Hallo Zusammen,
nachfolgend ein Beispiel deutscher Rechtsprechung:
1.) geblitzt auf einer 50 Km/H Strecke ausserhalb geschlossener Ortschaft mit 77 km/H - ohne angehalten zu werden

-
2.) nach über 8 Wochen Anhörungsbogen bekommen und diesen mit der Bitte der Übersendung des Fotos zur Klärung über einen Anwalt ( man drohte ja mit 3 Punkten ) eingereicht
3.) kommt tatsächlich ein Foto ( natürlich von Vorne - da haben alle Motorräder ja auch ein Kennzeichen

)
4.) ich lege Einspruch ein, das ich mich noch so langer Zeit ( siehe oben 8 Wochen ) nicht erinnern kann wer das Fahrzeug gefahren hat
5.) alle Einsprüche werden abgelehnt ich ich erhalte eine Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten ( normal höchstens 6 Monate )
6.) selbst die anwaltlichen Einsprüche gegen das Fahrtenbuch, die auf dem Foto nicht mögliche einwandfreie Erkennung ( noch nicht mal das Motorrad- bzw. der Halter ist aufgrund eine fehlenden Kennzeichens auf dem Foto ersichtlich / zu ermitteln ) wurden in der 2. Instanz beim Landgericht abgelehnt. Vorlage von Urteilen z.B. unter anderem muss der Fahrer innerhalb 2 Wochen den Anhörungsbogen erhalten und gegebenenfalls persönlich ( von der Polizei ) befragt werden ( alles bei mir nicht passiert ) usw.
Mittlerweile habe ich es aufgegeben, da meine Fahrtenbuchauflage sowieso bald abläuft ( ihr seht die Angelegenheit läuft schon über ein Jahr ).
So wird man in Deutschland ( zumindest in meinem Landkreis BM- ) als Motorradfahrer ohne einwandfreie Identifikation, trotz nicht Beachtung der gerichtlich festgeschriebenen polizeilichen Vorgehensweise usw., einfach abgeurteilt.
Das ist die deutsche Rechtsprechnung
Also denkt immer dran, fahrt nach Vorschrift.... sonst wirds teuer, auch ohne Beweise...
Frank
Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann...