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helmkamera

BeitragVerfasst: 05.03.2015, 05:47
von citycobra
Hab da mal ne frage
Ist das War das mann ab heuer ihm Ösiland keine helmkameras nicht mehr mitführen darf weil das ein Eingriff in der öffentlichen Straßenverkehr ist
Hat da jemand schon was gehört
Mfg Robert

Re: helmkamera

BeitragVerfasst: 05.03.2015, 08:36
von Karo1600
Hallo !

Anbei eine Info des ÖAMTC. Behandelt zwar DASH-Cams aber ist ja im Prinzip ident mit Helmkameras. Ach ja ich verwende selber eine und lass mir das auch von niemanden verbieten neenee

https://www.oeamtc.at/portal/dashcams-im-auto+2500+1617815

lg Karl

Re: helmkamera

BeitragVerfasst: 05.03.2015, 17:43
von K1200R_Wip
Das gilt auch in einigen anderen EU Ländern, z. B. Belgien oder Frankreich.
Da fällt es aber unter das Thema "Datenschutz" (*) und wird mit empfindlichen Strafen belegt (teilw. mehrere tausend Euros!)
Siehe z. B. https://www.google.de/search?q=Dashcam+Strafe

Dabei spielt es (in einigen Ländern) eine Rolle, ob ich die Aufnahmen nur für mich mache oder sie nachher veröffentlichen will. Bei einigen ist die private Nutzung erlaubt, bei anderen zahlst du in jedem Falle.

Ob jetzt nun Helmkamera, Dashcam, ... egal unter welchem Namen: wenn es aus rechtlichen Gründen (eben: Datenschutz) nicht erlaubt ist, spielt die Art und Weise der Anbringung der Kamera wahrscheinlich keine Rolle.
Bei einer Helmkamera käme ggf. nur das Erlöschen der Zulassung des Helmes dazu, wenn dadurch das Material unzulässig verwendet / verändert wird (anbohren, verbotene Kleber, ...)

Ein weiterer Gesichtspunkt kann sein, dass es dir verboten ist, Aufnahmen zu machen, diese dann aber trotzdem gegen dich verwendet werden können (überfahren des Mittelstreifens, zu hohe Geschwindigkeit, ...). D. h. eine Kamera kann ggf. auch aktiv gegen dich selber verwendet werden!

Jörg

* = Datenschutz = TM
Sowas darf nur der Staat. Wenn der Staat alles durchsucht, ist das legal. Wenn du das Selbe machst, bist du Täter.
Der Staat darf bei dir Mails, Telefone, Konten, ... überwachen. Aber du darfst teilweise noch nicht einmal Urlaubsaufnahmen erstellen.
Alles im Zeichen des Terrors. Und das empfinde ich wirklich als Terror!

Re: helmkamera

BeitragVerfasst: 05.03.2015, 18:34
von Tourenfahrer
Also
es ist doch ganz klar geregelt und ich weiss gar nicht was es da zu diskutieren gibt

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Aufnahmen für private Zwecke:
Möglich ist natürlich, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte. Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden. Es darf sich aber eben nicht um eine systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes Sammeln von Beweismaterial handeln.

Und was ist eine systematische Überwachungstätigkeit :?: :?:

eine dauerhafte installierte Kamera die jede Fahrt filmt und den Hauptzweck/Hauptnutzen verfolgt,Verstösse von anderen Verkehrsteilnehmern zu dokumentieren.

Desweitern vorfolgt eine DASH-Cam ein grundsätzlich anderes Hauptziel Ziel wie eine Helmkamera.
Oder wem wollt ihr den erklären das Ihr mit einer DASH-Cam schöne Landschaft aufnehmen wollt.
Stellen wir uns doch nicht dummer wie wir sind.

Macht es doch nicht so kompliziert
Hirn einschalten - nachdenken und dann erklärt sich einiges von selbst plemplem plemplem plemplem

So nun ist alles geklärt oder gibt es noch unklare Punkte :mrgreen:

Und noch etwas:
Egal in welchem Land wir uns befinden,wenn ein Richter die Aufnahmen aus egal welcher Kamera als Beweissmittel zulässt kann man ggf im Arsch sein, weil wir uns ja alle immer an die Regeln halten :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: helmkamera

BeitragVerfasst: 05.03.2015, 18:37
von gifhouse
erklär mal den erklärten Punkt... :mrgreen:

Re: helmkamera

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 00:21
von sascha1712
gifhouse hat geschrieben:erklär mal den erklärten Punkt... :mrgreen:


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