer mit Zugfahrzeug und Hänger zum TÜV?

Geht das nicht ohne Hänger?
In meinem Fall will ich ja nicht den Hänger mitsamt dem Boot zum TÜV schleppen müssen. Und meine beiden Bootseignerkollegen müssen dann dasselbe für ihre Autos auch machen, oder?
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon US1 » 02.03.2011, 17:50

Hier mal die komplette Regelung für Tempo 100 bei Anhängern:



Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen
auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:

Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.



Die neue Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.


1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als

PKW
Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht

2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss

für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.

3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...

darf nicht älter als 6 Jahre sein
müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen

4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

zG Anh = X x m Zugfz leer

mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:


Technische Ausrüstung des Anhängers

ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Wohnwagen
andere Anhänger

0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*



Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:

einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, fü r die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

oder
das Zugfahrzeug…

… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.


5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.

Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.

Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.


6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.

Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.

FAZIT:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.

Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.



Alle Angaben ohne Gewähr! Quelle: TÜV Nord/Böckmann

Zitat Ende

Viel Spaß beim Lesen :oops:

Gruß Ulli
Eine R1200S
......und eine GS LC

Früher war alles besser..... Sogar die Zukunft!!!!
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon OSM62 » 02.03.2011, 22:35

Muss ich für eine 100er-Zulassung immer mit Zugfahrzeug und Hänger zum TÜV?

Nein.

Geht das nicht ohne Hänger?
Ja.

Es müssen nur die im oben genannten Gewichtsfaktoren eingehalten werden.
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon Kradmelder » 03.03.2011, 00:58

Landstraße: LKW > 3,5 t mit Anghänger -> 60 km/h

gilt das auch für LKW mit Auflieger oder dürfen die 80 km/h?
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon OSM62 » 03.03.2011, 09:06

Gollum hat geschrieben:Landstraße: LKW > 3,5 t mit Anghänger -> 60 km/h

gilt das auch für LKW mit Auflieger oder dürfen die 80 km/h?


Alles über 7,5 Tonnen auf Landstraße -> 60 km/h.
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon OSM62 » 03.03.2011, 09:09

Andi#87 hat geschrieben:.... (Wo sich NIEMAND dran hält) oder Michael?


Also ich halte es wie viele meiner Kollegen bei (echten - GPS) 70 km/h.
Abzüglich der 3 km/h Toleranz ist man dann im Bereich von 5-10 km/h drüber.
Das ist nicht so teuer und gibt keine Punkte.
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon topperharly » 03.03.2011, 11:06

OSM62 hat geschrieben:
Gollum hat geschrieben:Landstraße: LKW > 3,5 t mit Anghänger -> 60 km/h

gilt das auch für LKW mit Auflieger oder dürfen die 80 km/h?


Alles über 7,5 Tonnen auf Landstraße -> 60 km/h.


Fahrt ihr mal mit 60 KM/H auf der Landstraße....

Da werdet ihr "ausgehupt", bekommt nen Vogel gezeigt, werdet riskant gefährlich überholt, oder einfach nur ständig von hinten via Lichthupe begrüßt

Die wenigsten KFZ-"FahrerInnen" kennen diese Regel und über Rücksicht.

Gruss Andreas
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon Unbekannt » 03.03.2011, 14:37

Andi#87 hat geschrieben:
topperharly hat geschrieben:Die wenigsten KFZ-"FahrerInnen" kennen diese Regel und über Rücksicht.
Gruss Andreas


Rücksicht ist ja was anderes :wink:

Aber wenn ich so sehe, was vom Fahrschulwissen bei manchem hängen geblieben ist...da wird mir auch anders.
Das fängt an bei der Radwegebenutzungspflicht bis hin zum absoluten Halteverbot im 5 Meterbereich von Einmündungen etc.

Aber: Das wäre wahrscheinlich ein neuer Megafred.... :oops:


Yepp, Rechtsfahrgebot, Blinken auf Autobaghnen beim Richtungswechsel, Parken in verkerhsberuhigten Zonen nur auf speziell gekennzeichneten Flächen etc....
Unbekannt
 

Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon OSM62 » 09.03.2011, 10:46

Hallo Leute,

gestern habe ich endlich die Zeit gefunden meinen neuen Anhänger zuzulassen und abzuholen.
Aus dem geschlossenen Planenanhänger:

Bild

kann man ohne Werkzeug den Spriegelaufbau demontieren:

Bild

Bild

und dank insgesamt 3 Halterungen zum einrasten der Auffahrschiene
kann man die Moppeds auch in allen vorgesehenen Positionen gerade einschieben.

Bild

Und so wird aus dem geschlossenen weißen Planenanhänger ein schwarzer Moppedanhänger: :)

Bild

Bild

Alle Bilder gibt es ab Hier:

http://www.bmw-motorrad-bilder.de/thumb ... =12&page=5
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Re: Anhänger nicht nur zum Transport von 2 Motorrädern

Beitragvon Lachgummi » 09.03.2011, 10:55

Aha, man LÄSST arbeiten :shock:
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