von minolta73 » 30.11.2009, 20:50
Also ich sehe das nur als ein Zeichen der Willkür, der man in unserer Gesellschaft ausgesetzt sein kann. Willkür, die sich keine Fehler eingesteht!
Jeder Schwerverbrecher hat mehr Rechte, als jemand, dem man eine Verwaltungsübertretung vorwirft.
Das kann es schlichtweg nicht sein. Fakt ist, dass der Vorwurf nicht zum benützten Fahrzeug passt. Egal, ob sich hier jemand in der Zeile geirrt hat oder nicht. Der Bescheid ist falsch, in Folge zu Unrecht und somit von Amts wegen aufzuheben.
Wenn die vorliegenden Unterlagen (schriftliche Anzeige des Polizeibeamten) grundlegend korrekt sind, wird ohnehin ein neuer Bescheid mit der tatsächlichen Übertretung folgen.
Wenn sich aber bereits der Polizeibeamte beim Verfassen seiner Anzeige vertan hat, kann man jetzt nichts mehr hinbiegen. Wo kämen wir denn hin, wenn man einfach mal (schlampig) eine Anzeige verfassen kann, und dann, wenn der Beschuldigte aufzeigt, welcher Blödsinn da behauptet wird, schreibt man es um.
Nein nein, lieber Rechtstaat. Ich denke, jeder Bürger sollte sich darauf verlassen können, dass auch die Behörde Ihre Arbeit mindestens so gut zu machen hat, wie jeder Arbeiter und Angestellte in der Privatwirtschaft. Dort, würde man nämlich für solche Fehler gekündigt. Ich glaube nämlich nicht, dass es ein Chef duldet, wenn ein Arbeitnehmer einem Kunde eine gänzlich falsche Rechnung ausgestellt.
Und ich denke, die Dunkelziffer von derartigen kuriosen Strafbescheiden ist gar nicht mal so gering. Wer kann sich schon erinnern, ob er am ??? um ??? in ??? wirklich zu schnell gewesen sei, geschweige denn, dass man auch wirklich dort war? Auch kann niemand kontrollieren, ob die Messungen immer korrekt nach Vorschrift durchgeführt wurden. Wir sind also als Verkehrsteilnehmer ohnehin dieser undurchsichtigen Methoden ausgeliefert.
Recht muss also Recht bleiben. Wenn die schriftl. Anzeige des Polizeibeamten bereits fehlerhaft oder unklar ist, dann muss man diese Anzeige einfach in die Ablage geben, und nicht auf gut Glück eine Strafe kassieren wollen. Das lässt nämlich den Verdacht aufkommen, dass man den Bürger an sich, ohnehin als zu dämlich einstuft.
Nach dem Motto: Wenn er zahlt ist es gut, wenn er drauf kommt, ist auch nichts passiert.