KL hat geschrieben:Besten Dank, Jochen. Das hab ich auch noch nicht gewußt.
Das Höchstgebot lag in dem Beispiel mit dem Notebook kurz vor Ende der Auktion bei Euro 905,-
Nur theoretisch: Würde folgende „Gegenmaßnahme“ bei auffallend hohen Geboten helfen: ein (zuverlässiger) Freund gibt ganz kurz vor Schluß ein Gebot von z.B. Euro 890,- ab. Wenn alles bei der Versteigerung in Ordnung war, erhält er sowieso die Mitteilung:“bitte geben Sie mindestens Euro 910,- ein“. Schaden hat man bei einer "regulären Auktion" keinen angerichtet, man könnte aber vielleicht verhindern, daß der Preis kurz vor Ende der Auktion wegen einer Gebotsrücknahme abstürzt.
Ob dieses Vorgehen ein Verstoß gegen die Ebay-Regeln wäre, kann ich nicht sagen. Man bietet ja eigentlich nicht mit, sondern bleibt unter den Höchstgeboten
Oder liege ich da falsch?
Gruß
Jürgen
BMW Michel hat geschrieben:
Das funzt leider nicht![]()
Solange du nicht mehr als die 905 bieten lässt, nimmt Ebay erst gar kein Gebot an............
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