Landgericht Koblenz: Kein Porsche für 5,50 Euro
Autor: Uschi Kettenmann · 14. April 2009
Als Schnäppchen für 5,50 Euro nicht zu kriegen: Porsche Carrera S Coupé.
Ein Käufer hat bei eBay aufgrund eines Fehlers des Verkäufers einen Porsche für 5,50 Euro ersteigert. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Koblenz hat der Verkäufer hat die Herausgabe des Autos oder Zahlung von Schadensersatz von 75.000 Euro dennoch zu Recht verweigert.
Im August 2008 hatte der Beklagte bei eBay einen gebrauchten Porsche 911/997 Carrera 2 S Coupé – Erstzulassung April 2007 und mit einer Laufleistung von 5.800 km – zu einem Mindestgebot von 1,- Euro eingestellt. Jedoch hatte er beim Einstellen einen Fehler gemacht und beendete deshalb das Angebot vorzeitig. Bis er das entsprechende Formular ausgefüllt und weggeschickt hatte, lief die Auktion ganze acht Minuten. In der Zwischenzeit hatte der Kläger aber schon geboten – und war mit 5,50 Euro Meistbietender.
Nachdem der Porschebesitzer den Wagen für diesen Preis nicht verkaufen wollte, verlangte der Höchstbietende Schadensersatz in Höhe von 75.000 Euro. Denn schließlich sei ein Kaufvertrag zustande gekommen und diese Summe entspreche dem üblichen Marktpreis, der ihm nun als Schadensersatz zustehe.
Die Richter in Koblenz stellten in ihrer Entscheidung zunächst klar, dass tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Dennoch lehnten sie die Schadenersatzansprüche ab. Der Kläger, der den Wert des Fahrzeugs selbst auf mindestens 75.000,- Euro beziffere, habe nicht davon ausgehen können, für 5,50 Euro oder für das von ihm angegebene Höchstgebot von 1.100,- Euro das Fahrzeug erwerben zu können. Es verstoße gegen Treu und Glauben und stelle eine grob unbillige Rechtsausübung dar, wenn hier der Betrag eingefordert werde.
Das Urteil vom 18.03.2009 (LG Koblenz 10 O 250/08) ist unter
www.justiz.rlp.de (-> Rechtsprechung) veröffentlicht.