Hallo Forum-Freunde
Nachfolgend die Massnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen in der Schweiz ausserorts bei vorgegebenen 80 Std./km:
Ausserorts / Autostrasse (Überschreitung/Massnahme)
bis 20 km/h Keine (Ordnungsbusse)
21 bis 25 km/h Verwarnung
26 bis 29 km/h Entzug nach Art. 16b SVG (mittelschwerer Fall)
30 km/h und mehr Entzug nach Art. 16c SVG (schwerer Fall)
Auch bei tieferen Werten kann bzw. muss ein Entzug des Führerausweises angeordnet werden, wenn auf Grund der Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse durch die Geschwindigkeitsüberschreitung eine zusätzliche Gefährdung entstand oder wenn der automobilistische Leumund getrübt ist. Diese Praxis entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Dazu kommt noch ein hohes Bussengeld. Hier noch ein Link zu den Verkehrsbussen in der Schweiz in Franken natürlich:
http://www.linker.ch/eigenlink/el_via2n ... bussen.htm
Also was habe ich (wieder) gelernt: lass Dich nicht erwischen!
Beste Grüsse
Isidor Konrad
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.