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Frage an die juristische Gilde.... aber auch an alle...

BeitragVerfasst: 23.01.2009, 23:19
von hadi
Vielleich eine dumme Frage aber es gibt Sachen, die man nicht öfter hat.

Fahrzeugneukauf bei einen nicht kleinen Händler,

verbindliche Bestellung, verhandelter Preis,
Inzahlungnahne eines anderen Fahrzeug über Ankaufschein,
Altfahrzeug wurde übergeben - mit allen Unterlagen für beide Seiten.

Verbindliche Bestellung beinhaltet :
Fahrzeugneupreis + Sonderzubehör und Nachlaß (der nicht gering war )

Barzahlungspreis, abzüglich Inzahlungnahme.
Rechnerisch alles ok, aber jetzt :

Ein paar Tage später, Anruf vom Händer, man hätte einen falschen Preis
benannt und es wären 3500 € mehr, als auf der verbindlichen Bestellung.

Wie verhält man sich ?

Wenn es beim bezahlen an einer Kasse wäre, zu ungunsten der Kassierin,
gäbe es keine Frage für mich.

Die mehrfachen Verkaufsverhandlungen gingen über zwei Verkäufer, die sich abstimmten, ob und wie man könne und meine Frau hatte da auch noch ein Wort zu meinen wörtchen beigetragen, es hätte ggf. bei den
noch 3500 € höheren Preis das Fahrzeug nicht gegeben.

Macht mich mal schlau, oder beruhigt ein klein wenig mein Gewissen.

Danke

Dieter aus PF

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 01:08
von relf100gs
Hallo Dieter,

Ich bin zwar nicht der große Rechtsverdreher, aber solange deine Verträge mit dem Verkäufer (Verkäufern) von beiden Seiten unterzeichnet sind, ist es rechtskräftig und der Verkäufer muss Sie zum ausgehandelten Preis verkaufen. Er würde ja sicher auch nicht auf eine nachträgliche Mehrforderung für deine Gebrauchte eingehen da Das ja sicher auch ausgehandelt wurde.......

Zur Sicherheit solltest du aber mal zu einem Anwalt und ihn fragen, bin mir aber ziemlich sicher dass er dir sagen wird das der Verkäufer dem Vertrag verpflichtet ist und somit bei einem Rechtsstreit alle Kosten zu tragen hätte

Gruß Hermann

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 08:54
von Gerd
Moin Dieter

Bin zwar kein Volljurist, denke aber dass in deinem Fall der Vertrag volle Gültigkeit hat und du auf die Preisabsprachen bestehen kannst.

Beispiel:
1. Eine Person bietet über das Internet einen Gegenstand an. Da dieser sehr günstig im Preis ist erwirbst du ihn. Per Mail bekommst du eine entsprechende Bestätigung des Kaufes durch den Verkäufer. (nicht zu verwechseln mit den automatischen Anworten !!!) Der Verkauf hat Rechtsgültigkeit. (OLG-Urteil)

2. Du siehst einen günstigen PKW bei so einem Hinterhofschrauber. Du machst den Deal mit einem "Angestellten" klar und der Chef erklärt nachher, dass die Preisauszeichnung nicht in seinem Sinne und zu niedrig ist. Hier kann es passieren, dass du bei einer gerichtlichen Entscheidung den kürzeren ziehst, da die Argumentation dahin gehen kann, dass der "Angestellte" nicht autorisiert gewesen ist.

Da du in deinem Fall mit den Verkäufern des Autohauses (autorisiertes Personal) verhandelt hast sollte dein Vertrag rechtsgültig sein.

Leider ist Justizia in den letzten Jahren etwas wankelmütig :wink:

Gruß Gerd

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 09:38
von Albatros_HH
Hallo Dieter,

Ein Vertrag im rechtlichen Sinn ist eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Personen (Vertragsparteien).
Er kommt durch "übereinstimmende Willenserklärungen" zustande.

Er besteht aus Antrag und Annahme, die Erklärungen müssen hinreichend bestimmt sein,
einen Bindungswillen beinhalten und wirksam werden, also zugehen.
Der Vertrag selbst ist formfrei, er kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlung
(Münzeinwurf, Mausklick, Waren wortlos an der Kasse auflegen, Einsteigen in den Bus) geschlossen werden.

Die Angestellten einer Firma handeln in deren Auftrag.

Um Sicher zu sein hast Du bestimmt einen, von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag.
In dem, das was Du bekommst, was Du Inzahlung gibst und was Du dafür bezahlst.
Dann ist die Sache für Dich Wasserdicht.

Wenn die Firma das nun für sich einen Fehler feststellt,
kannst Du natürlich Deine Geld hintragen, mußt Du aber nicht.
Denn Du hast ja nichts zu verschenken.

Shit happens but why should it always happen to me

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 10:23
von Achim
Das Angebot ist bindend.
Ich habe damals einen neuen Kompressor kaufen müssen,
das Angebot lautete über DM 6.000.-
Nach meiner schriftlichen AB, kam der Verkäufer damit um die Ecke,
dass sie sich vertan hätten, es wären € 6.000.-
Was soll ich Euch sagen, so günstig habe ich nie wieder einen Kompressor gekauft. Ich bin ihm allerdings noch ein wenig entgegen gekommen.

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 10:37
von andy (b)
Nach meinem Wissen ist ein Vertrag erst abgeschlossen wenn:
1. Ein Verkaufsangebot vorliegt
2. Der Käufer akzeptiert
dabei ist es egal, ob dies schriftlich oder mündlich erfolgt.

3. Die Ware übergeben ist
4. Die Kaufsumme übergeben ist.

Es gab früher öfter den Fall, dass bei Neufahrzeugen der Preis vom Werk aus erhöht wurde. Dann musste der Käufer den höheren Preis zahlen!

Auch wenn ein Artikel falsch ausgepreist ist, ist der Verküfer nicht verpflichtet den Artikel zu dem irrtümlich angezeigten Preis zu verkaufen.

Wenn also die vier Punkte oben nicht erfüllt sind, ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen.

Das einzige was möglich wäre, wäre ein Schadensersatzanspruch, wenn dir nachweislich aufgrund der nun geänderten Konditionen eben ein Schaden entsteht.

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 11:44
von Thomas
1 und 2 ist der Verpflichtungsvertrag, also Kaufvertrag.
3 und 4 nur die Erfüllung.
Entscheidend ist, ob wirlich ein Kaufvertrag und nicht ein Antrag oder eine Bestellung unterschrieben wurde, die erst noch einer Bestätigung bedarf.
Dies ist meines Wissens beim KFZ-Kauf der übliche Weg.
Wenn der Verkäufer nicht bestätigt, war alles nur Spaß. So einen Fall durfte ich persönlich auch schon einmal aushalten.

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 12:10
von matze0481
so sehe ich es auch.. letztendlich is es egal was in der bestellung steht.. wenn der verkäufer deinen auftrag nicht bestätigt hat, ist noch kein kaufvertrag zustande gekommen.. auftragsbestätigung also in schriftform oder durch übergeben der sache.. würde aber auch mal bei deinem anwalt anklopfen und ihn fragen..

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 12:18
von road-runner
ich würde jetzt erstmal auf alle Fälle auf den ausgehandelten Preis bestehen!!!!!

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 14:56
von Meister Lampe
Solche Sachen ärgern mich auch öfters , ich mache dem Kunden einen Preis und wenn ich die Sachen bekomme , hat das Werk irgendwelche Preiserhöhungen gefunden und ich muß es mit dem Kunden abklären .
Als erstes gilt mal das EU Recht , wenn es kein Warentermingeschäft ist , kann innerhalb 14 Tage vom Kauf zurückgetreten werden ohne Kosten . Und sowas vor dem Gericht aussitzen geht meistens mit einem Vergleich aus , bringt also auch nichts , ich empfehle dir hier den Verkäufer nochmals aufzusuchen und einen guten Alternativpreis auszuhandeln , ansonsten vom kompletten Kauf zurücktreten . Mach ihm mal klar , dass sie deine Kohle wollen , aber du nicht unbedingt ihr Auto . :wink:


Gruß Uwe Bild

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 16:01
von Pendeline
Ist zwar nicht ganz der gleich Fall aber schon bemerkenswert. Der Kauf wurde sogar nach der kompletten Abwicklung wegen Irrtum beim Angebot rückgängig gemacht.

>>>KLICK HIER<<<

Gruß - Pendeline

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 18:44
von Beule
Komisch
Beim Kauf meiner K hat der Händler beim Abholen gemeint er hätte sich im Preis vertan...
Pfff
Sie steht trotzdem für den Preis hier :D

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 22:05
von andy (b)
Beule hat geschrieben:Komisch
Beim Kauf meiner K hat der Händler beim Abholen gemeint er hätte sich im Preis vertan...
Pfff
Sie steht trotzdem für den Preis hier :D

vermutlich hat er dir aus versehen zu viel abgenommen!!!

BeitragVerfasst: 24.01.2009, 23:35
von hadi
Hallo allen zusammen,

bedanke mich für Eure Antworten.

Werde nach Klärung über den Ausgang berichten

Allen einen schönen Sonntag !

Dieter aus PF

BeitragVerfasst: 30.01.2009, 23:43
von hadi
Hallo liebe Gemeinde....

Die Wolken haben sich etwas verzogen, es hat nicht gehagelt sondern

nur stark geregnet.

Habe etwas nachlassen müssen, aber nicht für das verrechnen, sondern

weil man plötzlich und ganz unerwartet Mängel gefunden hat, am

Fahrzeug. So geht`s auch, wenn man was finden will oder muss.

Ehrlicher Weise mußte ich da selbst eingestehen, das Dellen im

Wohnwagendach waren, die man man so gar nicht sieht, von was auch

immer.

Jedenfalls kan ich mit dem Ausgang gut leben.

Allen ein schönes Wochenende

Dieter aus PF