Die Rechtslage ist:
Man darf mit einem zweispurigen Fahrzeug (Auto) ein einspuriges Fahrzeug (Mokick oder ähnliches

)
innerhalb der Spur überholen, auch wenn links ein durchgezogener Strich ist und Überholverbot herrscht.
Man darf komischerweise
nicht mit einem einspurigen Fahrzeug (Mokick oder ähnliches

) ein zweispuriges Fahrzeug (Auto oder ähnliches)
innerhalb der Spur überholen, wenn links ein durchgezogener Strich ist und Überholverbot herrscht.
Warum das so diskriminierend geregelt ist, weiß ich nicht.
Das Gesetz kommt denk ich aus den 50ern, als Motorräder noch nicht so schnell waren und ist seitdem nach wie vor gültig.
