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Wer kennt sich mit Mehrfamilienhäuser aus?

BeitragVerfasst: 27.04.2012, 21:58
von Frankiboy
Hallo Zusammen.
Es ist villeicht das falsche Fourum hierfür, bin aber durch googeln nicht schlauer geworden.
Mein Problem:
Seit 2009 bin ich Eigentümer einer Eigentumswohung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Parteien.
Nun müssen insgesamt fünf Balkone einschliesslich der Balkon, der sich bei meiner Wohnung befindet, saniert werden.
Reperaturkosten für alle fünf Balkone 10000 Euronen.
Grund ist ein fehlerhafter Wasserablauf, der auf das Mauerwerk langfristig und unbemerkt einwirkte.
Diese Schäden müssen laut Hausverwaltung entweder durch die Hauskasse oder per Sonderumlage bezahlt werden.

Ein Wohnungseigentümer der im Erdgeschoss wohnt, und nur eine Terasse hat, hatte mir mitgeteilt, dass er das so nicht hinnehmen werde, und er bereits beim Anwalt war.
Ausserdem teilte mir der Kläger mit, dass ihm der Anwalt gesagt hatte, dass diese ganzen Balkone prinzipiell nicht zum Haus,
sondern zur Wohnung des jeweiligen Eigentümers gehören.
Der Kläger behauptete, dass er sich an den Reperaturkosten nicht beteiligen muss.
Kann das sein, oder will der mich nur verarschen?
Sind Balkone Gemeinschafts oder Sondereigentum?

Die Eigentümerversammlung findet erst in ein paar Wochen statt, also es ist noch nichts offiziell zu diesem Thema geklährt.

Re: Wer kennt sich mit Mehrfamilienhäuser aus?

BeitragVerfasst: 27.04.2012, 22:25
von Walter-M
Hallo,

grundsätzlich stellt sich mal die Frage wie ist jeder mit seinem Eigentum im Grundbuch verankert?

Wenn die Leigenschaft 100% sind, dann hat jeder Miteigentümer 12,5%(oder je nachdem wieviel Nutzfläche er hat) zugewiesen.

Dadurch ergibt sich das jeder vom Ganzen(100%) nur einen gewissen Anteil besitzt, jedoch über seine Wohnung ein Nutzungsrecht hat.

Fakt, bei solchen Schäden am Bauwerk haftet jeder mit dem prozentuellen Anteil wie es im Grundbuch verankert ist.


Wesentlich ist die Niederschrift im Grundbuch!

Re: Wer kennt sich mit Mehrfamilienhäuser aus?

BeitragVerfasst: 27.04.2012, 22:29
von KL
Der Balkon selbst (Bodenplatte, Isolierung, Außenwände) ist Gemeinschaftseigentum.
Die Gegenstände auf dem Balkon sind ebenso wie aufgebrachte Bodenfliesen Sondereigentum.
Die Balkonsanierung muß meiner Meinung nach von sämtlichen Eigentümern bzw. aus der gemeinsamen Rücklage bezahlt werden.
Gruß
Jürgen

Re: Wer kennt sich mit Mehrfamilienhäuser aus?

BeitragVerfasst: 28.04.2012, 06:51
von Mecki
Diese Dinge sind im WEG - Gesetz und in der Teilungserklärung geregelt. Schau in TE und du bist sofort schlauer.

Re: Wer kennt sich mit Mehrfamilienhäuser aus?

BeitragVerfasst: 28.04.2012, 09:08
von Jörgi
Ich hatte ein 5 Familienhaus...............NUR ÄRGER

Dann ein 9 Familienhaus....................NUR ÄRGER

Meine Verwandtschaft hat Mehrfamilienhäuser.......................NUR ÄRGER

Fazit: Verschenk den MÜLL an Deinen ärgsten Feind.........dann lebste länger.............weil Stressfrei :shock:

Re: Wer kennt sich mit Mehrfamilienhäuser aus?

BeitragVerfasst: 28.04.2012, 09:13
von jakobus
Mecki hat geschrieben:Diese Dinge sind im WEG - Gesetz und in der Teilungserklärung geregelt. Schau in TE und du bist sofort schlauer.


Moin,
die Teilungserklärung ist die Bibel eines Hauses. Was drin steht gilt.
Wenn du keine mehr hast, dann kannst die beim Amtsgericht anfordern.
Mußt allerdings vorstellig werden.
Die untere Wohnung muß sich auch mit an den Kosten beteiligen.
Gilt auch für Fahrstühle im Haus, da versuchen die EG Wohnungen manchmal eine Nichtbeteiligung an den Kosten.
Pech gehabt.

Re: Wer kennt sich mit Mehrfamilienhäuser aus?

BeitragVerfasst: 28.04.2012, 09:15
von Jörgi
Das wesentliche hast Du auf jeden Fall schon erkannt:


Mein Problem:Seit 2009 bin ich Eigentümer einer Eigentumswohung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Parteien.

Re: Wer kennt sich mit Mehrfamilienhäuser aus?

BeitragVerfasst: 28.04.2012, 09:47
von gune99
Das meiste wurde ja schon richtig gesagt.

Ein Balkon ist laut §1 des WEG Sondereigentumsfähig. Das muss dann in Deiner Teilungserklärung stehen. Ansonsten sind folgende Komponenten wie folgt verteilt (SE=Sondereigentum; GE=Gemeinschaftseigentum)
Balkon:
- Außenfassade (GE)
- Außenfenster (GE)
- Innenanstrich Fenster (SE)
- Brüstungsgeländer, Brüstungsmauer (GE)
- Innenseite Brüstung (SE)
- Außenputz und Anstrich, innen (SE)
- Oberflächenbelag (z.B. Platten) (SE)
- Estrich je nach Ausgestaltung (SE oder GE)
- Isolierung (GE)
- Kragplatte (GE)
- Unterputz (GE)
(Marcel M. Sauren, Wohnungseigentumgesetz, 2. Auflage, Seite 12)

Wichtig ist zu wissen wer für die Ursache des Schadens verantwortlich ist. Kommt der Schaden durch das Gemeinschfatseigentum dürfen sich alle gemäß ihrem Miteigentumsanteil (1000/1000) an der Instandhaltung beteiligen. Das gilt dann auch für die Behebung des Schadens an Deinem Sondereigentum. D.h. müssen z. B. die Bodenplatten unter der Instandhaltung leiden, müssen diese auch durch die Gemeinschaft ersetzt werden.
Ist ein Eigentümer schuldhaft beteiligt, dann dürft Ihr euch gerne an diesen und dessen Haftplicht gütlich tun.

Die Kosten der Instandhaltungsmaßnahme sind aus der Instandhaltungsumlage zu entnehmen. Reicht diese nicht aus, darf eine Sonderumlage durch einen Beschluß angewendet werden.

Wir hatten einen ähnlichen Fall in unserer ersten Eigentumswohnung. Beteiligt war nur mein damaliger Balkon. Alle mussten zahlen. Auch die Instandsetzung meines Sondereigentums.

Dein Miteigentümer muss bedenken das auch im umgekehrten Fall bei einem Defekt seiner Terasse alle anderen mitzahlen dürfen.