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noch'n Urteil...

BeitragVerfasst: 05.08.2008, 10:13
von Detlef
Ich fass' es nicht. Armes Deutschland... :shock:



VG BERLIN vom 16.01.2008

Wirksamkeit von mobilen Halte- und Parkverbotsschildern auch bei
umgedrehter Aufstellung


Mobile Halte- und Parkverbotsschilder verlieren ihre Wirksamkeit
auch dann nicht, wenn sie umgedreht aufgestellt sind. (Aus den
Gründen: ...Die Wirksamkeit eines ordnungsgemäss aufgestellten oder
angebrachten Verkehrszeichens hängt nicht von der subjektiven
Kenntnisnahme des davon betroffenen Verkehrsteilnehmers ab. Ver-
kehrszeichen äussern ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Re-
gelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, wenn sie so aufgestellt oder
angebracht sind, dass sie von einem durchschnittlichen Kraftfahrer
bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt wahrgenom-
men werden können. Auf die tatsächliche Wahrnehmung kommt es nicht
an. An den hiernach massgeblichen Sorgfaltsmassstab sind im ruhen-
den Verkehr strengere Anforderungen zu stellen als im fliessenden
Verkehr. Mobile Halte- und Parkverbotsschilder verlieren ihre Wirk-
samkeit auch dann nicht, wenn sie umgedreht sind, solange sie wei-
terhin einem Strassenabschnitt zugeordnet werden können...).

BeitragVerfasst: 05.08.2008, 10:44
von JS
...stimmt...wird langsam alles etwas komisch in deutschland :roll:


....aber nicht nur in deutschland...heute morgen im radio....bei den olympischen spielen werden die bauern um die stadien mit so einem zeug (Silberjodid???) ausgestattet...wenn eine böse regenwolke kommt, dürfen die dann auf die schießen damit die sportler nicht nass werden :shock:

BeitragVerfasst: 05.08.2008, 11:01
von Martin
genauso schlimm, folgendes:

mein freund hat einen gemieteten stellplatz für seinen pkw. dieser stellplatz ist eigentum der stadt, er mietet diesen zeitlich unbefristet. das ging auch jahrelang gut.

2005 flog er für 3 wochen in den urlaub und als er wieder kam, war seine karre weg. aber sie wurde nicht gestohlen, sondern von der stadt abgeschleppt. angestellte der stadt hatten ca. eine woche nach seine abreise ein parkverbotschild aufgestellt (irgendwelche straßenreparaturen). nach ablauf der frist (ich glaube es waren knapp 2 wochen) schleppte man ihn ab.

vor dem amtsgericht verlor er nach allen regeln der kunst und durfte alle kosten ubernehmen.