Harryholder hat geschrieben:Erzähl mal was gibts?
Grundsätzlich 2 Wochen Rückgaberecht bei Fernabsatz...
Wo liegt das Problem?

Hallo,
also - ich versuche es mal:
Ich sehe im Internet einen Gegenstand, der mich interessiert.
Dieses Gegenstand habe ich bis heute nicht persönlich gesehen oder in Augenschein genommen.
Ich habe mich per E-Mail und per Telefon beraten lassen.
Sodann habe ich gleichwohl per E-Mail einen Vertrag bekommen, hier nur die Vorderseite - die vollumfängliche Papierform fehlt trotz Aufforderung noch immer - diesen habe ich unterschreiben per Fax an den gewerblichen Verkäufer gefaxt.
Dies war am 10.02.2009
gestern nun habe ich mitbekommen, daß er nicht ehrlich war (warum ist ja jetzt Nebensache, denn mir geht es explizit um den Rücktritt) - und da habe ich mir gesagt: Wenn eine Geschäftsbeziehung so beginnt, dann ist das echt Kacke ... ich muß den Gegenstand ja auch irgendwann abholen, und so, wie wir uns gestern am Telefon beharkt haben ... kann das ins Auge gehen.
Verkäufer sagt auf mein Rücktrittsersuchen: Ich hätte keine Rechte.
Da ich Superidiot ja korrekt bin, immer alles richtig machen will pipapo habe ich dem auch schon die vereinbarte Kohle letzten Monatg überwiesen, weil er darum gebeten hat.
Nun sagt er: Wenn ich vom Kaufvertrag zurück treten will, überweist er mir gern die Differenz. 10 % behielte er ein - steht so im Vertrag ... den ich aber gar nicht habe.
So, das ist der Hintergrund.
1. Ich weiß selber das ich doof bin
2. Würde es mich freuen, wenn ich doch Rechte habe weil ich dann
3. wenigstens heute mal gutgelaunt den Sonntag verbringen kann
DANKE SCHÖN
Gruß
Ralph