Das habe ich gerade gefunden:
Ab 01. Januar 2013 müssen in Frankreich alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mit einer Leistung von über 15 kW eine mit reflektierendem Material versehene Kleidung tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Motorradfahrer. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet. Das reflektierende Material kann ein- oder mehrteilig sein und muss eine Fläche von mindestens 150 cm2 aufweisen. Ist das Material nicht bereits in die Bekleidung integriert, muss es separat über der Kleidung getragen werden. Das reflektierende Material muss - gut sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer - am Oberkörper ab der Schulterlinie getragen werden.
Was kommt wohl als nächstes?
