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Versicherungsfrage

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 16:20
von kuhtreiber
Ich hab da mal eine Frage an die Versicherungsexperten des Forums.

Dieses Jahr stehen ja wieder einige Reisen zu diversen Treffen an. Da ich die weiter entfernten Ziele mit PKW und Anhänger anfahren werde, hab ich dazu eine Frage:

Wenn ich mit dem PKW (Vollkasko versichert) und dem Anhänger (nur Haftpflicht) und einem Motorrad drauf (Vollkasko versichert) einen selbstverschuldeten Unfall baue und im schlimmsten Fall alle 3 Fahrzeuge einen Totalschaden erleiden, was zahlt die Versicherung?

Und als Zusatzfrage:
Ist der Unfall durch Fremdverschulden verursacht worden, zahlt die generische Versicherung alle 3 Schäden?

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 16:26
von JS
...spannende frage....ich weiss es nicht, aber ich tippe mal, dass die maschine auf dem hänger wohl nicht versichert ist...weil ladung :?:

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 17:11
von Trimmer
Hohe... dein Typ wird verlangt! :wink:

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 17:20
von Proton313
Hi mal eine Frage Motorrad vollkasko versichert was kostet das?

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 17:29
von kuhtreiber
Proton313 hat geschrieben:Hi mal eine Frage Motorrad vollkasko versichert was kostet das?


Guckst Du hier: Klick und klick

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 17:34
von road-runner
Kuhmann , komm einfach zum Mopedtreffen mit dem Moped!! :lol: :lol:

....und lass bei den gemeinsamen Ausfahrten den Georg vorfahren..... :roll: :roll:

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 18:31
von kuhtreiber
road-runner hat geschrieben:Kuhmann , komm einfach zum Mopedtreffen mit dem Moped!! :lol: :lol:

....und lass bei den gemeinsamen Ausfahrten den Georg vorfahren..... :roll: :roll:


Da schau her, der Hesse lebt! Deine Vorschläge waren auch schon mal besser :wink:

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 18:59
von andy (b)
Es geht ja eigentlich nur um das Moped und den Hänger.

Für mich wäre es logisch, wenn der Hänger zulassungspflichtig bzw. versicherungspflichtig ist, wird er auch im Schadenfall als eigenes Fahrzeug betrachtet.
Er könnte ja auch ohne das Fahrzeug einen Schaden verursachen - z.B. nicht richtig gesichert und rollt selbstständig bergab.
Deshalb gilt ja im Versicherungsrecht grundsätzlich schon mal die Gefährdungshaftung - unabhängig von der Schuldfrage.

Beim Moped müsste es eigentlich egal sein ob es auf einem Hänger transportiert wird oder nicht - ähnlich einem abgeschleppten Auto.

Wobei das ganze natürlich knifflig ist. Ich glaube, die Versicherung zahlt z.B. nicht, wenn du mit deinem PKW dein eigenes Moped umnietest - andernfalls bräuchtest du ja nur die richtige Ausgangsgeschwindigkeit beim Einfahren in deine Garage und hättest zwei neue Fahrzeuge von der Versicherung bezahlt - um dann die VK zu kündigen.

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 19:22
von road-runner
kuhtreiber hat geschrieben:
road-runner hat geschrieben:Kuhmann , komm einfach zum Mopedtreffen mit dem Moped!! :lol: :lol:

....und lass bei den gemeinsamen Ausfahrten den Georg vorfahren..... :roll: :roll:


Da schau her, der Hesse lebt! Deine Vorschläge waren auch schon mal besser :wink:



naja, nimm Dir mal n Beispiel an Maze, der fährt Sonntags 1000 km nach Italien runter und Dienstag wieder hoch!! :lol:

Der Weg ist das Ziel. :wink:

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 19:55
von Proton313
So sehe ich das auch der weg ist das Ziel es geht ja ums fahren und nicht nur darum irgendwo hinzukommen. :D :D

Re: Versicherungsfrage

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 19:55
von DH-Ontour
kuhtreiber hat geschrieben:Ich hab da mal eine Frage an die Versicherungsexperten des Forums....

..sehr gute Frage! Habe ich mich auch schon ein paarmal gefragt (immer auf der Reise...) und aus Bequemlichkeit nie näher recherchiert! Kleine Zusatzfrage: Und was ist, wenn das Zugfahrzeug ein Geschäftsfahrzeug und auf die Firma zugelassen ist??? :?:

BeitragVerfasst: 05.01.2009, 20:02
von Meister Lampe
Habe so einen ähnlichen Fall schon gehabt und wurde bei der Schadensregulierung vom meinem Versicherungsmensch gut beraten ,
ist der Anhänger am Fahrzeug - trägt die Fahrzeugversicherung alles ,
die Anhängerversicherung tritt nur in Kraft , wenn dieser nicht am Fahrzeug hängt , jetzt kommt es auf das Kleingedruckte an , bei Supervollkasko ( Superkasko) am Fahrzeug das ein Anhänger zieht wird alles zu 100% übernommen , aber es gibt auch Vollkasko nur für`s Fahrzeug und der Anhänger ist nur Teilkasko , samt Ladung versichert ,
also bei der Versicherung das Vollkasko abklären oder in die Police gucken , dort sollte ein Vermerk stehen .


Gruß Uwe Bild

BeitragVerfasst: 06.01.2009, 11:38
von Fridolin
Mein Verständnis wie folgt,

dein Motorrad, wenn Kasko versichert, ist immer kasko versichert
sofern grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann.

Du könntest das Moped also auch in der Handtasche transportieren,
wenn dann der Henkel ausreißt, musst Du nur noch beweisen, dass
deine Handtasche für die Nutzlast geeignet war, und es zahlt die
Kasko.

Bei Fremdverschulden zahlt immer die Versicherung des Verursachers
Auto-Hänger-und Mopped..

Bei Teilschuld zahlt jeder seinen Schaden selbst...
Aber dafür bist Du ja wieder Kasko versichert (Auto und Moped)
Den Hänger ohne Kasko wirst Du dann selbst bezahlen müssen.

Immer vorausgesetzt, dass Dir niemand grobe Fahrlässigkeit
nachweisen kann.
Also bei Z.B. 130 auf der Autobahn wird es kritisch...

PS: nur meine Meinung, Ich hoffe ich liege richtig.

grüße Fridolin

BeitragVerfasst: 06.01.2009, 11:53
von kuhtreiber
Fridolin hat geschrieben:PS: nur meine Meinung, Ich hoffe ich liege richtig.

grüße Fridolin


Ich auch :wink:

BeitragVerfasst: 06.01.2009, 12:17
von Heinz
kuhtreiber hat geschrieben:Und als Zusatzfrage:
Ist der Unfall durch Fremdverschulden verursacht worden, zahlt die generische Versicherung alle 3 Schäden?


würde mal sagen - definitiv ja, weil wenn Du in einen Unfall mit einem Sattelzug verwickelt bist, welcher 20 Ferraris oder Heizöl oder, oder geladen hat, muß deine Versicherung als Unfallverursacher ja auch den ganzen Schaden zahlen.

im übrigen kommt es wohl auf die Vers. Bedingungen an. Werde es mal am Mittwoch klären, weil mir stellt sich die Frage, was die VK Versicherung meines Transporters, bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt, wenn im Laderaum meine KR mit nur TK steht.