Lasermessung in Dortmund

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Lasermessung in Dortmund

Beitragvon Oliver1960 » 25.05.2007, 06:58

Hallo miteinander,

gestern nachmittag - ich hatte einen Stand - Bye Termin beim Freundlichen wegen eines undichten Hinterachsantriebes - wurde ich rausgewunken. Man teilte mir mit, das ich 85 km/h - erlaubt ist dort 50 km/h - gefahren sei. Dieses habe ich natürlich massivst bestritten.

Nun meine Frage (n ) : Die Waldmeister haben mir kein Foto gezeigt oder meine gemessene Geschwindigkeit ?
Wie wollen die denn ein in der Front sehr schmales Motorrad mit dem Laserstrahl treffen ?

Hat jemand Erfahrungen, gibt es Grundsatzurteile etc.

Bitte mal Info.

PS : Für den Verstoß wollen die Waldmeister 3 Punkte und 75 Euro - auf einen Deal wollten sie sich nicht einlassen.
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Beitragvon RHEINPFEIL » 25.05.2007, 07:43

Lasermessungen müssen immer mit einem 2. Mann als Zeugen durchgeführt werden. Weiterhin darf bei der Messung kein größeres Fahrzeug unmittelbar dahinter sein.

In einer mündlichen Verhandlung werden die Beamten unabhängig voneinander befragt werden. Du selbst wirst wissen wie schnell Du warst. :D

Aber für 75 Okken würde ich mich nicht durch ein Einspruchsverfahren quälen wollen. Bei Fahrverbot sieht es schon anders aus.

Kannst ja mal hier reinschauen.....
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René
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Schlaraffenland Deutschland

Beitragvon Isidor » 25.05.2007, 09:00

Infos und Auskunft kann ich Dir nicht geben.

Aber dafür muss ich schmunzeln. 75 Euro für 35 km/h zu schnelles Fahren, das ist ein Discountpreis für Schweizer Verhältnisse.

Mit einem Umrechnungskurs von Faktor 1.6 habe ich gleichviel bezahlt für ein Vergehen von 9 km/h, abzüglich 3 km/h Toleranz. Netto also 56 km/h.

Mit einer Geschwindigkeitsübertretung, wie Du sie selber schilderst, wärst Du in der Schweiz ein Raser. Das Bussgeld wäre mehrere tausend Franken und die Fahrbewillung hättest Du mindestens für drei Monate entzogen.

Wie Du sieht: andere Länder, andere Sitten bzw. Strafen. Deutschland ist für mich ein Schlaraffenland betreff Bussen im Strassenverkehrsgesetz.

Ich wünsche Dir ein schönes und erholsames Pfingstwochenende, unfallfrei und ohne Geschwindigkeitsbussen notabene.

Beste Grüsse
Isidor Konrad
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
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Beitragvon goso » 25.05.2007, 09:25

@ isidor: Ich weiss, ich war erst ein Mal mit dem Mopped in der Schweiz und das bleibt auch so, denn mit dem Betrag, den ich dort in 3 Tagen an die Ordnungshüter bezahlt habe, kann ich in Österreich die Strafen einer ganzen Saison zahlen.

@Oliver: Grundsätzlich ist die Lasermessung technisch auch bei Motorrädern möglich, ich weiss zwar nicht wie das rechtlich in D aussieht, aber wenn keine groben Fehler gemacht wurden, dann dürfte das Ergebnis gültig sein.
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Beitragvon Achim » 25.05.2007, 11:21

Wenn sie es Dir nicht gezeigt haben, haut Dich ein guter Anwalt da raus!
Wir hatten da schon so einige Fälle im R1 Club :wink:
Gruss Achim

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Beitragvon Wespe684 » 25.05.2007, 14:02

Hallo Zusammen,

nachfolgend ein Beispiel deutscher Rechtsprechung:

1.) geblitzt auf einer 50 Km/H Strecke ausserhalb geschlossener Ortschaft mit 77 km/H - ohne angehalten zu werden :shock: :shock: -

2.) nach über 8 Wochen Anhörungsbogen bekommen und diesen mit der Bitte der Übersendung des Fotos zur Klärung über einen Anwalt ( man drohte ja mit 3 Punkten ) eingereicht

3.) kommt tatsächlich ein Foto ( natürlich von Vorne - da haben alle Motorräder ja auch ein Kennzeichen :wink: :wink: )

4.) ich lege Einspruch ein, das ich mich noch so langer Zeit ( siehe oben 8 Wochen ) nicht erinnern kann wer das Fahrzeug gefahren hat

5.) alle Einsprüche werden abgelehnt ich ich erhalte eine Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten ( normal höchstens 6 Monate )

6.) selbst die anwaltlichen Einsprüche gegen das Fahrtenbuch, die auf dem Foto nicht mögliche einwandfreie Erkennung ( noch nicht mal das Motorrad- bzw. der Halter ist aufgrund eine fehlenden Kennzeichens auf dem Foto ersichtlich / zu ermitteln ) wurden in der 2. Instanz beim Landgericht abgelehnt. Vorlage von Urteilen z.B. unter anderem muss der Fahrer innerhalb 2 Wochen den Anhörungsbogen erhalten und gegebenenfalls persönlich ( von der Polizei ) befragt werden ( alles bei mir nicht passiert ) usw.

Mittlerweile habe ich es aufgegeben, da meine Fahrtenbuchauflage sowieso bald abläuft ( ihr seht die Angelegenheit läuft schon über ein Jahr ).

So wird man in Deutschland ( zumindest in meinem Landkreis BM- ) als Motorradfahrer ohne einwandfreie Identifikation, trotz nicht Beachtung der gerichtlich festgeschriebenen polizeilichen Vorgehensweise usw., einfach abgeurteilt.

Das ist die deutsche Rechtsprechnung :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:

Also denkt immer dran, fahrt nach Vorschrift.... sonst wirds teuer, auch ohne Beweise...


Frank
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Beitragvon Unbekannt » 25.05.2007, 14:06

ich fahr immer vorschriftsmäßig !!!

johannes
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Beitragvon Maze » 25.05.2007, 14:33

Fahrtenbuch .......... die schönste Strafe :!:

Fahrzeug einfach ummelden ....... :wink:
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Beitragvon HWABIKER » 25.05.2007, 14:42

Also
ich denke wenns nur um die 75 €uronen geht, kann man die sicherlich leicht verkraften, (siehe Isidor's Kommentar)
aber ich glaube mal Oliver, Dir gehts um die 3 Punkte und da kommts natürlich darauf an, wie "elastisch" Dein Konto in Flensburg noch ist...

Wenn Du allein gegen zwei von der Rennleitung vor Gericht antreten musst sind Deine Chancen +/- 0,
so isses..... leider :roll:
1300 Krüsse
aus dem Norden

Rainer

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Beitragvon Achim » 25.05.2007, 14:58

Es geht auch nicht nur um die Points,
beim nächsten Verstoß innerhalb eines Jahres
ist die Karte schon bei 20 drüber weg! (oder so ähnlich)

Oliver, wenn Du Rechtsschutz hast, wovon ich ausgehe,
würde ich auf jeden Fall mal das Beratungsgespräch mit einem pfiffigen Verkehrsanwalt suchen!

edit: Da Du nichts von Fahrverbot schreibst, war es wohl ausserorts???

Noch eine Möglichkeit:

Wenn Du nichts unterschrieben hast und der Anhörungsbogen nicht per
Einschreiben kommt, hast Du ihn gar nicht erhalten! :idea:
Bei uns im Kreis ist es in letzter Zeit vorgekommen, daß die Bearbeitungszeiten sooo lang waren, daß, wenn man sich nicht selbst gemeldet hat,
die Sache schon "vermonatet" war! :wink:
Das traf aber immer auf Radarfallen zu, die von den Städten betreut werden.
Gruss Achim

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Beitragvon Achim » 25.05.2007, 15:37

Ich kopier hier mal ein paar Bemerkungen eines Kumpel aus dem R1 Club rein, der sich mit den Laserpistolen schon beruflich auskennt.
Ist aber alles ohne Gewähr!

Nur so Interesse halber:
- in wieviel Meter Entfernung wurdest Du gelasert (steht an der Pistole)
- war hinter Dir (bis zu 50 Meter) ein PKW oder LKW
- Eichbuch der Pistole zeigen lassen?
- Ausbildungsnachweis des Meßbeamten zeigen lassen?



Also (falls es sich nicht mittlerweile geändert hat in Sachsen):

Messungen mit einer Laserpistole darf nur der Beamte durchführen, der für genau diesen Typ beim Hersteller eine Ausbildung positiv absolviert hat. (Befähigungsnachweis), was gerüchteweise eben nicht alle haben oder für einen anderen Typ.

In einigen Bundesländern muß das Eichbuch mitgeführt werden, das kommt eben beim täglichen Dienst manchmal auch weg....

Wenn das Eichsiegel auch nur einen Kratzer hat oder eingerissen etc. ist, wars das auch.

Der Meßkegel wird mit zunehmenden Abstand im Durchmesser größer. Da ein Bike eine sehr schmale Silhuette hat, kann der nachfolgende Verkehr links und rechts am Bike vorbei gemessen werden, was NICHT zu einer an der Pistole angezeigten Fehlmessung führt!!! Darum darf Bike vor PKW oder LKW sowie PKW vor LKW nicht gemessen werden.

Normalerweise muß mit dem Pilotlaser der Pistole (roter Punkt) eine senkrechte Fläche anvisiert werden, meist das Nummernschild. Wo ist bei der R1 so eine Fläche?

Sobald bei uns mal eine Lasermessung ist, frage ich mal den Beamten, ob er mal bei mir ne Testmessung macht.

Vor jeder Messreihe ist die Laserpistole zu kalibrieren, z.B auf einen Baum zu richten. Der angezeigte Wert muß im Meßprotokoll als erstes vermerkt werden.

Im Regelfall müssen 2 Beamte an der Pistole stehen, einer mißt, der andere beobachtet die Anzeige. Meist mißt aber nur Einer, der Andere sitzt im Bus und schreibt => auch nicht zulässig, da Du ja behaupten kannst, daß der Wert, der Dir gezeigt wird vom vorherig Gemessenen stammt.

-----------------------------------
Fazit: in 30 Zonen und im Ort gar nicht erst rasen!!! Sonst bezahlen - selbst schuld!
Bei Punkten genauer nachfragen und nichts anerkennen, kommt ein Fahrverbot in Betracht zusätzlich den Anwalt einschalten.
Gruss Achim

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Beitragvon Moerser » 25.05.2007, 22:31

Hallo Oliver1960,

schau mal hier, ich glaube Carlos hat den "Laserdurchblick" :wink:

http://www.michaelbense.de/k1200s/forum ... 4d37557fe8

Die Rennleitung habe ich am Mittwoch in Dortmund auch gesehen, am Bahnhof, ganz lässig auf den Motorrad sitzend und die Laserpistole im "Anschlag" :shock:
Glück Auf

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Re: Schlaraffenland Deutschland

Beitragvon Ralle » 25.05.2007, 23:03

Isidor hat geschrieben:Infos und Auskunft kann ich Dir nicht geben.

Aber dafür muss ich schmunzeln. 75 Euro für 35 km/h zu schnelles Fahren, das ist ein Discountpreis für Schweizer Verhältnisse.

Mit einem Umrechnungskurs von Faktor 1.6 habe ich gleichviel bezahlt für ein Vergehen von 9 km/h, abzüglich 3 km/h Toleranz. Netto also 56 km/h.

Mit einer Geschwindigkeitsübertretung, wie Du sie selber schilderst, wärst Du in der Schweiz ein Raser. Das Bussgeld wäre mehrere tausend Franken und die Fahrbewillung hättest Du mindestens für drei Monate entzogen.

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Beste Grüsse
Isidor Konrad



Isidor so isses für mich in der Schweiz.
Hatte seither in der Schweiz immer einen Rießenmassel. War scheinbar immer zur richtigen Zeit am richtigen Ort.

@Detlef
Schwelge gerade in Memories. Ei war das funny. 8)


Gruß von Ralle, mit 0 Punkten in Flensburg.
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Beitragvon Klaus, Lohfelden » 26.05.2007, 09:38

...leider auch schon Erfahrungen mit einer Lasermessung hinter mir :cry:

Innerhalb geschlossener Ortschaft um 13 km/h zu schnell - Kolonnenverkehr. Die Beamten haben mich angehalten und mir das Messergebnis gezeigt. Ich habe nix zugegeben und 4 Wochen später den Bußgeldbescheid erhalten.

Natürlich Einspruch eingelegt und kurz darauf eine Vorladung für das Amtsgericht erhalten. Anwesend waren die beiden Beamten und ein Sachverständiger.

Nun was soll ich sagen :cry: - natürlich verloren :oops:

Null Chance, da mit den neusten Meßgeräten auch Moppeds kein Problem mehr sind und wenn die Beamten die entsprechende Ausbildung haben, das Meßgerät zu beginn der Messung kalibriert wurde und ein Zeuge dabei war.

Also immer gut bei einem Einspruch abwägen - bei mir wurden aus 15,00 € runde 600 € :cry: - hat sich nicht wirklich gelohnt :roll:
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Beitragvon Oliver1960 » 27.05.2007, 12:23

Hallo Leute,

erst einmal recht herzlichen Dank für die vielseitige Info. Die Geschwindigkeitsüberschreitung habe ich innerorts hingelegt. Mir wurde kein Messergebnis oder sonstiges vorgezeigt..... ich habe aber auch extra nicht nachgefragt. Im übrigen fuhr hinter mir ein PKW und vor mir ein langsam fahrender LKW, den ich dann an dieser leichten Steigung überholt habe - angeblich mit den besagten 85 km/h.
Es geht mir hierbei nicht um die 75 Euronen, sondern einfach um die Tatsache, das die Waldmeister einfach behaupten das ich zu schnell gefahren sei. Wenn es ein Foto gegeben hätte, würde ich die Situation anders bewerten.

Aber ich bin wie viele auf den Führerschein angewiesen.... ich hatte im letzten Jahr den Fall, das ich in Datteln - ein Nest in der Nähe von Dortmund - von den grünen Männchen angehalten worden bin. Dieser Beamte behauptete das ich einem bevorrechtigten Füßgänger das überqueren des Füßgängerüberweges nicht ermöglicht hätte!!!
Ich war mir überhaupt keiner Schuld bewußt - es sollte nach Bußgeldbescheid Geldstrafe und 4 Punkte geben. Lange Rede kurzer Sinn - ich war zweimal vor Gericht nach 5 Monaten - die beiden Polizisten konnten sich an nichts erinnern ! Urteil: Ich brauchte nichts zu bezahlen und bekam auch keine Punkte. Und der absolute Hammer : Der Polizist,der mich seinerzeit angezeigt hatte, bekam auch noch Zeugengeld dafür, das er sich an nichts mehr erinnern konnte. Im übrigen ist mir gestern von einem Expolizisten mitgeteilt worden, das sehr viele Beamten das Zeugengeld fest einkalkuliert haben, da sie sonst nicht " über die Runden " kommen würden.
Wenn ich nun dort auch genickt hätte, wäre mein Punktekonto mit dieser aktuellen Nummer auf 7 Punkte.


Fazit : Ich bin in einer Rechtsschutzversicherung und ich bin es leid, das die grünen Männchen einfach etwas behaupten. Mein Kumpel ist Rechtsanwalt - macht eigentlich nur die schwersten Knackis - hat mich bisher immer da rausgehauen.
http://de.youtube.com/user/OEF1960


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