Noch was vom WDR zur Abmahnwelle:
http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_urheberrecht/abmahnungen110.htmlZwei Absätze daraus:
Trittbrettfahrer bringen Viren in Umlauf
Die Abmahnwelle der Kanzlei hat inzwischen auch Trittbrettfahrer auf den Plan gerufen. Derzeit würden gefälschte Abmahnschreiben per E-Mail verschickt, teilte das Landgericht am Dienstagabend (10.12.2013) mit. Es wird dringend davor gewarnt, die Anhänge der Mails zu öffnen. Diese könnten Viren oder Spionage-Programme enthalten, so das Gericht.
Zulässige Abmahnungen werden stets postalisch verschickt.
Genießen Pornos überhaupt Urheberrechte?
Doch auch bei den offiziellen Schreiben müssen sich die User nicht allzu viele Sorgen machen. Rechtsanwälte stufen die Chancen der abmahnenden Kanzlei als sehr gering ein. Wer eine solche Abmahnung bekommt, sollte auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben und auch nicht zahlen. Besser sei ein Schreiben an die Abmahnkanzlei, warum man nicht zahlt und die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt. Hierbei kann ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale helfen. Auch in diversen Onlineforen findet man Formulierungshilfen.
Laut eines Urteils des Landgerichts München ist es außerdem fraglich, inwieweit Pornofilme überhaupt eine Schöpfungshöhe haben, die für den Urheberrechtsschutz erforderlich ist. Das Gericht argumentierte, dass diese "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" zeigten und somit keinen Urheberrechtsschutz verdienten.
Wer sich fragt, wie andere an die eigene eMail-Adresse kommen, der kann seine eMail-Adresse ja mal in einer SERIÖSEN (also nicht unbedingt goggle) Suchmaschine eingeben und gucken, ob die im Web auffindbar ist.