Tourenfahrer hat geschrieben:Hallo Alex12349
entschuldige das ich das sage,aber ich sehe absolut keine gefährliche Situation.
Warum ich das schreibe:
Die Geschwindigkeit beim möglichen erkennen betrug 44 kmh,( Zeit bei 12 Sec im Video ) also mit einer ganz normalen Bremsung ist diese Situation zu entschräfen.
Der Lenkeinschlag das Autos ist relativ mässig,also genug Zeit um hier zu reagieren und ggf. den "Fluchtweg" zu suchen und zu benutzen.
Das ist meine Meinung
K1200R_Wip hat geschrieben:Tourenfahrer hat geschrieben:Hallo Alex12349
entschuldige das ich das sage,aber ich sehe absolut keine gefährliche Situation.
Warum ich das schreibe:
Die Geschwindigkeit beim möglichen erkennen betrug 44 kmh,( Zeit bei 12 Sec im Video ) also mit einer ganz normalen Bremsung ist diese Situation zu entschräfen.
Der Lenkeinschlag das Autos ist relativ mässig,also genug Zeit um hier zu reagieren und ggf. den "Fluchtweg" zu suchen und zu benutzen.
Das ist meine Meinung
Nun, jedem seine Meinung. Allerdings kann ein plötzlich zur Seite ziehender PKW auch bei langsamer Geschwindigkeit ein deftiges "aua" verursachen.
Und persönlich finde ich es zum K*tzen, dass in diesem Lande die Blinkfaulheit immer schlimmer wird. Scheint zu viel Strom zu kosten!? Wenn es nach mir ginge, würde nicht-blinken mehr / höher bestraft werden. Denn solche Situationen könnten deutlich entschärft werden, wenn durch ein Blinken das Abbiegen angekündigt würde. (Schließlich blinke ich niemals für mich selbst, sondern für alle anderen. Ich weiß schließlich, wohin ich will).
Gerade aber die zögerlichen (am Kreisverkehr einfahren, wenn dieser komplett leer ist, ...) fallen mir immer wieder auf, dass sie extrem vorsichtig sind, aber das Blinken für absolut überflüssig gehalten wird!
Jörg
ivmitis hat geschrieben:Das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr ist sogar verboten, beim Ausfahren dagegen vorgeschrieben! ( In D )
... Klugscheiss-Ende...
K1200R_Wip hat geschrieben:ivmitis hat geschrieben:Das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr ist sogar verboten, beim Ausfahren dagegen vorgeschrieben! ( In D )
... Klugscheiss-Ende...
Da ist aber jemand auf dem aktuellen Stand, sehr lobenswert! In der Tat ist dieses beim ausgewiesenen Kreisverkehr so, bei einer runden Kreuzung jedoch nicht., da gilt weiter "rechts vor links" und Blinkpflicht.Das die Leute, die zögerlich in einen Kreisverkehr es mit bem Blinken nicht so haben, merke ich dann meist später an anderer Stelle (beim Abbiegen), dass hätte ich genauer ausformulieren sollen.
Im Video konnte ich keinen Kreisverkehr erkennen, da wäre dann blinken angebracht gewesen!?
Jörg
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